Beschlussvorlage - 0910/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen 2021-2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Hannah Scharlau
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; OB Oberbürgermeister; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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02.12.2020
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11.03.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2021
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15.04.2021
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Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen beschließt unter fachlichen Aspekten den vorliegenden kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2021 bis 2025.
2. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die finanzielle Bindung bis zum Ende des Jahres 2025.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen organisatorischen und konzeptionellen Maßnahmen entsprechend des hinterlegten Zeitplans bis zum 31.12.2025 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ist Pflichtaufgabe der Kommune. Die vorliegende Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) beschreibt die bestehenden Angebote der Jugendförderung der Stadt Hagen und der freien Träger, die geplante Weiterentwicklung dieser Angebote sowie die finanzielle Förderung durch den Haushalt der Stadt Hagen für die Jahre 2021 bis 2025.
Den geförderten freien Trägern der Jugendhilfe bietet der KJFP eine Planungssicherheit bis Ende 2025.
Achtung: Die Beratung im Rat erfolgt voraussichtlich erst im Februar 2021. Aus technischen Gründen ist zurzeit nur der Rat am 10.12.2020 auswählbar. Der KJFP wird dort aber nicht beraten.
Begründung
1. Auftragsgrundlage
Der gesetzliche Auftrag der Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie dem Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW. Die Kommune ist verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der jeweils für die Wahlperiode des Rates Gültigkeit hat.
Der dritte Hagener Kinder- und Jugendförderplan wurde für den Zeitraum 2015-2020 beschlossen (Vorlage 1052/2014). Der vorliegende vierte Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen bezieht sich auf die Jahre 2021 bis 2025. Die bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit werden gesichert und unter den aktuellen Rahmenbedingungen weiterentwickelt sowie neue Angebote aufgenommen.
2. Rahmenbedingungen
Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Hagen berücksichtigt aktuelle Forschungsergebnisse zum Aufwachsen von jungen Menschen, die demografische Entwicklung in Hagen sowie die Ergebnisse der Beteiligung von Hagener Kindern und Jugendlichen.
Er setzt Schwerpunkte durch die Auswahl der folgenden Querschnittsthemen:
- Partizipation, politische Bildung und Demokratieerziehung
- Integration, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit
- Kommunale Bildungslandschaft – Zugänge schaffen und Vernetzung fördern
- „Kinder und Jugendliche stark machen“
- „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und globales Lernen“
Diese Schwerpunkte wurden bereits in der Vorlage 0629/2020 beschrieben.
3. Beteiligung
Auf Grundlage des SGB VIII ist eine Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Trägern der freien Jugendhilfe bei der Planung von Maßnahmen vorgesehen. Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII dienen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit des öffentlichen Trägers und der freien Träger. In Hagen werden Maßnahmen der Jugendförderung insbesondere thematisiert in der AG 1 – Jugendarbeit und der AG 2 – Jugendsozialarbeit.
In diesen Arbeitsgemeinschaften wird darauf hingewirkt, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Dies gilt insbesondere für weitreichende Planungen wie den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan. In einem gemeinsamen Entwicklungsprozess wurden bestehende Maßnahmen ausgewertet, Verwaltung und freie Träger haben sich unter externer Begleitung fachlich ausgetauscht und gemeinsam Ziele für künftige Angebote entwickelt. Hieraus entstand der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan, dem die AG 1 und die AG 2 bereits zugestimmt haben.
4. Zusammenfassung der Maßnahmen
Die Verwaltung, die AG 1 und die AG 2 empfehlen dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat der Stadt Hagen folgende Maßnahmen zu beschließen:
1. Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
- Alle bestehenden Einrichtungen bleiben erhalten. Die Förderung wird fortlaufend mit 1,5% p. a. dynamisiert.
- Das Jugendcafé Kabel wird wieder in die kommunale Förderung aufgenommen. Gleichzeitig wird die Verwaltung damit beauftragt, weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.
- Für eine zusätzliche Einrichtung der OKJA in der Hagener Innenstadt wird ein Finanzkonzept (inkl. Nutzung von Drittmitteln) erarbeitet und dem JHA vorgelegt.
2. Jugendverbandsarbeit
- Die Personalkostenförderung (50% Beschäftigungsumfang) der Bildungs-referate von Jugendring, BDKJ, CVJM, ev. Jugend und SJD Die Falken wird, orientiert an KGSt-Werten, angepasst.
- Die Personalkostenförderung des Bildungsreferates der BUNDjugend (Schwerpunkt Bildung für nachhaltige Entwicklung) mit 25% Beschäftigungsumfang (lt. KGSt) wird neu aufgenommen.
- Die Förderung von Anschaffungen und Aktivitäten (Freizeiten, Gruppenstunden etc.) der Jugendverbände wird angehoben.
- Ein Projektfördertopf zu den Querschnittsthemen des KJFP wird eingerichtet.
3. weitere Angebote der Jugendarbeit:
- Die Förderung des Kinderschutzbundes und der Fachstelle Wildwasser bleiben bestehen.
- Die Förderung der 50%-Stelle MusicOfficeHagen wird angepasst (orientiert an KGSt-Werten).
- Die neu gegründeten und bereits aktiven anerkannten freien Träger „East-West-East“ (internationale Jugendarbeit) und „Kunst vor Ort“ (kulturelle Kinder- und Jugendarbeit, Jugendkunstschule) erhalten eine Personalkostenförderung von 25% Beschäftigungsumfang (lt. KGSt).
4. Jugendsozialarbeit
- Die Förderung der ViF-Beratungsstelle (ev. Jugendhilfe), die Programme „Startbahn Zukunft“, KAoA („Kein Abschluss ohne Anschluss“) und „Jugend stärken im Quartier“ (JuStiQ) bleiben bestehen.
- Es gibt eine Anpassung für den Bereich KAoA entsprechend der Entscheidung des Verwaltungsvorstandes (1 VZÄ) sowie eine veränderte Darstellung bei Projekt- und Kofinanzierungen und JuStiQ.
5. Ausblick
Im Vergleich zu den vorherigen kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen soll der hier vorliegende noch mehr als Instrument der Steuerung und Qualitätsentwicklung für die Kinder- und Jugendarbeit in Hagen genutzt werden. Kommune und freie Träger haben in einem intensiven Prozess gemeinsam fünf Querschnittsthemen als Leitziele beschlossen und dazu vielfältige Handlungsziele erarbeitet, die es im Laufe der nächsten Jahre in konkrete Maßnahmen umzusetzen gilt.
Die Fachabteilung „Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen“ nimmt ihre Steuerungsverantwortung wahr, in dem mit allen Einrichtungen jährliche Zielvereinbarungsgespräche geführt werden, in denen die Umsetzung der Ziele auf Einrichtungsebene formuliert wird. Die regelmäßigen Qualitätsberichte werden neu strukturiert und beschreiben künftig, wie diese Ziele erreicht wurden. Maßnahmen und Indikatoren zur Zielerreichung werden von den Einrichtungen selbst entwickelt. Zielvereinbarungsgespräche und Qualitätsberichte werden zu Zwischenevaluationen der Zielerreichung genutzt. Zur Hälfte der Laufzeit des KJFP, also im Jahr 2023 wird ein gemeinsamer Tag zur Zwischenevaluation durchgeführt und die Ergebnisse dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion von Menschen mit Behinderung ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Bildung für nachhaltige Entwicklung ist Querschnittsaufgabe der Kinder- und Jugendarbeit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 13660 | Bezeichnung: | Angebote Jugendarbeit/ Jugendbildung |
Auftrag: | 1366040 | Bezeichnung: | Förderung Jugendverbände
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Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) | 414100 | -406.522,00 | -406.522,00 | -406.522,00 | -406.522,00 | -406.522,00 |
Aufwand (+) | 531800 | 1.869.996,36 | 1.943.721,31 | 1.972.877,14 | 2.002.470,29 | 2.032.507,35 |
Eigenanteil |
| 1.463.474,36 | 1.537.199,31 | 1.566.355,14 | 1.595.948,29 | 1.625.985,35 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 13660 | Bezeichnung: | Projekte |
Auftrag: | 1366042 | Bezeichnung: | Startbahn Zukunft |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414300 | Bezeichnung: | Zuweisungen von Zweckverbänden |
| 531500 | Bezeichnung: | Zuschüsse an verb. U. |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) | 414300 | -84.315,80 | -85.580,55 | -86.864,26 | -88.167,22 | -89.489,72 |
Aufwand (+) | 531500 | 168.665,34 | 171.195,34 | 173.763,26 | 176.369,72 | 179.015,25 |
Eigenanteil |
| 84.349,54 | 85.614,79 | 86.899 | 88.202,50 | 89.525,53 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.3 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 13660 | Bezeichnung: | Projekte |
Auftrag: | 1366042 |
| Projekte NÜS |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
| 531500 | Bezeichnung: | Zuschüsse an verb. U. |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) | 414100 | -159.840 | -162.237,60 | -164.671,16 | -167.141,22 | -169.648,33 |
Aufwand (+) |
| 233.690 | 237.195,35 | 240.753,28 | 244.364,57 | 248.030,03 |
Eigenanteil |
| 73.850 | 74.957,75 | 76.082,12 | 77.223,35 | 78.381,70 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.4 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 13660 | Bezeichnung: | Projekte |
Auftrag: | 1366042 | Bezeichnung: | Jugend stärken im Quartier |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 414000 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Bund |
| 414001 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Bund Personalkosten |
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) | 414000 | -72.307,49 | -36.153,74 |
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Ertrag (-) | 414001 | -10.000 | -5.000 |
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Aufwand (+) | 531800 | 119.552,75* | 59.776,37* | 25.375* | 25.755,63* | 26.141,96* |
Eigenanteil |
| 37.245,26 | 18.622,63 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
* Im Aufwand des Projektes Jugend stärken im Quartier sind 25.000 € enthalten, die aus dem KJFP refinanziert werden.
X | Die Mittel sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt bzw. werden dem Rat in den Folgejahren zur Beratung vorgelegt. |
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x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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63,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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65,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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66,7 kB
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