Beschlussvorlage - 0132/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Stadt Hagen nimmt an dem Förderprogramm beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung teil.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 28.02.2021 bei der Bezirksregierung zu stellen.

 

4. Die Verwaltung wird in einer zweiten Vorlage die Finanzierung des Eigenanteils und die Maßnahmen konkret darstellen.

 

Die Vorlage wird zum 31.12.2021 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 22.01.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW die Kommunen über die Förderrichtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung informiert. Die Richtlinie eröffnet im Hinblick auf den absehbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2025, der auch eine deutliche Ausweitung der OGS-Plätze bedeuten wird, Möglichkeiten von Investitionen. Zuzüglich einer Eigenbeteiligung in Höhe von 354.776,47 € stehen der Stadt Fördermittel in Höhe von 2.010.400,00 € zur Verfügung. Der Antrag muss bis zum 28.02.2021 gestellt sein. Geforderter Maßnahmenabschluss ist der 31.12.2021.

 

Gefördert werden können

  • investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung, Beräumung und Erschließung sowie der Ankauf von Grundstücken,
  • Baumaßnahmen,
  • Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung, sowie
  • Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen, insbesondere Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte, Fahrzeuge und Maßnahmen, die die Hygienebedingungen verbessern (z. B. separate Toiletten, mobile Trennwände.).

 

Vorhaben im Sinne dieser Förderrichtlinie sind auch Maßnahmen, die nach dem 17.06.2020 begonnen haben und noch nicht abgeschlossen sind.

 

Eine Herausforderung wird in den sehr kurzen Fristen für die Antragsstellung und auch Umsetzung der Maßnahmen gesehen. In den letzten Tagen gab es dazu verschiedene Gesprächsrunden mit den Schulleitungen, der Schulaufsicht, den Ganztagskoordinatorinnen, dem Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen und der Gebäudewirtschaft.

 

 

Baumaßnahmen:

 

Bezogen auf Baumaßnahmen ist davon auszugehen, dass nur kleinere Maßnahmen in dem gesetzten Zeitfenster realisiert werden können. So sind beispielweise Maßnahmen, die einen Planungsvorlauf erfordern, oder bei denen durch Nutzungsänderungen bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren notwendig werden, nicht umsetzbar.

Eine gute Möglichkeit der Umsetzung wird hingegen für Schallschutzmaßnahmen in OGS-Gruppenräumen sowie in Unterrichtsräumen gesehen, die bereits jetzt oder perspektivisch in Doppelnutzung auch für OGS-Angebote genutzt werden.

 

Ausstattung:

 

Eine weitere gute Möglichkeit ist die Ausstattung von Unterrichtsräumen mit multifunktionalen Möbeln. Einige Grundschulen sind in diesem Schuljahr mit einem OGS-Angebot des sogenannten rhythmisierten Ganztags (ROG) mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung gestartet. Unter stärkerer Einbeziehung der originären Unterrichtsräume konnten dadurch erkennbar mehr OGS-Plätze zur Verfügung gestellt werden. Aktuell laufen Beratungsgespräche mit weiteren Schulen. Eine Gelingensvoraussetzung für dieses Konzept ist die bereits erwähnte Doppelnutzung von Unterrichtsräumen. Dies bedeutet auch eine „flexible“ Möbelausstattung (z. B. Schränke auf Rollen) für eine multifunktionale Nutzung.

Die Ausweitung von OGS-Plätzen macht auch eine Anpassung der Küchenkapazitäten notwendig. Hier kommt eine Aufrüstung mit leistungsstärkeren Spülmaschinen sowie die Beschaffung von größeren oder zusätzlichen Bain-Maries in Betracht.

Daneben können auch größere mobile Außenspielgeräte beschafft werden. In diesem Zusammenhang ist weiterhin auch die Beschaffung von Containern denkbar.

 

Angesichts der bereits erwähnten kurzen Zeitspanne zwischen Bekanntgabe des Förderprogramms und Antragsstellung ist es bis zu Redaktionsschluss dieser Vorlage nicht möglich, gleichzeitig eine konkrete Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen vorzulegen. Die Verwaltung wird dazu nach der Antragsstellung dem Schulausschuss in einer zweiten Vorlage berichten.

 

 

Finanzierung des Eigenanteils

 

Es ist grundsätzlich vorgesehen, den Eigenanteil i. H. v. 15% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (= 354.776,47 €) außerplanmäßig mit Kompensation aus anderen Maßnahmen bereitzustellen. Die konkrete Finanzierung hängt von den Maßnahmen, welche im Rahmen des Förderprogramms umgesetzt werden sollen, ab. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Darstellung der geplanten Vorhaben existiert, kann aktuell keine konkrete Finanzierung vorgeschlagen werden. Sie wird im Rahmen der erwähnten zweiten Vorlage erfolgen.

 

 

Anlage: Förderrichtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung vom 22.01.2021

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen werden in der zweiten Vorlage dargestellt. 

 

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen