Beschlussvorlage - 1049/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den I. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung des Kommunalunternehmens Wirtschaftsbetrieb Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (WBH), wie er als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist, zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht an den Verwaltungsrat des WBH macht der Rat der Stadt Hagen keinen Gebrauch.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Nummer 1 der Satzung des WBH entscheidet der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über den Erlass und die Änderung von Satzungen im Rahmen der durch die Anstaltssatzung nach § 2 Abs. 1 übertragenen Aufgabenbereiche der öffentlichen Abwasserbeseitigung in der Stadt Hagen.

 

Der Verwaltungsrat wird in seiner Sitzung am 09.12.2020 voraussichtlich den I. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung wie in der Anlage dargestellt beschließen.

 

Die Entscheidung des Verwaltungsrats unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH den Weisungen des Rates der Stadt Hagen.

 

Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage der Verwaltungsratssitzung vom 09.12.2020 und ihren Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

gez.        gez.

Erik O. Schulz      Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister     Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen