Beschlussvorlage - 0185/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem weisenden Beschluss des Verwaltungsrats des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) zur Stimmabgabe des ständigen WBH-Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH (HIG) zur Bestellung des vom Verwaltungsrat des WBH benannten Abschlussprüfers 2020 zu.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen weist den ständigen Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der HIG an, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bestellung des vom Verwaltungsrat des WBH vorgeschlagenen Abschlussprüfers 2020 wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Gemäß §12 des Gesellschaftsvertrages der HIG sind bei der sog. Jahresabschlussprüfung der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen.

 

Zur Durchführung dieser Prüfung ist ein Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Gemäß §°10 Abs. 2 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages der HIG entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Ein vorausgehender Beschluss des Rates ist laut Gesellschaftsvertrag zwingend.

 

Gemäß § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist der vom Rat der Stadt Hagen bestellte Vertreter in der Gesellschafterversammlung an Weisungen des Rates der Stadt Hagen, der Vertreter des WBH an die Weisungen des Verwaltungsrates gebunden.

 

Der Verwaltungsrat des WBH hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Verwaltungsrat weist vorbehaltlich der Zustimmung des Rates den Vertreter des WBH in der Gesellschafterversammlung der H I G - Hagener Industrie- und Gewerbeflächen GmbH an, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschafterversammlung bestellt als Prüferin für den Jahresabschluss 2020

der HIG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Fritz-Vomfelde-Straße 6, 40547 Düsseldorf.“

 

Die Verwaltung bittet den Rat der Stadt Hagen um eine entsprechende Zustimmung und einen inhaltsgleichen Weisungsbeschluss an den ständigen Vertreter der Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der HIG.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Auswirkungen

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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25.02.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen