Beschlussvorlage - 1000-1/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Implementierung des Streamings von Rats- und Gremiensitzung nicht weiter zu verfolgen, da der organisatorische, technische, finanzielle und datenschutzrechtliche Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der Nutzung des Dienstes steht.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Verwaltung hat bereits in der Beschlussvorlage 1000/2020 dargestellt, inwieweit eine Umsetzung der Liveübertragung von Sitzungen möglich ist. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass der organisatorische, technische, finanzielle und datenschutzrechtliche Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der Nutzung des Dienstes steht.

 

In seiner Sitzung am 10.12.2020 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, dass die Verwaltung diesbezüglich Informationen aus der Stadt Essen einholt und in der ersten Sitzungsrunde 2021 erneut über das Thema beraten wird.

 

Die Stadt Essen führte das „Rats-TV“ bereits 2012 ein und bedient sich bei der Liveübertragung eines externen Anbieters, der das technische Equipment zur Verfügung stellt. Es werden zwei Kameras zur Aufzeichnung verwendet. Diese werden von dem externen Dienstleister aus einem Technikraum gesteuert. Den Vorgang begleitet ein Verwaltungsmitarbeiter, um auf Rückfragen des Dienstleisters reagieren zu können.

 

Als Kameraperspektive wird neben dem Verwaltungsvorstand ein Rednerpult genutzt, von welchem aus alle Wortbeiträge erfolgen. Das Plenum und das Publikum stehen zu keinem Zeitpunkt in einem gewollten Fokus der Kameras. Damit soll den datenschutzrechtlichen Anforderungen Genüge getan werden.

 

Es fallen pro Sitzung zwischen 1.000 € und 1.500 € Kosten an.

 

Auf Nachfrage teilte die Stadt Essen mit, dass sich die Nutzungszahlen je nach behandeltem Thema deutlich unterscheiden. In der Spitze wurde der Livestream gleichzeitig von 279 Personen genutzt (darin auch die verwaltungsinternen Aufrufe). Mit zunehmender Sitzungsdauer verringert sich die Nutzungszahl jedoch deutlich.

 

Es ist zu erwähnen, dass die Stadt Essen mit einer Einwohnerzahl von etwa 591.000 Personen (Stand: 31.12.2020) deutlich mehr potenzielle Nutzer als die Stadt Hagen hat. Legt man diese Zahlen zugrunde und überträgt diese auf die Stadt Hagen, würden in der Spitze gerade einmal 90 Personen (inklusive Verwaltungsaufrufe) – mit einer deutlich abnehmenden Tendenz nach kurzer Sitzungsdauer – den Livestream schauen.

 

Es konnten keine signifikanten Unterschiede der Nutzungszahlen infolge der Coronapandemie festgestellt werden. Dies deutet darauf hin, dass die Liveübertragung der Sitzungen – selbst in Zeiten eines eingeschränkten Sitzungsbetriebes – nicht zu einer Erhöhung der Nutzungszahlen beiträgt.

 

 

Angelehnt an dem in der Ursprungsvorlage 1000/2020 gezogenen Vergleich anderer Städte, lässt sich feststellen, dass nur ein geringer Anteil an Zuschauern das Angebot der Liveübertragung von Sitzungen tatsächlich nutzt.

 

Der nachträgliche Missbrauch der Aufzeichnung (z. B. durch Mitschnitte, Nachvertonung, etc.) kann nicht verhindert werden. Hierzu teilt die Stadt Essen mit, dass die Verwendung der zur Verfügung gestellten Wortbeiträge grundsätzlich möglich ist. Die Ratsmitglieder sind über den Livestream informiert und mussten vorher ihr Einverständnis geben. Sofern ein Ratsmitglied die Aufzeichnung des Redebeitrages nicht erlaubt, ist die Kamera nach einem entsprechenden Hinweis abzuschalten. Für diese Zeit erscheint im Livestream lediglich ein textlicher Hinweis, dass der Redebeitrag nicht übertragen wird.

 

Auch unter Heranziehung der Daten der Stadt Essen lässt sich feststellen, dass der hohe organisatorische, technische, finanzielle und datenschutzrechtliche Aufwand (siehe Vorlage 1000/2020) nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der Nutzung des Dienstes steht und nicht zu einer Erhöhung der politischen Teilhabe beiträgt.

 

Die Verwaltung rät daher unter Würdigung aller in Erfahrung gebrachten Informationen und der in der Ratssitzung geäußerten Argumente, die Implementierung des Streamings von Rats- und Gremiensitzungen nicht weiter zu verfolgen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.02.2021 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen