Beschlussvorlage - 0117/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass die HVG die genannten Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Strandhauses (500.000,00 ) sowie den voraussichtlichen Mehrkosten für die Gründung des Stegs (550.000,00 €) umsetzt und stimmt damit den notwendigen Mehrkosten abzüglich der Position Unvorhergesehenes (500.000,00 €) in Höhe von 550.000,00 € zu.

2. Die entstehenden Mehrkosten sind nach dem am 14.11.2019 festgelegten Kostenteilungsschlüssel von der Stadt Hagen und der HVG zu tragen. Der vom Rat freigegebene Finanzierungsrahmen erhöht sich damit auf 4.750.000,00 .
Davon sind 777.100,00 € statt bisher 687.273,00 € durch die Stadt Hagen zu finanzieren.

3. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss nach § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zu fassen:

Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) weist die HVG als Alleingesellschafterin der  HAGENBAD GmbH an, über den zwischen HVG und HAGENBAD GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sicherzustellen, dass die HAGENBAD GmbH das bisherige Konzept unter Konkretisierung der in dieser Drucksache dargestellten Maßnahmen, der energetischen Sanierung und der Errichtung eines Stegs, weiterverfolgt und die HAGENBAD GmbH die entsprechenden Maßnahmen beauftragt und umsetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses der Stadt Hagen vom 14.11.2019 (DS 0963/2019, 0963-1/2019, 0963-2/2019) ist die HVG (als Alleingesellschafterin der HAGENBAD GmbH) von der Stadt Hagen (als Alleingesellschafterin der HVG) angewiesen, sicherzustellen den Entwurf des Architekturbüros Gasse-Schumacher-Schramm umzusetzen.

 

Für die vertiefende Planung ist ein erweiterter Finanzierungsrahmen ermittelt worden, der sich von 4.200.000,00 € auf 4.750.000,00 € erhöht.

 

Energetische Sanierung:

 

Im Zuge der beauftragten Gutachten für die Attraktivierung des Freibades Hengstey ist in dem vom Öko-Zentrum NRW erstellten Gutachten eine energetische Sanierung mehrerer Gebäudeteile des Strandhauses empfohlen worden. Diese Maßnahmen umfassen in erster Linie die Sanierung des Daches, die Dämmung der Terrasse und der Außenwände zum Laubengang im 2. OG, die Erneuerung der Fenster zur Seeseite sowie der raumlufttechnischen Anlagen im 1. OG. Durch die genannten Maßnahmen an der Gebäudehülle sinkt der berechnete Energiebedarf des Gebäudes um 37 %.

Der witterungsbereinigte Heizölverbrauch der Jahre 2016-2018 lag bei ca. 230.000 kWh/a. Mit der o. g Reduktion sind somit Einsparungen von mind. 85.000 kWh/a erreichbar. Dies entspricht einer Einsparung von 26,3 Tonnen CO2 und ca. 5.100 € pro Jahr (Heizölpreis 6 Ct/kWh).

Diese Einsparung erhöht sich, wenn das Gebäude nach Sanierung umfassender genutzt wird als in der Vergangenheit. Zudem führt die bereits festgelegte Steigerung der CO2-Bepreisung in Zukunft zu einer stetigen Erhöhung der Einsparungen. Da bei den Bauteilen ohnehin in absehbarer Zeit Maßnahmen zur Instandhaltung anstehen, können mit der energetischen Ertüchtigung im Zuge des geplanten Bauvorhabens Synergien genutzt werden. Die energetische Verbesserung der Gebäudehülle ist mit dem im September 2019 von der Stadt Hagen beschlossenen Klimanotstand (vorrangige Berücksichtigung des Klimaschutzes in allen Entscheidungen) vereinbart und trägt zum langfristigen Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bei.

Unabhängig von den energetischen Auswirkungen erhöhen sich durch die Dämmung die Temperaturen der Innenoberflächen. Dies verbessert die Aufenthaltsqualität und verringert die Gefahr der Schimmelpilzbildung. Die Maßnahmen tragen somit auch zum Komfort im Gebäude sowie zum Erhalt der Bausubstanz und des Gebäude- wertes bei.

Die Mehrkosten für die energetische Sanierung des Strandhauses liegen bei 500.000,00 €

.

 

 

 

Gründung des Steges:

 

Aufgrund der gutachterlichen Erkenntnisse zur ungünstigen Bodenbeschaffenheit im Hengsteysee soll die Gründung des Steges mittels einer Brunnengründung erfolgen. Der beauftragte Statiker hat die Brunnengründung bewertet und kommt aufgrund der sehr aufwendige Verfahrensweise sowie der deutlich erhöhten Tiefe der Bohrung zu voraussichtlichen Mehrkosten von 550.000,00 € für den Steg. Die Architekten prüfen derzeit, ob durch kleinere Veränderungen am Steg noch gewisse Einsparpotentiale erzielt werden können, ohne jedoch die Grundwirkung und Intention der Maßnahme zu verändern.

 

Der Steg stellt ein wesentliches, gestalterisches Element des Gesamtkonzeptes dar und ist zur unmittelbaren barrierefreien Anbindung der Gastronomie, des Strandhauses an Uferpromenade und an den Ruhrtalradweg unverzichtbar. Darüber hinaus steht der Steg mit dem Bereich um den Steg für einen elementaren Baustein zur Attraktivierung des Hengsteysees und ist damit unverzichtbar.

 

Finanzierung:

 

Die nun anfallenden Mehrkosten für die energetische Sanierung des Strandhauses und die aufwändigere Gründung des Steges in Höhe von 1.050.000,00 können durch die Inanspruchnahme der Budgetposition von 500.000,00 für „Unvorhergesehenes“ auf 550.000,00 reduziert werden, so dass nun ein Investitionsvolumen von 4.750.000,00 finanziert werden muss. Nach dem am 14.11.2019 beschlossenen Verteilerschlüssel würden 83,64% d. h. 3.972.900,00 auf die HVG entfallen und 16,36% d. h. 777.100,00 auf die Stadt Hagen.

 

Gegenüber des bisher anfallenden Eigenanteils der Stadt Hagen in Höhe von 687.273,00 € erhöht sich der Anteil um 89.827,00 € auf nun 777.100,00 €.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung:

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind betroffen

 

Kurzerläuterung:

Der Steg stellt ein wesentliches, gestalterisches Element des Gesamtkonzeptes dar und ist zur unmittelbaren barrierefreien Anbindung der Gastronomie, des Strandhauses an Uferpromenade und an den Ruhrtalradweg unverzichtbar

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung:

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Durch die genannten Maßnahmen an der Gebäudehülle sinkt der berechnete Energiebedarf des Gebäudes um 37 %. Der witterungsbereinigte Heizölverbrauch der Jahre 2016-2018 lag bei ca. 230.000 kWh/a. Mit der o. g Reduktion sind somit Einsparungen von mind. 85.000 kWh/a erreichbar. Dies entspricht einer Einsparung von 26,3 Tonnen CO2 und ca. 5.100 € pro Jahr (Heizölpreis 6 Ct/kWh).

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5731

Bezeichnung:

Wirtschaftliche Betätigungen

Finanzstelle:

5000433

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse HVG

Finanzposition:

781500

Bezeichnung:

Ausz. verb. Untern.

 

 

 

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

781500

777.100€

 

 

777.100€

 

 

Eigenanteil

777.100€

 

 

777.100€

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Ausgabe in Höhe von 777.100 € an die HVG stellt einen Investitionskostenzuschuss dar und ist somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren abzugrenzen.

Die Abgrenzung führt zu einem jährlichen Aufwand in Höhe von 38.855 € in der Ergebnisrechnung.

 

 

Passiva:

Da die Finanzierung aus der Allgemeinen Investitionspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt in gleicher Höhe einen jährlichen Ertrag dar.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

38.855 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-38.855 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen 

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

Bemerkungen:

 

Für die Maßnahme wurde bereits in der Haushaltsplanung 2020/2021 die Dynamisierung des städtischen Anteils berücksichtigt, so dass die Finanzierung sichergestellt ist.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT

 

 

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Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez .Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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25.02.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen