Beschlussvorlage - 1035/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen an den Hagener Schulen mit Mitteln des DigitalPakts NRW beauftragt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, Digitalisierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 50.000 € im Einzelfall vorab zu beauftragen und die politischen Gremien in der jeweils nächsten Sitzung hierüber zu informieren.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Die Bedeutung des DigitalPakts NRW für die Schaffung der Basisinfrastruktur für die Hagener Schulen ist bereits in der Vorlage 0497/2020 erörtert worden (siehe Kapitel 2 Der DigitalPakt NRW – Chancen für eine Basis-Infrastruktur, bzw. Kapitel 5 „IT-Konzeption“). Die Verwaltung ist mit der Erarbeitung konkreter Maßnahmen beauftragt worden, für deren weitere finanzwirtschaftliche, bau- und it-technische Planung im ersten Schritt die hier vorliegende Maßnahmenliste zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Wie in der o. g. Vorlage ausgeführt, gibt es bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Fördergegenstand „2.1 IT-Grundstruktur“ des DigitalPakts klare Abhängigkeiten. So haben die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Herstellung der strukturierten Verkabelung (LAN) eine Schlüsselfunktion für die weiteren Bausteine „schulisches Wlan“ und „Ausstattung mit Anzeige- und Interaktionsgeräten“.

 

Die Durchführung der o. g. infrastrukturellen Baumaßnahmen setzt mehrere Planungsphasen voraus, deren Durchführung zu großen Teilen in der Hand von externen Ingenieurbüros liegen wird. Unter anderem entstehen in diesen Phasen der Bauplanung das notwendige Leistungsverzeichnis und eine genaue Bauzeitenplanung, die auch für die Beantragung der DigitalPakt-Fördermittel benötigt werden. Für die Beauftragung Externer ist ein Beschluss über die beiliegende Maßnahmenliste notwendig.

 

Die in der Tabelle dargestellten Kosten zu den förderfähigen Maßnahmen basieren aktuell noch auf Markterkundungen und ersten modellhaften Hochrechnungen, sodass zum jetzigen Stand Abweichungen wahrscheinlich sind. Die maximal förderfähigen Gesamtausgaben von 13.354.290 Euro werden daher auf Basis des hier vorliegenden Modells unterschritten, wobei natürlich das Ausschöpfen der maximalen Fördersumme (ggf. durch das Beantragen weiterer Mittel für die übrigen DigitalPakt-Fördergegenstände) angestrebt wird.

 

Die weitere Planungsarbeit wird zur Konkretisierung der Kosten führen, sodass die Gremien dann jeweils über entsprechende Veränderungen in Kenntnis gesetzt werden.

 

Aus organisatorischer Sicht empfiehlt die Verwaltung hinsichtlich des Umgangs mit finanziellen Veränderungen eine analoge Vorgehensweise, wie sie sich bereits beim Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bewährt hat. Hier wurde die Verwaltung ermächtigt, Maßnahmen bis zu einer Höhe von 50.000 € im Einzelfall vorab zu beauftragen und die politischen Gremien in ihrer nächsten Sitzung über entsprechende Verschiebungen zu informieren.

 

Die Deckung eines Großteils des 10%-igen Eigenanteils an den förderfähigen Gesamtausgaben erfolgt mit Mitteln der Schuldendiensthilfen vom Land Gute Schule 2020“ i. H. v. 1.143.400 € (Siehe Vorlage 0944/2020).  Der restliche Eigenanteil i. H. v. 101.857 € wird aus der Bildungspauschale finanziert.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

entfällt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

IT und zentrale Dienste

Auftrag:

1111646

Bezeichnung:

IT-Leistungen Bildungspauschale

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

423150

Bezeichnung:

Schuldendiensthilfen vom Land Gute Schule 2020

 

414120

Bezeichnung:

Ertrag aus der konsumtiven Verwendung Zuwendungspauschale

 

527513

Bezeichnung:

Festwert IT Schulen Förderprogramme

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

414100

 

1.678.100

1.678.100

1.678.100

1.678.100

Ertrag (-)

423150

 

171.728

171.728

171.728

171.728

Ertrag (-)

414120

 

14.728

14.728

14.728

14.728

Aufwand (+)

527513

 

1.864.556

1.864.556

1.864.556

1.864.556

Eigenanteil

 

 

0

0

0

0

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2111-2131

Bezeichnung:

Teilpläne aller Schulen

Finanzstelle:

6110

Bezeichnung:

Schulen (Digitalpakt)

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

692750

Bezeichnung:

Einz. Investitionskredite GS 2020

 

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681100

4.140.486

 

1.035.122

1.035.122

1.035.122

1.035.122

Einzahlung (-)

692750

430.854

 

107.714

107.714

107.714

107.714

Auszahlung (+)

785100

4.600.540

 

1.150.135

1.150.135

1.150.135

1.150.135

Eigenanteil

29.200

 

7.300

7.300

7.300

7.300

 

 

 

X

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Ausgaben i. H. v. 4.600.540 € für die strukturierte Verkabelung stellen Anschaffungs-/Herstellungskosten dar, die in der Bilanz zu aktivieren sind. Bei einer Nutzungsdauer von sieben Jahren entstehen Abschreibungen i. H. v. 657.220 € als Aufwand in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

Die strukturierte Verkabelung ist zu 90 % aus Fördermitteln des Digitalpaktes und zu 10 % aus Gute Schule 2020 sowie der Bildungspauschale finanziert. Somit sind i. H. v. 4.600.540 € Sonderposten (4.140.486 € Digitalpakt + 430.854 € Gute Schule 2020 + 29.200 € Bildungspauschale) auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Diese Sonderposten werden über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Es entsteht ein Ertrag i. H. v. 657.220 € in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

657.220 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

- 657.220 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

gez.

gez.

Erik O Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.12.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen