Beschlussvorlage - 0057/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021, wie in Anlage 1 beigefügt.

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Fortschreibung des Haushaltsjahres 2021 und die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024, wie sie in Anlage 2 – Tabelle und Erläuterungen - beigefügt ist, sowie die daraus resultierenden über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen, wie sie in Anlage 3 dargestellt sind.

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die 1. Bewirtschaftungsverfügung 2021 (Anlage 4) zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021, wie in Anlage 1 beigefügt.

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung des Haushaltsjahres 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung 2022 bis 2024 zur Kenntnis, wie sie in Anlage 2 – Tabelle und Erläuterungen - beigefügt ist.

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen, wie sie in Anlage 3 dargestellt sind, zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die 1. Bewirtschaftungsverfügung 2021 (Anlage 4) zur Kenntnis.

Begründung

 

Das Stärkungspaktgesetz regelt die Pflichten der Kommunen, die Zuweisungen nach diesem Gesetz erhalten. Zum 01.03.2021 ist eine Fortschreibung des aktuellen Haushaltssanierungsplans nach Beschluss des Rates vorzulegen.

In dieser Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sind die bisher beschlossenen Maßnahmen aufgrund der Erkenntnisse des laufenden Jahres fortzuschreiben und bei Bedarf neue Maßnahmen zur Kompensation wegbrechender Maßnahmen bzw. Effekte zu beschließen. Der Haushaltssanierungsplan ist unabhängig vom Beschluss über einen Doppelhaushalt jahresbezogen fortzuschreiben. Die als Anlage 1 beigefügte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans führt zu Anpassungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die bisher beschlossenen Maßnahmen haben. Die Gesamtkonsolidierung HSP 2021 in Höhe von 82.971.560 weist gegenüber der Gesamtkonsolidierung HSP 2020  in Höhe von 83.343.267 einen Fehlbetrag von 371.707 € aus. Ein Betrag von 374.909 € ist allerdings auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen und wird somit separiert.

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass für das Haushaltsjahr 2021 aktuell ein Jahresüberschuss ausgewiesen werden kann. Somit ist kein zusätzliches Konsolidierungspotenzial zu heben.

Der Rat der Stadt Hagen hat am 12.12.2019 den Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen, welcher nach der Genehmigung der Bezirksregierung öffentlich bekannt gemacht wurde. Das zweite Jahr des Doppelhaushaltes bzw. die mittelfristige Finanzplanung ist bis zum 01.03.2021 fortzuschreiben und dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Hierbei wurde geprüft, ob aufgrund der Änderungen durch den Orientierungsdatenerlass des Landes, der Änderungen durch das Gemeindefinanzierungsgesetz sowie weiterer bekannter Veränderungen gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung Handlungsbedarf besteht und ggf. die Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes besteht. Der Übersichtlichkeit halber wurden die Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne der städtischen Beteiligungen gem. § 9 Abs. 3 KomHVO NRW, die dem Rat bereits bekannt sind, nicht beigefügt. Sie werden als Anlage der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt.

Die Corona-Pandemie, welche bereits die Haushaltswirtschaft im Jahr 2020 massiv geprägt hat, nimmt auch einen entsprechenden Einfluss auf die Fortschreibung für das Haushaltsjahr 2021 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haushaltssatzung im Jahr 2019 war diese Entwicklung nicht vorhersehbar.

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen haben im abgelaufenen Haushaltsjahr eine Vielzahl an Hilfsprogrammen auf den Weg gebracht, welche die einbrechenden Erträge und zusätzlichen Aufwendungen in bedeutendem Maße auffangen konnten. Die Unterstützungsmaßnahmen Sonderzahlung Stärkungspakt und Gewerbesteuer sind bisher auf das Jahr 2020 beschränkt. Die Anwendung der Bilanzierungshilfe ist bisher auf das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der mittelfristigen Planung begrenzt. Da nicht damit zu rechnen ist, dass sich die bedeutenden Erträge im Bereich der Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Schlüsselzuweisungen u. a. ab dem Haushalt 2022 auf das Niveau vor Corona einstellen, ist ein ausgeglichener Haushalt ab dem kommenden Jahr ohne weitere Unterstützungsmaßnahmen nicht darstellbar.

Um die allgemeine Haushaltslage getrennt von den finanziellen Schäden, die durch die Corona-Pandemie verursacht wurden, beurteilen zu können, werden die Abweichungen, die auf die Pandemie zurückzuführen sind,  gesondert von der Gesamtabweichung dargestellt. In Anlage 2 sind die Anpassungen der Haushaltsansätze sowie die jeweiligen Beträge, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, dargestellt.

Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ermöglicht den Kommunen, den Saldo aus allen finanziellen Verschlechterungen und Verbesserungen, die auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind, im Haushalt durch Anwendung der sogenannten Bilanzierungshilfe zu separieren. So kann der „Netto-Corona-Schaden“ als außerordentlicher Ertrag in dem Ergebnisplan die entsprechenden Verluste ausgleichen.

Unter Anwendung dieser Bilanzierungshilfe, die auch für die Haushaltplanung und mittelfristige Finanzplanung zulässig ist, kann der Haushaltsausgleich bis einschließlich 2024 dargestellt werden.

Die bedeutendsten Veränderungen sind in den Erläuterungen zu Anlage 2 dargestellt.

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.02.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen