Beschlussvorlage - 0641/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgelt- und Mietordnungen für das Kunstquartier Hagen; den Hohenhof Hagen; dem Museum Wasserschloss Werdringen 1.) IV. Änderung der Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum) und den Hohenhof Hagen 2.) I. Änderung der Entgeltordnung für das Museum Wasserschloss Werdringen 3.) I. Änderung der Mietordnung des Osthaus Museums Hagen, des Hagener Hohenhofs und des Wasserschlosses Werdringen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Anja Spiecker-Kondritz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen:
1.) die Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum Hagen)
2.) die Entgeltordnung für das Museum Wasserschloss Werdringen
3.) die Mietordnung des Osthaus Museums Hagen, des Hagener Hohenhofs und des Wasserschlosses Werdringen,
zu beschließen, wie sie als Anlagen Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind.
Die Änderungen treten zum 01. Januar 2021 in Kraft.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In seiner Sitzung am 14.12.2017 fasste der Rat der Stadt Hagen unter der Vorlagennummer 1087/2017- III. Änderung der Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum) und den Hohenhof. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 07.04.2016 zur HSP-Maßnahme 18_49.001 „Zuschussreduzierung FB 49“ folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die III. Änderung zur Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum) und den Hohenhof, wie sie als Anlage Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage ist. Die Änderungen treten zum 01. Januar 2018 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung um eine Kategorie für Alleinerziehende bzw. einen Erwachsenen mit Kind/Kindern zu prüfen.
Diesem Auftrag ist die Verwaltung nachgekommen und möchte mit den vorgelegten Änderungen der Entgeltordnungen die Kategorie Familienkarte II (1 Erwachsener mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) einführen.
Zusätzlich regte das Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Prüfung der privatrechtlichen Leistungsentgelte an, ein Kombiticket Kunstquartier/Hohenhof einzuführen und die zu entrichtenden Führungsentgelte bei öffentlichen Führungen zu verschriftlichen. Auch dieser Anregung wird mit den vorgelegten Änderungen nachgekommen.
Des Weiteren hat der Fachbereich Kultur den ermäßigten Personenkreis der Ehrenamtskartenbesitzer NRW als eine weitere Kategorie in den Entgeltordnungen aufgenommen.
Im Rahmen dieser Überarbeitungen fand eine Modifizierung der Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen und den Hohenhof zwecks der besseren Lesbarkeit statt. So wurden die nicht nachgefragten Führungen von einer Dauer von 180min und 240min gänzlich entfernt und auf eine unterschiedliche Preisgestaltung bei den Führungen „wochentags“ und „Wochenende“ wird zukünftig verzichtet.
Die Mietordnung des Osthaus Museum Hagen, des Hohenhofs und des Wasserschlosses Werdringen wurden um den Bereich der Ambientetrauungen ergänzt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Inklusion von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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245,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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134,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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176,9 kB
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10.12.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
1. die Entgeltordnung für das Kunstquartier Hagen (Osthaus Museum Hagen und Emil Schumacher Museum Hagen),
2. die Entgeltordnung für das Museum Wasserschloss Werdringen und
3. die Mietordnung des Osthaus Museums Hagen, des Hagener Hohenhofs und des Wasserschlosses Werdringen,
wie sie als Anlagen Gegenstand dieser Verwaltungsvorlage sind.
Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |