Beschlussvorlage - 0940-1/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
XXI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Uwe Perkams
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Der XXI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0940/2020) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Realisierungstermin: 01.01.2021
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst werden dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben.
Der Gebührensatz im Bereich Straßenreinigung verändert sich nunmehr wie folgt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2020
| 2021
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Wohnstraßen (W) | 4,80 € | 4,80 € |
Innerörtliche Straßen (I) | 4,28 € | 4,26 € |
Überörtliche Straßen (U) | 3,75 € | 3,73 € |
Die Auswirkungen im Bereich Winterdienst werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
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Gebühr je lfd. Meter
| 2020
| 2021
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Stufe A | 1,10 € | 1,14 € |
Stufe B | 0,67 € | 0,63 € |
Stufe C | 0,08 € | 0,06 € |
Der in der ursprünglichen Vorlage 0940/2020 enthaltene Hinweis auf die Vertragslaufzeiten des zwischen der Stadt Hagen und der HEB GmbH geschlossenen Straßenreinigungsvertrages ist in dieser Ergänzungsvorlage gelöscht worden. Versehentlich wurde von ursprünglich vereinbarten, jedoch zwischenzeitlich verkürzten Fristen ausgegangen, so dass aktuell kein Handlungs- bzw. Entscheidungsbedarf besteht.
Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die von der Stadt Hagen durchgeführte Straßenreinigung der öffentlichen Straßen und für den Winterdienst werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2021 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Anteile Stadt / Gebührenzahler
Die gebührenpflichtigen Anlieger dürfen im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes nicht mit Kosten belastet werden, die nicht ihnen, sondern dem Allgemeininteresse an der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes zuzurechnen sind.
Der Allgemeininteressenanteil in der Straßenreinigung wird unverändert nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung für Wohnstraßen auf 15 %, für innerörtliche Straßen auf 25 % und für überörtliche Straßen auf 35 % festgesetzt. Wohnstraßen sind Straßen, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Innerörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr, überörtliche Straßen sind Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Durch die Winterdienststufen A, B und C wird die Reihenfolge des Winterdienstes festgelegt.
2.2. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.2.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Straßenreinigungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Durchführung der städtischen Pflichtaufgaben nach dem Straßenreinigungsgesetz NRW beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen (Pflichtreinigung nach dem Straßenreinigungsgesetz, Verkehrssicherungsaufgaben, Sonderreinigungen und Aufstellung, Unterhaltung und Leerung der Straßenpapierkörbe) und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Bruttoaufwand HEB GmbH | 2020 | 2021 | Zeile |
Straßenreinigung | 5.691.229 € | 5.773.204 € | 25 in Anlage 1 |
Winterdienst | 1.360.003 € | 1.342.135 € | 21 in Anlage 3 |
2.2.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung, der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Finanzbuchhaltung beschäftigt sind.
Städtische Aufwendungen | 2020 | 2021 | Zeile |
Straßenreinigung | 217.799 € | 283.886 € | 26 in Anlage 1 |
Winterdienst | 104.881 € | 127.735 € | 22 in Anlage 3 |
2.3. Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Bei der Straßenreinigungsgebühr wurde die Kostenunterdeckung aus dem Jahresabschluss 2019 in Höhe von 266.352 € (Vorjahr: 379.878 €) einkalkuliert (vgl. Zeile 1 der Anlage 1).
Im Rahmen der Winterdienstgebühr wurde die Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich aufgrund der Überdeckung in Höhe von 577.949 € (Vorjahr: 579.674 €) einkalkuliert.
3. Gebührenmaßstab
3.1. Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation 2021 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Reinigungsfrontmeter.
Nach der Klassifizierung der Hagener Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung ergeben sich folgende Veranlagungsmeter:
Veranlagungsmeter | 2020 | 2021 |
Wohnstraßen (W) | 781.100 | 783.059 |
Innerörtliche Straßen (I) | 252.400 | 252.533 |
Überörtliche Straßen (U) | 92.000 | 92.612 |
Summe | 1.125.500 | 1.128.204 |
3.2. Winterdienst
Die Gebührenkalkulation 2021 erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlichen Veranlagungsmeter in der jeweiligen Winterdienststufe:
Veranlagungsmeter | 2020 | 2021 |
Winterdienststufe A | 368.000 | 368.444 |
Winterdienststufe B | 135.500 | 135.616 |
Winterdienststufe C | 282.000 | 282.118 |
Summe | 785.500 | 786.178 |
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulationen
4.1. Straßenreinigung
Zu Zeile 13 (Personalaufwand) bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren (vgl. Anlage 1):
Es sind Personalkostensteigerungen von 1,65 % eingeplant worden. Der aktuelle Tarifabschluss liegt im Rahmen der Planung.
4.2. Winterdienst
Zu Zeile 9 (Bezogene Leistungen) bei der Kalkulation der Winterdienstgebühren (vgl. Anlage 3):
Hierin sind die höheren Winterdienstkosten für Streusalz und Fremdfirmen bei dem unterstellten strengeren Winter enthalten. Im Ist fallen diese dann bei einem milden Winter niedriger aus.
5. Straßenreinigungsvertrag mit der HEB GmbH
Der zwischen der Stadt Hagen und der HEB GmbH geschlossene Straßenreinigungsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 und verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
Versehentlich wurde in der Vorlage 0940/2020 von der ursprünglich vereinbarten zweijährigen, also zum 31.12.2020 auszuübenden Kündigungsfrist ausgegangen. Diese Frist wurde jedoch zwischenzeitlich einvernehmlich auf ein Jahr verkürzt, so das zurzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Anlagen:
1) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021
2) Berechnung des Gebührensatzes pro Meter
3) Kalkulation des Gesamtaufwandes für die Winterdienstgebühr 2021
4) Ermittlung der Gebührensätze für die Winterdienstgebühr 2021
5) Erläuterung zu der Berechnung der Winterdienstgebühr
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5450 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1545040 | Bezeichnung: | Straßenreinigung |
Auftrag: | 1545041 | Bezeichnung: | Winterdienst |
|
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2021 |
Ertrag (-) | 432102 | Straßenreinigungsgebühr |
| 5.179.857 € |
Ertrag (-) | 432105 | Winterdienstgebühr |
| 524.453 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 577.949 € |
Summe Erträge (-) |
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| 6.282.259 € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen (ohne Winterdienst – öffentliches Interesse) |
| 7.115.339 € |
Aufwand (+) |
| Ausgleich der Unterdeckung aus dem Jahresabschluss 2019 |
| 266.352 € |
Abzügl. Nachrichtlich |
| Allgemeininteressenanteil |
| 1.511.054 € |
Aufwand (+) |
| Städtischer Aufwand |
| 411.621 € |
Summe Aufwand (+) |
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| 6.282.258 € |
Kurzbegründung
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2021 gesichert.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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