Mitteilung - 0967/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die folgende Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zu den Anregungen vom Vorsitzenden des Naturschutzbeirats, Herrn Bögemann, (s. Anlage) wurde in Rücksprache mit der unteren Denkmalbehörde erstellt.

 

 

Aufnahme des Haus Harkorten in den Welterbe-Antrag des Landes NRW „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“

 

Am 01.10.2020 fasste der Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss: „Die Stadt Hagen unterstützt den Welterbe-Antrag des Landes NRW ‚Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet‘ und ist mit der Gebietsauswahl und den Elementen im Stadtgebiet einverstanden.“ (s. Drucksachennummer 0780/2020 vom 08.09.2020) Die Gebietsauswahl umfasst nunmehr die Anlage "Haus Harkorten" (bestehend aus Herrenhaus, Ökonomie- und Geburtshaus, Jungfernhaus und Lindenallee) mit der Pufferzone, die bis zur Harkort'schen Fabrik an der Grundschötteler Straße reicht.

 

Für definierte Elemente mit Pufferzonen muss die Stadt eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen (z. B. Denkmalbereichssatzung), in deren Bereich Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen erlaubnispflichtig werden. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den bestehenden Schutz der Allee als geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.55. „Haus Harkorten“ nach Landschaftsplan und als gesetzlich geschützte Allee nach § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW.

 

Auch in der Vergangenheit wurden Maßnahmen im Bereich der Lindenallee sowohl mit der unteren Naturschutz-, als auch mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt, so dass die Aufnahme in den Welterbe-Antrag keine Veränderung an den Zuständigkeiten erwarten lässt.

 

Zielkonflikte zwischen Natur- und Denkmalschutz gibt es jedoch im Bereich des historischen Gartens hinter dem Herrenhaus. Dieser befindet sich derzeit im Landschaftsschutzgebiet mit der Folge, dass beabsichtigte Maßnahmen, die der Herrichtung des Gartens nach historischem Vorbild dienen, einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung bzw. Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bedürfen. Um die Umsetzung des Denkmalschutzes im Bereich des historischen Gartens zu vereinfachen und die bürokratischen Hürden abzubauen, befürwortet die untere Naturschutzbehörde, in einem zukünftigen Bebauungsplanverfahren auf die nachrichtliche Festsetzung des Landschaftsschutzgesetztes in diesem Bereich zu verzichten.

 

 

 

 

 

Zustand der Nachpflanzungen in der Lindenallee

 

Nach eingehender fachlicher Prüfung hält die untere Naturschutzbehörde den Efeubewuchs auf dem Boden unter den neugepflanzten Alleebäumen nicht für problematisch, solange der Efeu nicht die Bäume erklimmt. Zwar entzieht der Efeu dem Boden Wasser und Nährstoffe, andererseits beschattet er den Boden und verhindert große Wasserverluste durch Verdunstung, was bei langen Trockenperioden einen deutlichen Vorteil bringt. Eine Entfernung des Efeus wäre nur dann sinnvoll, wenn die somit entstehende offene Bodenfläche mit einem anderen Bodendecker bepflanzt werden würde. Jedoch würde dies einen Eingriff in den Wurzelbereich der Bäume bedeuten.

 

Die nachträgliche Anlage einer Vertiefung würde ebenfalls einen Eingriff in den Wurzelbereich der Bäume bedeuten. Sollte das kommende Jahr wieder von Trockenheit geprägt sein, sind jedoch Bewässerungsmaßnahmen, z. B. in Form von Wassersäcken, sinnvoll um die Bäume nachhaltig zu sichern. Die Eigentümer wurden darüber bereits von der unteren Naturschutzbehörde in Kenntnis gesetzt.

 

Einer der nachgepflanzten Bäume wird von einem Holunderstrauch in seinem freien Wachstum eingeschränkt. Die untere Naturschutzbehörde hat die Eigentümer angewiesen, den Holunder zurückzuschneiden.

 

 

Zustand der geschützten Lindenallee

 

Die Begutachtung der Lindenallee durch den stadtinternen FLL-zertifizierten Baumkontrolleur kam zu folgendem Ergebnis: Der Zustand der Lindenallee entspricht ihrem Alter. Die Bäume befinden sich im Übergang von der Reifephase in die Alterungsphase und bilden dementsprechend Totholz aus. Der Einzelzustand der Bäume reicht von vital und ohne Schäden über eingeschränkte Vitalität bis hin zu stärker geschädigt.

 

Die Allee befindet sich in Privateigentum. Bisherige Schnittmaßnahmen (zuletzt im Jahr 2018 durchgeführt) fanden hauptsächlich aus Gründen der Verkehrssicherung statt, während die nachhaltige Entwicklung des Altbaumbestandes nur hintergründig gefördert wurde.

 

Um eine nachhaltige Entwicklung und einen langfristigen Erhalt der Bäume zu sichern, empfiehlt es sich, ein Pflegekonzept aufzustellen. Dies würde eine katastermäßige Erfassung des Baumbestandes, Regekontrollen entsprechend der FLL-Baumkontrollrichtlinien sowie festgesetzte Nachpflanzungen beinhalten. Die untere Naturschutzbehörde prüft derzeit, ob und wie die Erstellung eines Pflegekonzeptes finanziert werden kann.

 

Die untere Naturschutzbehörde hat darüber hinaus die Eigentümer auf das in der Allee vorhandene Totholz aufmerksam gemacht und auf die Verkehrssicherungspflicht hingewiesen.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

Bei der Vorlage handelt es sich lediglich um eine Mitteilung informativer Art. Diese hat somit keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Sollte jedoch ein Pflegekonzept für die geschützte Lindenallee erstellt und umgesetzt werden, ist dieses als positiv für den Klimaschutz zu bewerten, da infolgedessen Baumbestand nachhaltig gesichert wird.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 


 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.12.2020 - Naturschutzbeirat

Erweitern

16.06.2021 - Umweltausschuss