Berichtsvorlage - 0046/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Haushaltslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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04.02.2021
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Auswirkung der Corona-Pandemie auf die aktuelle Haushaltslage 2020
Das Haushaltsjahr 2020 ist geprägt von finanziellen Belastungen sowie weiteren Gesetzesänderungen infolge der Corona-Pandemie. Die Jahresentwicklung zeigt, dass die pandemiebedingten haushaltswirtschaftlichen Folgen in Form erheblicher Ertragsrückgänge bei gleichzeitig steigenden Aufwendungen den Haushalt der Stadt Hagen stark belasten.
Demgegenüber stehen Sonderzahlungen von Bund und Land zum Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie in Form der Stärkungspakt-Sonderhilfe und Gewerbesteuerausgleichzuweisung sowie erhöhte Erstattungsleistungen im Bereich der Kosten der Unterkunft.
1.1. Vorläufiges Ergebnis 2020
Der Abschlussbericht über das vorläufige Ergebnis wird zurzeit bearbeitet und muss bis zum 15.04.2021 der Bezirksregierung vorgelegt werden. Eine Aussage zum vorläufigen Ergebnis 2020 kann derzeit nicht getroffen werden, da die Jahresabschlussarbeiten noch nicht abgeschlossen sind.
1.1.1. Gewerbesteuer 2020
Der Haushaltsansatz für 2020 lt. Ratsbeschluss vom 12.12.2019 beträgt 100 Mio. €. Im Jahr 2020 waren die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der Coronakrise stark abgesunken. Das vorläufige Ergebnis 2020 beläuft sich auf ca. 68,4 Mio. €.
Der Ausfall der Gewerbesteuer wird durch die Gewerbesteuer-Ausgleichszahlung i. H. v. 36,3 Mio. € aufgefangen. Davon trägt laut Bescheid über die Gewerbesteuerausgleichszuweisung 2020 vom 09.12.2020 der Bund 18,4 Mio. € und das Land 17,9 Mio. €.
Bisherige Gewerbesteuerentwicklung:

RE = Rechnungsergebnis
1.1.2. Stundungen von Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.03.2020 werden Anträge auf Stundung mit Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie begünstigt abgewickelt, d.h. unbürokratisch und in der Regel zinslos bewilligt. Am 10.12.2020 hat der Rat beschlossen, die ursprünglich bis 31.12.2020 befristete Regelung bis zum 30.06.2021 zu verlängern.
Es wurden seit Beginn der Regelung 381 coronabedingte Stundungen ausgesprochen mit einem Volumen von rund 8,5 Mio. €. Seit Ende September handelt es sich teilweise um Anschlussstundungen, weil seit Beginn der Krise in der Regel ein Stundungszeitraum von 6 Monaten gewählt wurde. Es gab inzwischen (Stand 14.01.2021) 44 Anschlussstundungen mit einem Gesamtvolumen von gut 800.000 €.
Von den gesamten Stundungen entfallen 101 auf Vergnügungssteuern mit einem Volumen von rund 1,06 Mio. €. Die Spielhallen sind seit dem 02.11.2020 wieder geschlossen. Das Anordnungssoll Vergnügungssteuern blieb wegen Corona hinter dem Haushaltsansatz von 5,4 Mio. € um rund 0,98 Mio. € zurück.
1.6. Haushaltssanierungsplan 2020
Der HSP-Bericht wird zurzeit bearbeitet und muss bis zum 15.04.2021 der Bezirksregierung vorgelegt werden.
2. Haushalt 2021
Die Haushaltsplanung 2021 lt. Ratsbeschluss weist ein Jahresergebnis i. H. v. 0,6 Mio. € aus.
2.1. Fortschreibung 2021
Die Fortschreibung 2021 wird in einer gesonderten Vorlage dargestellt.
2.2. Gewerbesteuerentwicklung 2021
Aufgrund ihres finanziellen Volumens stellt die Gewerbesteuer eine tragende Säule auf der Ertragsseite des Haushaltes dar. Nach der Jahressollstellung und den bisherigen Veränderungen liegt das Steuersoll momentan bei 73,3 Mio. €. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Planziel i. H. v. 100 Mio. € erreicht wird. Weitere Erkenntnisse können erst im Rahmen der unterjährigen Prognosen im II. Quartal ermittelt werden.
3. Schuldenstand 2021
3.1. Liquiditätskredite und Investitionskredite
Das Volumen der Liquiditätskredite liegt um rd. 32,3 Mio. € unter dem Stand des Vorjahres. Das reduzierte Kreditvolumen ergibt sich im Wesentlichen aus den in 2020 eingegangenen einmaligen Sonderzahlungen zum Ausgleich der Folgen der COVID-19-Pandemie (Stärkungspakt-Sonderhilfe in Höhe von rd. 16,3 Mio. € und Gewerbesteuerausgleichzuweisung in Höhe von rd. 36,3 Mio. €). In 2021 stehen diese Mittel nicht zur Verfügung, so dass derzeit mit einer deutlichen Verschlechterung der Liquidität in 2021 gerechnet werden muss.
| 08.01.2021 | Vorjahr | Abweichung |
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Liquiditätskredite | 958.500.000 € | 992.900.000 € | -34.400.000 |
Liquiditätskredite Gute Schule 2020 | 7.102.118 € | 5.001.834 € | 2.100.284 |
Liquiditätskredite gesamt | 965.602.118 € | 997.901.834 € | -32.299.716 |
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| 0 |
Investitionskredite | 54.898.858 € | 62.869.658 € | -7.970.800 |
Förderkredite | 4.988.950 € | 5.239.590 € | -250.640 |
Investitionskredite Gute Schule 2020 | 19.171.854 € | 11.712.776 € | 7.459.078 |
Investitionskredite gesamt | 79.059.662 € | 79.822.024 € | -762.362 |
3.2. Marktumfeld Zinsen
Die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossenen Lockdownmaßnahmen dämpfen die wirtschaftliche Erholung. Die wieder steigenden und in einigen Regionen sehr hohen Ansteckungsraten, die hohe Auslastung der Krankenhäuser und die Ausbreitung von neuen Virusmutationen lassen kaum Vorhersagen zu, wie lange und hart die Lockdownmaßnahmen sein werden. Andererseits gibt das gestartete Impfprogramm Hoffnung auf eine absehbare und nachhaltige Verbesserung der Lage.
Für positive Aussichten haben auch die Einigung der EU und Großbritannien auf einen „Brexit-Deal“ sowie die nach aktuellem Stand von den US-Demokraten gewonnene Senatsmehrheit, die das Handeln der neuen Biden-Regierung einfacher und die internationale Zusammenarbeit mit den USA berechenbarer machen sollte.
Die EZB hatte auf ihrer Dezember-Sitzung eine Verlängerung und Ausweitung ihrer Geldpolitischen Unterstützungsmaßnahmen beschlossen, die Leitzinsen allerdings unverändert gelassen. Es wird erwartet, dass die Leitzinsen der EZB und die Geldmarktzinsen sich in den nächsten Monaten weiterhin auf diesem niedrigen Niveau bewegen. Bei den Zinsen für langfristige Kredite (Kapitalmarkt) wird mit stabilen bis leicht steigenden Zinsen gerechnet. Eine überraschend starke konjunkturelle Erholung und ein rascher Anstieg der Inflation könnten allerdings zu einem stärkeren Anstieg des Zinsniveaus führen. Die EZB erklärte aber bereits, dass ein kurzfristiger Anstieg der Inflation keinen großen Einfluss auf die aktuelle Geldpolitik der EZB haben werde.
3.3. Zinssätze
Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):
| 14.08.2020 | 10.11.2020 | 08.01.2021 |
EONIA (Tagesgeld) | -0,464 (-0,361) | -0,472 (-0,455) | -0,477 (-0,451) |
3 Monats-Euribor | -0,482 (-0,406) | -0,510 (-0,395) | -0,550 (-0,390) |
12 Monats-Euribor | -0,353 (-0,350) | -0,472 (-0,262) | -0,510 (-0,251) |
3 Jahre Swapsatz | -0,392 (-0,510) | -0,499 (-0,290) | -0,513 (-0,290) |
5 Jahre Swapsatz | -0,340 (-0,454) | -0,426 (-0,182) | -0,453 (-0,195) |
10 Jahre Swapsatz | -0,151 (-0,174) | -0,173 ( 0,144) | -0,232 ( 0,110) |
4. Ermittlung des Corona-Schadens 2020
Gemäß § 5 Abs. 2 NKF-CIG ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln.
Der Schaden, der aus der Corona-Pandemie resultiert wird derzeit im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
