Berichtsvorlage - 1067/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumpflegesatzung Hagen hier: 3. Sachstandsbericht gem.Ratsbeschluss vom 27.09.2018 sowie § 9 und § 12 (3) Baumpflegesatzung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Anhörung
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18.02.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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23.02.2021
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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03.03.2021
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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22.04.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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29.04.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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16.06.2021
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14.09.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Die mit Beschluss des Rates vom 27.09.2018 beschlossene Baumpflegesatzung hat nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hagen am 18.05.2019 Rechtskraft erlangt und wird seitdem angewandt. Mit dem v. g. Ratsbeschluss und der Baumpflegesatzung selbst sind Berichtspflichten verbunden, denen mit dieser Vorlage nachgekommen wird.
1.) Bericht gem. Ratsbeschluss vom 27.09.2018.
Die folgenden Fallzahlen sind seit dem letzten Bericht mit dem Erstellungsdatum vom 31.03.2020 erhoben worden. Alle hier angegebenen Fallzahlen haben den Stand vom 31.10.2020.
Folgende Berichtspflicht wurde vom Rat beschlossen:
"Die Verwaltung wird beauftragt, die praktischen Auswirkungen der Satzung sowie den Personalbedarf zwei Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu überprüfen und die entsprechenden Konsequenzen vorzuschlagen.
Der Umweltausschuss erhält in diesem Zeitraum halbjährlich einen Bericht.
Der Bericht soll die Fallzahlen gesamt und davon die Fälle darstellen, bei denen Maßnahmen angeordnet wurden.
Dabei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden:
a) Fälle aus den Baugenehmigungsverfahren
b) Fälle auf städtischen Grundstücken (§ 9)
c) alle sonstigen Fälle"
§ 9 "Maßnahmen an Bäumen der Stadt Hagen" besagt, "Maßnahmen an Bäumen auf öffentlichen Flächen und Privatgrundstücken der Stadt Hagen unterliegen dieser Satzung. Hier entscheidet der Wirtschaftsbetrieb Hagen. Das Umweltamt prüft die Entscheidung im Rahmen von Stichproben. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung und der Umweltausschuss sind regelmäßig über die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren."
Zu 1 a "Baugenehmigungsverfahren"
Im Berichterstattungszeitraum wurden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren 179 Fälle angezeigt. In fast allen Fällen wurden normative Verweise zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes gegeben. In vier Fällen wurden Ersatzpflanzungen in der Stellungnahme festgesetzt, weil Bäume aufgrund der Baumaßnahmen weichen müssen. In allen anderen Fällen konnte durch die Stellungnahmen der Baumbestand geschützt werden, sofern geschützter Baumbestand im Sinne der Satzung vorhanden war.
Zu 1 b "städtische Bäume"
Im Berichterstattungszeitraum wurden insgesamt 127 Maßnahmen an städtischen Bäumen vom WBH angezeigt. Davon erfüllten 74 Maßnahmen Verbotstatbestände nach Baumpflegesatzung. Die restlichen 53 Fälle verteilen sich auf Bäume, die aufgrund ihres Umfangs oder der Baumart nicht unter die Satzung fallen und um Bäume, die im Rahmen von Bestandpflegemaßnahmen (§ 10 (5)) oder aufgrund der unmittelbaren Verkehrsgefährdung (§ 5 (3)) gefällt oder eingekürzt werden mussten.
Die 74 Fälle, die nach Baumpflegsatzung zu beurteilen sind, teilen sich wie folgt auf die Stadtbezirke auf:
BV Mitte 27 Bäume
BV Nord 22 Bäume
BV Hohenlimburg 3 Bäume
BV Eilpe-Dahl 5 Bäume
BV Haspe 17 Bäume
Summe 74 Bäume
Die 74 Fälle, die nach Baumpflegsatzung zu beurteilen sind, verteilen sich auf folgende Baumarten:
Acer-Arten (Ahorne) 17 Stück
Aesculus-Arten 3 Stück
Alnus-Arten 2 Stück
Betula-Arten (Birken) 28 Stück
Carpinus-Arten (Hainbuchen) 2 Stück
Fagus-Arten (Buchen) 2 Stück
Populus-Arten (Pappeln) 4 Stück
Prunus-Arten 5 Stück
Quercus-Arten (Eichen) 3 Stück
Robinia-Arten 1 Stück
Salix-Arten (Weiden) 1 Stück
Tillia-Arten (Linde) 5 Stück
Ulmus-Arten 1 Stück
Gesamtsumme: 74 Stück
Durch die Eingriffe in den nach Baumpflegesatzung geschützten städtischen Baumbestand ergibt sich eine Ersatzpflicht in Höhe von 52 Baumpflanzungen (§ 10 Baumpflegesatzung). Nach Überprüfung durch das Umweltamt wendet der WBH die Baumpflegsatzung korrekt an. Inwiefern die Stadt ihrer Ersatzpflanzungspflicht nachkommt, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden, da die Ersatzpflanzungen erst im Folgejahr der Fällung (Pflanzperiode 2020/2021) durchgeführt werden können. Voraussetzung für die Erfüllung der Ersatzpflanzungsverpflichtungen ist, dass die entsprechenden Mittel in den Haushalt eingestellt werden, um den WBH zu beauftragen. Auf Basis des Berichtes für den Zeitraum vom 16.05.-17.10.2019, in dem sich die Erfordernis von 135 Ersatzpflanzungen ergab, wurden 125.000,- € pro Jahr in den Doppelhaushalt 2020/21 eingestellt. Nach dem ursprünglichen Kostenansatz des WBH aus Oktober 2019, von 800 - 900 € pro Baumpflanzung, ergeben sich für den jetzigen Berichterstattungszeitraum vom 31.03.-31.10.2020 für die erforderliche Ersatzpflanzung von 52 Bäumen Kosten in Höhe von 46.800,- €.
Mit Blick auf die extremen Witterungsbedingungen der vergangenen zwei Jahre und dem Fortschreiten der Klimaveränderung ist schon jetzt festzustellen, dass der Aufwand für die Planung von Baumpflanzungen im innerstädtischen Bereich und der technische Aufwand für die Herstellung nachhaltig funktionierender Pflanzgruben aufwändiger sein wird als zunächst angenommen. Insofern ist absehbar, dass der o. g. Betrag von 800 - 900 € pro Baum nicht ausreichend sein wird, die erforderliche Ersatzpflanzung herzustellen. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, bei dem die Zuständigkeit für die städtische Freiraum- und Grünordnungsplanung liegt, wird hierzu separat berichten.
Zu 1 c "sonstige Fälle"
Im Berichterstattungszeitraum gingen insgesamt ca. 560 Fälle ein. Diese verteilen sich auf ca. 500 telefonische und digitale Anfragen, 55 Anträge für genehmigungspflichtige Maßnahmen auf Privatgrundstücken und vier Ordnungswidrigkeitenverfahren. In 13 Fällen wurden Ersatzpflanzungen gem. § 10 festgesetzt, aus denen insgesamt 39 Bäume nachgepflanzt werden müssen. Insgesamt wurden 82 Ortstermine durchgeführt, die Dauer der Termine variiert zwischen 30 min und 3 Stunden zzgl. der An- und Abfahrtzeiten.
2.) Bericht zu § 12 Baumpflegesatzung:
Gem. § 12 (3) "Verwendung von Ausgleichszahlungen" Baumpflegesatzung besteht ferner folgende Berichtspflicht:
"Das Umweltamt Hagen erstattet den Bezirksvertretungen und dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität jährlich einen Bericht über die Verwendung der Mittel und die finanzielle Ausstattung des Pools."
Im Berichterstattungszeitraum wurde zwei Ausgleichszahlungen in einer Gesamthöhe von 2.468,70 € vereinnahmt. Der Pool Baumpflege verfügt nun insgesamt über 5.679,70 €. Die Gelder wurden zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht verausgabt.
Personalkapazität
Die Wochenarbeitszeit des Sachbearbeiters liegt inzwischen bei 39 Stunden. Es hat sich wie erwartet herausgestellt, dass zur Umsetzung der Satzung eine Fachkraft in vollem Stellenumfang erforderlich ist. Eine Steigerung des Arbeitsaufkommens ist mit Blick auf den klimabedingten Zustand der Hagener Bäume und dem fortschreitenden Breitbandausbau absehbar. Im Urlaubs- und Krankheitsfall des Sachbearbeiters gibt es keine vollwertige Vertretung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Der Schutz des innerstädtischen Baumbestandes ist praktizierter Klimaschutz.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Die Fällung von Bäumen, die unter die Baumpflegesatzung fallen, löst eine Verpflichtung zur Ersatzpflanzung aus. Für die Bäume in öffentlichen Parks und Grünflächen ist die Stadt Hagen ersatzpflichtig. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5510 | Bezeichnung: | Öffentliches Grün |
Finanzstelle: | 5000475 | Bezeichnung: | Ersatzpflanzungen nach Baumpflegesatzung |
Finanzposition: | 785300 | Bezeichnung: | Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Auszahlung (+) 785300 | 125.000,00 € | 125.000,00 € |
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Eigenanteil | 125.000,00 € | 125.000,00 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Anpflanzung von Bäumen werden in der Bilanz auf den jeweiligen Grundstücken aktiviert. Es entsteht kein jährlicher Abschreibungs-aufwand. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5% des Eigenanteils) | 1.875,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 1.875,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 1.875,00 € |
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| Auftragsangelegenheit |
X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. | gez. |
Henning Keune Technischer Beigeordneter | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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