Mitteilung - 0009/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach einem Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung am 27.10.2020 wurde deutlich, dass die Grenzwerte von 40 Mikrogramm NO2 an den Hotspots Märkischer Ring und Graf-von-Galen-Ring möglicherweise in 2020 sowie den Folgejahren nicht eingehalten werden könnten.

Wie im Vergleich mit der DUH und im Luftreinhalteplan festgehalten, ist für diesen Fall vorgesehen, weitere Maßnahmen zur Verringerung der NO2- Belastung am Märkischen Ring und Graf-von-Galen-Ring zu ergreifen, um die Verkehrsbelastung im Innenstadtbereich weiter zu verringern.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist ein wesentlicher Grund für die unbefriedigenden Schadstoff-Messwerte, dass aktuell die Bahnhofshinterfahrung noch nicht ausreichend angenommen wird. Der Zielverkehr nach Wehringhausen und Haspe durchquert immer noch vermehrt das Bahnhofsviertel.

Auch kann der Linksabbieger von der Heinitzstraße in den Märkischen Ring im Sinne der Schadstoffreduzierung noch weiter optimiert werden.

 

Daher soll durch eine deutlichere Beschilderung auf die Nutzung der Bahnhofshinterfahrung verwiesen werden, um den Verkehr dort zielgerichtet hinzuführen.

 

Es ist daher beabsichtigt, die bestehenden Wegweisungstafeln am Märkischen Ring und in der Heinitzstraße vor der Kreuzung Emilienplatz  so zu verändern, dass das Linksabbiegen vom Märkischen Ring in die Badstraße und das Geradeausfahren von der Heinitzstraße in die Badstraße reduziert wird. 

 

In einem ersten Schritt entfällt auf der Wegweisung das Ziel Gevelsberg, in schwarz auf weiß würde auf die Erreichbarkeit der Nahziele Wehringhausen und Haspe über die Bahnhofshinterfahrung hingewiesen.

Die Wegweisung nach Wehringhausen und Haspe würde an der Bahnhofshinterfahrung linksweisend mit Zeichen 432-10 (Pfeilwegweiser) wiederholt.

 

Nachfolgend könnte eine weitere Verdeutlichung des Innenstadtcharakters und der ausschließlichen Nutzung für Zielverkehr über die Zufahrt Badstraße und Kreisel erfolgen. Hier bietet sich die Auftragung auf der Wegweisung mit Zeichen 250 (Durchfahrt verboten) und dem modifizierten Zusatzzeichen 1053- 36 StVO ("Durchgangsverkehr") oder ein vergleichbarer Hinweis, z. B. “Besucher Innenstadt frei“, an.  

 

Da die StVO eine Kombination der Beschilderung von Zeichen 1053- 36 mit dem Zeichen 250 im Verkehrszeichenkatalog zum Zeichen 1053 nicht vorsieht, wurde die Bezirksregierung um Zustimmung zur beabsichtigten Beschilderungskombination gebeten. Diese ist jedoch gehalten, ein Einvernehmen mit dem Ministerium herzustellen. Eine Entscheidung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

 

Wenn die Zustimmung vorliegt, soll an einem separaten Pfosten im Einmündungsbereich Sparkassenkarre bei der Ausfahrt aus dem Kreisel Badstraße in Fahrtrichtung Körnerstraße ebenfalls ein Zeichen 250 mit einem entsprechenden Zusatz installiert werden, um insbesondere den Querverkehr über den Graf-von-Galen-Ring zu unterbinden.

 

Daraus resultiert dann auch eine Entflechtung der Verkehrsströme und eine Reduzierung des "stop and go"-Verkehrs. Die Einfahrt in die Badstraße bleibt aus allen Richtungen weiterhin möglich.

 

Zwischenzeitlich wurde, wie im Luftreinhalteplan für die 2. Stufe vorgesehen, die verkehrsabhängige Lichtsignalanlagen-Steuerung des Linksabbiegers an der Heinitzstraße in den Märkischen Ring auf eine Festzeitsteuerung umgestellt. Dadurch wird die Freigabezeit des Linksabbiegers nicht mehr verlängert und der Verkehr weiter eingeschränkt.

 

Die Maßnahme wurde schon im DUH-Vergleich zur Einhaltung der Grenzwerte in der 2.  Stufe zwingend vereinbart und den Gremien vorgestellt.

 

Alternativ wäre, wie ursprünglich vereinbart, eine einspurige Verkehrsführung auf dem Märkischen Ring Richtung Emilienplatz umzusetzen. Hier geht die Verwaltung aber davon aus, dass dies eine flüssige Verkehrsabwicklung weit mehr beeinträchtigen würde und hat diese Maßnahme im Einvernehmen mit der Bezirksregierung zunächst zurückgestellt.

Es wäre wahrscheinlich ein langer Rückstau vom Knotenpunkt Märkischer Ring/ Rathausstraße bis zur  Marktbrücke und darüber hinaus in Richtung Volmetal zu erwarten.

 

Durch die aktuelle coronabedingte Lockdownsituation konnten die weiteren Maßnahmen zunächst zurückgestellt werden, da die Verkehrsbelastungen an den Hotspots derzeit deutlich reduziert sind. Allerdings sollen die Maßnahmen mit Beendigung des Lockdowns umgesetzt werden, um in den "Normalverkehrszeiten" einer Grenzwertüberschreitung entgegen zu steuern.

Bei Vorliegen der durch das Land validierten Messwerte wird den Gremien der Verlauf der Messergebnisse und der Verkehrsbelastung für das Jahr 2020 zusammenhängend dargestellt.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

Die Mittel für die Änderung der Beschilderung werden im Rahmen der Bewirtschaftung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen vom Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen aus bestehenden Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

gez. Erik O. Schulz    gez. Henning Keune

Oberbürgermeister    Technischer Beigeordneter

Verfügung / Unterschriften

 

Veröffentlichung

X

Ja

 

Nein, gesperrt bis einschließlich

 

 

 

Oberbürgermeister

 

 

Gesehen:

 

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Stadtsyndikus

 

Beigeordnete/r

 

Die Betriebsleitung

Amt/Eigenbetrieb:

 

 

 

Gegenzeichen:

32

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an:

Amt/Eigenbetrieb:

32

Anzahl: 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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04.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss

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23.02.2021 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte