Beschlussvorlage - 0164/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Der Beschluss der Vorlage 0950/2020 wird aufgehoben

 

2. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der bisherigen Kita „Douglas Mini-Filiale“ durch die Arbeiterwohlfahrt zu.

 

3.Der Eigenanteil des Trägers in Höhe von 7,8 % für das Kindergartenjahr 2021/2022 wird bis zu 6,85 % von der Stadt Hagen übernommen und ist darüber hinaus im bestehenden Verfahren jährlich zu beantragen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt.

 

Begründung

 

Die "Douglas Mini-Filiale" ist am 01.08.2009 auf dem Gelände der Douglas Holding AG eröffnet worden (Vorlage 1127/2008: JHA-Beschluss vom 16.12.2008, Ratsbeschluss vom 18.12.2008).

 

Aufgrund der Nachfrage wurde die Einrichtung 2010 erweitert, sodass seitdem 40 Kinder, davon 17 Kinder unter drei Jahren in 2,5 Gruppen betreut werden können. Träger der Einrichtung ist die Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis.

 

Der politische Beschluss sah vor, dass die für die gewünschten erweiterten Öffnungszeiten benötigten Personalkosten von der Douglas Holding finanziert werden. Weiterhin hat die Douglas Holding den Trägeranteil der Arbeiterwohlfahrt übernommen. Die Stadt Hagen erklärte sich unter der Bedingung, freie Plätze auch mit Hagener Kindern außerhalb des Unternehmens besetzen zu können, bereit die Einrichtung im Rahmen von KiBiz kommunal zu bezuschussen.

 

Nach dem Umzug der Douglas Holding AG nach Düsseldorf, bestand seitens der Firma kein Interesse mehr die Einrichtung weiter aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich auch das Gebäude an einen neuen Eigentümer veräußert. Douglas hat dem Träger daraufhin mitgeteilt die Betriebskostenfinan-zierung zum 31.07.2021 einzustellen.

 

Die Schließung der Einrichtung ist vor dem Hintergrund, dass der Umbau des Gebäudes mit Landesmitteln gefördert wurde, die einer 20-jährigen Bindung unterliegen und der aktuellen Versorgung mit Kita-Plätzen nicht möglich.

 

Der neue Eigentümer des Gebäudes ist bereit mit der AWO ein neues Mietverhältnis einzugehen. Der Zugang zum Gelände ist für Fußgänger jederzeit möglich. Bei einer Zufahrt mit dem PKW muss an der Schranke am Geländeeingang geklingelt werden.

 

Wie in der Vorlage 0950/2020 beschrieben wurde, hatte die Katholische Krankenhaus Hagen gem. GmbH mit Absichtserklärung (Letter of intent) vom 10.11.2020 erklärt, den Weiterbetrieb der Einrichtung mit dem Träger Arbeiterwohlfahrt zu sichern. Ziel war es, unter Weiterbeschäftigung der bisherigen Erzieher*innen, der Beibehaltung der erweiterten Öffnungszeiten und Gruppenformen eine bedarfsgerechte Betreuung für die Kinder sowohl der eigenen Mitarbeiter*innen wie auch weiterer Krankenhäuser zu sichern.

 

Am 10.02.2021 teilte die Katholische Krankenhaus Hagen gGmbH nun der AWO mit, dass sie ihre schriftliche Zusage zurücknehme.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Eltern der Kindertageseinrichtung,  wie mit allen Hagener Trägern abgestimmt, zum 01.02.2021 eine verbindliche Zusage in Bezug auf ihren Betreuungswusch erhalten haben und der o.g. Bindung der Einrichtung aufgrund der Landesförderung, schlägt die Verwaltung zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz vor,  dass die ehemalige Kita „Douglas Mini Filiale“ durch die AWO als KiBiz finanzierte Kindertageseinrichtung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen weitergeführt wird.

 

Nach Gesprächen bezüglich der vom Träger gewünschten Übernahme des Eigenanteils empfiehlt die Verwaltung, dass die Stadt Hagen zur Sicherung der Fortführung der Betreuung am Standort Kabeler Straße 4 den Eigenanteil der AWO (7,8 %) bis zu einer Höhe von 6,85 % übernimmt.

Entgegen der in der Vorlage 0938/2020 dargestellten Finanzierung, würde sich die Finanzierung des Eigenanteils durch die Stadt Hagen dadurch auf 30.219,16 Euro gegenüber 17.205,07 Euro (Mehraufwand somit 13.014,09 Euro) erhöhen.

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen: siehe oben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                                                                   Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Anteilige Übernahme des Trägeranteils für die Kindertageseinrichtung der AWO in der Kabeler Straße 4.

 

 

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

3650

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Auftrag:

1.36.50.41

Bezeichnung:

Tagesbetreuung für Kinder

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

531800

Bezeichnung:

Transferaufwendungen

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

 

 

30.219,16

30.219,16

30.219,16

Eigenanteil

 

 

 

30.219,16

30.219,16

30.219,16

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Die Zuschüsse zu den Trägeranteilen für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden erst im Januar 2022 kassenwirksam und entsprechend in der Haushaltsplanung 2022/2023 im laufenden Budget der Fachabteilung berücksichtigt.

 

 

 

  1.                                                                   Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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Beschlüsse

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11.03.2021 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen