Beschlussvorlage - 1032/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubenennung der stimmberechtigten Vertreter für die Stadt Hagen in die Verbandsversammlung des Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister (KDN)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Sabrina Spannaus
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; TFD Task Force Digitalisierung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2020
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt als Vertreter der Verwaltung
1. den Leiter des Fachbereiches für Informationstechnologie und Zentrale Dienste, derzeit Herrn Matthias Böhm, als ordentliches Mitglied,
2. den Leiter der Task Force Digitalisierung (TFD), derzeit Herrn Christian Lazar, als
erstes stellvertretendes Mitglied und
3. den Chief Information Officer (CIO) der Stadt Hagen, derzeit Herrn Christoph
Gerbersmann, als zweites stellvertretendes Mitglied
in die Verbandsversammlung des KDN-Zweckverbandes.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die stimmberechtigten Vertreter für die Stadt Hagen aufgrund der Änderung der Verbandssatzung in die Verbandsversammlung KDN neu- bzw. wiedergewählt.
Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) werden die Vertreter von Gemeinden und Gemeindeverbänden durch die Vertretungskörperschaften für deren Wahlperiode bestellt. Die Dauer der Bestellung ist somit an die Wahlperiode gebunden.
Die vertretungsberechtigten Personen üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt worden sind, bis zum Amtsantritt der neubestellten vertretungsberechtigten Personen weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen der Wahl oder Entsendung des Mitgliedes wegfallen.
Die Wahlperiode der im Jahr 2014 bzw. aufgrund der Satzungsänderung in 2019 gewählten Vertretungen in die Verbandsversammlung endet somit am 31.10.2020.
Daher müssen die Vertreter neu- bzw. wiedergewählt werden und es ist ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
