Berichtsvorlage - 0137/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht zur Fortsetzung des Teilflächennutzungsplans Windenergiehier: Beschluss HFA vom 04.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Inge Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.02.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Beschlussvorlage, wie im Haupt- und Finanzausschuss am 04.02.2021 für den Rat am 25.02.2021 gefordert, ist in der Kürze der Zeit leider nicht zu erstellen. Die Beschlussvorlage wird zeitnah von der Verwaltung erstellt und in die politischen Gremien eingebracht.
Begründung
Der Haupt- und Finanzausschuss fasste am 04.02.2021 folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. unverzüglich unter Beachtung aktueller Normen und Rechtssetzungsabsichten des Bundes und des Landes NRW sowie bereits gefallener Ratsbeschlüsse der vergangenen Jahre (rechtskonforme Abstände und Höhenbegrenzungen) das unterbrochene Verfahren zur Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans Windenergie fortzusetzen. Dabei ist erneut das gesamte Stadtgebiet zu evaluieren.
2. die Ausschüsse für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung, für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen Hagen-Nord, Hohenlimburg, Eilpe/Dahl und Haspe unaufgefordert fortlaufend und transparent am Verfahrensfortschritt zu beteiligen, und
3. den Beschluss zur Ratssitzung am 25.02.2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Beschlussvorlage 1130/2019 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die 55. Änderung des FNP (Urteil VG Arnsberg) aufzuheben und den Teilflächennutzungsplan Windenergie (Teil-FNP Windenergie) einzustellen, da divergierende Ansprüche (Abstände zur Wohnbebauung / substanzieller Raum für Windenergieanlagen (WEA)) eine rechtswirksame Umsetzung nicht möglich machen. Der Rat stimmte nicht zu, beschloss aber in der Ergänzungsvorlage 1130-1/2019 vom 28.11.2019 unter Punkt 3 den Teil-FNP Windenergie vorerst ruhend zu stellen, um weitere Entscheidungen zu Abständen zur Wohnbebauung aus Berlin und Düsseldorf abzuwarten.
Im Juni 2020 entschied der Bundestag, dass die Länder über die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben hinaus eigene Regelungen zu Mindestabständen treffen können. NRW hat dazu im Januar 2021 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einen 1000 m Abstand von WEA zu Wohngebieten mit Bebauungsplänen (§30 BauGB) und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§34 BauGB) sowie in zulässigerweise errichteter zusammenhängender Bebauung mit mindestens zehn Wohngebäuden im Außenbereich (§ 35 BauGB) vorsieht. Ein Beschluss des Gesetzentwurfs ist bisher nicht erfolgt.
Die genauen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs auf die weitere Windenergie-Planung in Hagen sind noch zu ermitteln. Klar ist jedoch, dass sich die bisher ermittelten Zonen für WEA aufgrund der größeren Abstände zum Wohnen verkleinern. Im Rahmen eines rechtswirksamen Teilflächennutzungsplanverfahrens muss allerdings substanzieller Raum für die Windenergie verbleiben. Darauf wurde auch bereits in der Vorlage 1130/2019 hingewiesen. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung der Planung werden in der Vorlage dargestellt. Dazu gehört, dass der Gesetzentwurf beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Die Verwaltung wird in der Vorlage auch deutlich machen, welche bisherigen Planungsschritte neu aufgelegt werden müssen, um unter Einbeziehung von externen Beratern zu einer möglichst rechtssicheren Planung zu kommen.
Diese Vorlage wird die Gremien der Beratungsrunde April / Mai in eingebracht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
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