Beschlussvorlage - 1056/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl von zwei Mitgliedern der Trägerversammlung des Jobcenters Hagen g. E.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Sarah Liese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gem. § 44c Absatz 1, Satz 1 SGB II (Sozialgesetzbuch II) verfügt die gemeinsame Einrichtung „Jobcenter“ über eine Trägerversammlung, die paritätisch durch Vertretungen der Agentur für Arbeit und Vertretungen des kommunalen Trägers besetzt wird. Die Anzahl der Mitglieder ist in § 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung „Jobcenter Hagen“ näher bestimmt. Die Trägerversammlung besteht aus insgesamt 10 Mitgliedern.
Gem. § 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Trägerversammlung werden die Mitglieder der Trägerversammlung vom jeweiligen Träger bestimmt. Die Berufung der kommunalen Mitglieder erfolgt durch den Rat der Stadt.
Der Trägerversammlung gehören als kommunale Vertretungen folgende Personen an:
Herr Oberbürgermeister Erik O. Schulz
Frau Margarita Kaufmann (Vorstandsbereich 3)
Herr Reinhard Goldbach (Fachbereichsleitung Jugend und Soziales)
Bisher waren in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Frau Nesrin Öcal und Herr Wolfgang Röspel berufen.
Zukünftig werden Frau Anja Engelhardt als Nachfolgerin von Frau Nesrin Öcal auf Vorschlag der SPD-Fraktion und eine noch durch die CDU-Fraktion zu bestimmende Nachfolge von Herrn Wolfgang Röspel als ordentliche Mitglieder der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Hagen g. E. berufen.
Der Rat wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
