Beschlussvorlage - 0894/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die zentrale Vergabestelle für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Schuljahr bis einschließlich 2024/2025. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Im Rahmen der Ausstattung von Hagener Schulen mit entsprechendem Mobiliar ist es notwendig, den zum Ende des laufenden Schuljahres endenden Rahmenvertrag europaweit neu auszuschreiben.

 

Für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 sind nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von ca. 150.000,- € pro Schuljahr inkl. MWSt. zu erwarten. Dieser Betrag ist Bestandteil der Mittel, die den Hagener Schulen in ihren Selbstverwaltungsetats zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Aufteilung in konsumtive und investive Beschaffungen ist abhängig von den Bestellungen der Schulen und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur äußerst grob zu schätzen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist abzuleiten, dass voraussichtlich entsprechend der seit 01.01.2020 getroffenen finanzwirtschaftlichen Regelung eine Aufteilung von 70 % konsumtiv (Anschaffungswert 0 bis 800,00 €) und 30 % investiv (Anschaffungswert > 800,00 €) verausgabt wird.

Ein konkreter Mittelabfluss wird aufgrund dieser Vorlage aber noch nicht begründet, da es sich erst um die Genehmigung des Vergabeverfahrens handelt. Erst wenn die Schulen mit Geldern Ihrer Selbstverwaltung Möbel anschaffen,  wird ein Mittelabfluss im Rahmen der schon dafür eingeplanten Mittel der Schulen entstehen.

Der Auftrag kann daher über- oder unterschritten werden. Da die Vergabe mit einer Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre vorgesehen ist, ist der Bedarf europaweit auszuschreiben. Die Option der Verlängerung wurde gewählt, um den hohen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten und einen günstigen Rabattsatz zu erzielen. Eine Verlängerung kann nicht erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist bzw. wenn entsprechende finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Als Grundlage für die Wertung wurden die Artikel gewählt, die am häufigsten bestellt werden. Es handelt sich hierbei um Tische, Stühle, Tafeln und Schränke in diversen Größen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Bezug auf die Kriterien Preis, Qualität und Service für Reparaturen.

 

Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, die entsprechenden Bedarfe europaweit auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu können.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

-entfällt-

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2111-2131

Bezeichnung:

Alle Schulformen

Auftrag:

1.21.11.40

-

1.21.31.40 

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben alle Schulformen

Kostenart:

414120

Bezeichnung:

Ertrag aus der konsumtiven Verwendung der Zuwendungspauschalen vom Land

 

527301

543140

Bezeichnung:

Lehr- und Unterrichtsmittel für Schulen

Erwerb GVG < 800 EUR

 

 

Kostenart

2021

2022

2023

2024

2025

Ertrag (-)

414120

27.083 € 

65.000 €

65.000 €

65.000 

37.917 

Aufwand (+)

527301

543140

16.667

27.083

40.000

65.000

40.000

65.000

40.000 

65.000 

23.333 €

37.917 €

Eigenanteil

 

16.667

40.000

40.000

40.000 €

23.333 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

2111-2131

Bezeichnung:

Alle Schulformen

Finanzstelle:

div. PSP

Bezeichnung:

Selbstverwaltung

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 EUR

 

Finanzposition

Gesamt

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlung (+)

783100

180.000 €

18.750

45.000

45.000 €

45.000 €

26.250 €

Eigenanteil

180.000 €

18.750

45.000 €

45.000 €

45.000 €

26.250 €

 

 

x

Die benötigten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 sind im Haushaltsplan eingeplant. Die weiteren Kosten sind ab 2022 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

 

Die Ausgaben für die Beschaffung der Schulmöbel in Höhe von insgesamt 180.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzungsdauer von 15 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung von 12.000 € zu rechnen.

 

Passiva:

 

Da die Finanzierung zu 100% aus der Bildungspauschale erfolgt, ist ebenfalls ein Sonderposten in Höhe von 180.000 € auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag von 12.000 € in der Ergebnisrechnung.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

12.000,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

12.000,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-12.000,00 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Magarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.12.2020 - Rat der Stadt Hagen