Mitteilung - 0120/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Sanierung Kunstquartier Hagen

Nachdem die Beendigung des Beweissicherungsverfahrens im Jahr 2020 der Stadt Hagen nunmehr die Möglichkeit bietet, die vorhandenen Baumängel zu beseitigen, informiert die Verwaltung hier über die Eckpunkte der beabsichtigten Vorgehensweise.

 

Zunächst und in absehbarer Zeit sollten folgende Mängel beseitigt werden:

 

1. Entrauchung der Technikzentrale

Hier liegt eine hohe Dringlichkeit vor, da der Mangel aus der wiederkehrenden Prüfung der DEKRA zeitnah bearbeitet werden muss. Eine Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Heidrich aus Münster liegt bereits vor. Die Kosten für die technische Umsetzung werden auf 190.000 € (brutto) geschätzt. Die baulichen Nebenkosten werden grob mit 60.000 € zusätzlich veranschlagt. Die Honorarleistungen für Ingenieure belaufen sich für diese Maßnahme auf ca. 70.000 €. Die Gesamtsumme beträgt also 320.000 €. Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahme sollte noch im Jahr 2021 begonnen werden.

 

2. Trinkwasser

Die Kosten für die Sanierung des Trinkwassersystems werden auf 250.000 € geschätzt. Für den Fachplaner sind ca. 70.000 € zusätzlich aufzuwenden. Somit belaufen sich die Gesamtkosten der Trinkwassersanierung auf ca. 320.000 €. Die Planung sollte im Jahr 2021 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme sollte dann im Jahr 2022 abgeschlossen werden

 

Der Zeitplan und die Schätzung der genauen zu erwartenden Kosten für die Sanierung

 

3. Fehlende Außenluft für die RLT Anlagen           und

 

4. Energie und Beseitigung der hygienischen Mängel

 

werden im Jahre 2022 ermittelt.

 

Die weiter erforderlichen Planungs- und Baukosten in einem geschätzten Umfang von ca. 8 – 10 Mio. € müssen im Wesentlichen in den Haushaltsjahren 2022/23 und 2024/25 bereitgestellt werden.

 

Der Betrieb und die Funktion aller Gebäude des Kunstquartiers werden bis zur voraussichtlichen Beendigung aller Sanierungsarbeiten im Jahr 2026 weiterhin mit den eingerichteten Provisorien gewährleistet.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

04.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss