Beschlussvorlage - 1061/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
23. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen vom 12. Mai 2000
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Judith Winkler
- Beteiligt:
- FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 05.11.2020 die Anzahl der zu wählenden ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters auf drei festgelegt.
Weiter hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die in § 4 der Hauptsatzung geregelte Anzahl der Bürgermeister zu streichen und die Änderung zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Rates vorzulegen. Dabei soll, soweit rechtlich gegeben, von der Möglichkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung der Hauptsatzung Gebrauch gemacht werden.
In der Gemeindeordnung ist nicht vorgeschrieben, dass die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der Hauptsatzung zu regeln wäre.
Die Kommentierung von Articus/Schneider (5. Aufl. 2016) zu § 67 GO NRW führt hierzu und zur Möglichkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung aus: "Die Festlegung der tatsächlichen Zahl der zu wählenden Vertreter liegt im Ermessen des Rates. Es empfiehlt sich, diese Regelung in die Hauptsatzung aufzunehmen. Ist dies geschehen und soll nachfolgend - beisp. durch den neu gewählten Rat – von dieser Verfahrensweise abgewichen werden, muss berücksichtigt werden, dass zunächst die Hauptsatzung mit entsprechender qualifizierter Mehrheit zu ändern ist. Dies kann jedoch - wegen der Möglichkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung - in derselben Sitzung erfolgen, in der die Wahl der Vertreter im neu festgelegten zahlenmäßigen Umfang erfolgt.".
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. | |
gez. Erik O. Schulz | ||
Oberbürgermeister | ||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188,5 kB
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