Mitteilung - 0202/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung über den Stand der Umsetzung des Sofortprogramms zur Ausstattung von Schüler*innen und Lehrkräften mit Endgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manuel Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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25.02.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Alle 7.372 Schüler-iPads sind mit Schutzhüllen bis zum 04.02.2021 ausgeliefert worden. Mit Ausnahme des Rahel-Varnhagen-Kollegs sind somit alle Schulen versorgt. Die 160 Schüler-iPads für das RVK wurden nachgeordert. Davon sind 40 Geräte bereits beim IT-Bereich.
Alle Schulstandorte wurden mit den geplanten 2.547 Lehrkraft-iPads beliefert.
Die für die Inbetriebnahme der Endgeräte notwendige zentrale Geräteverwaltung (MDM = Mobile Device Management) ist einsatzbereit. Damit sind die technischen Voraussetzungen für die Übergabe der Endgeräte an die Schüler*innen und Lehrkräfte erfüllt.
Die Lehrkraft-iPads bestehen aus einem Bundle aus iPad und Hülle mit integrierter Tastatur und einem Eingabestift. Die Hüllen mit integrierten Tastaturen und die Eingabestifte sind erst in Teilkontingenten an die Schulen ausgeliefert worden, da die Komponenten am Markt nicht verfügbar waren bzw. nach wie vor nur in geringen Stückzahlen zur Verfügung stehen.
Mit Stand vom 22.02.2021 wurden laut der Zustellbenachrichtigungen durch den Anbieter 945 Eingabestifte und 281 Hüllen mit Tastaturen ausgeliefert. 10 Schulen sind laut Anbieter komplett ausgestattet.
Rechtliche Voraussetzung für die Ausgabe der Geräte ist der Abschluss von Leihverträgen und die Klärung der Aufgabenteilung zwischen Schulen und Schulträger. Nachdem in einem intensiven Dialog unter Einbeziehung der Schulaufsicht diese Klärung erreicht wurde, sind am 22.02.2021 die Vertragsformulare und die Regelungen für die Ausgabe und den Betrieb der mobilen Leihendgeräte an alle Schulen versandt worden.
Die Freischaltung erfolgt, wenn die zustimmende Kenntnisnahme der Regelungen bei der Verwaltung eingegangen ist.
Am 10.02.2021 wurde vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW die Förderrichtlinie IT-Administration veröffentlicht. Dies ermöglicht die Stellung von Anträgen zur Förderung von befristeten Personalausgaben für IT-Administrierende oder als Sachausgaben für externe Dienstleister. Ferner ist die Qualifizierung und Weiterbildung von bei den Schulträgern beschäftigten IT-Administrierenden möglich. Es muss ein Eigenanteil von 10% erbracht werden. Die Verwaltung wird kurzfristig entsprechende Förderanträge stellen.
Allerdings wird die Vergabe an Dienstleister oder die Gewinnung von Personal, die erst nach Bewilligung der Anträge erfolgen kann, einige Zeit in Anspruch nehmen. Perspektivisch ist aber davon auszugehen, dass mit dieser Förderung die Schuldigitalisierung deutlich verbessert werden kann.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
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