Beschlussvorlage - 0059-1/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Tobias Fischer als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der HAGENagentur Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mbH (HAGENagentur) zu entsenden.
Ausschließlich für den Fall der plötzlichen Verhinderung des oben genannten stimmberechtigten Vertreters entsendet der Rat der Stadt Hagen Herrn Martin Scholz in die genannte Gesellschafterversammlung.
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur Vorlage 0030-1/2021, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, wird der stimmberechtigte Vertreter beauftragt, entsprechend der Beschlüsse zu Vorlage 0030-1/2021 zu stimmen.
Die vorstehend geregelten Befugnisse des stimmberechtigten Vertreters beziehen sich ausdrücklich auch auf die eventuelle Stimmabgabe im schriftlichen Verfahren und die Abgabe und Entgegennahme aller sonstigen zur Umsetzung der Beschlüsse zu Vorlage 0030-1/2021 etwaig erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Aus dem dritten Absatz des Beschlusses wurde der Beschlussvorbehalt des Aufsichtsrates entfernt. Dem Aufsichtsrat wäre ein nicht bestehendes faktisches Vetorecht eingeräumt worden. Der Aufsichtsrat muss jedoch lediglich vorberaten und eine Empfehlung geben.
Des Weiteren wurde der Beschlussvorschlag um den letzten Absatz ergänzt, da die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der HAGENagentur im schriftlichen Verfahren vorgesehen ist.
Die Beschlussänderungen erfolgen in Abstimmung mit dem für die vorgesehene Beurkundung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung beauftragten Notars.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
