Vorschlag zur Tagesordnung - 1020/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, dass Herr Bezirksbürgermeister Jochen Eisermann den ersten Vorsitz des Vereins HoLiBru e. V. übernimmt.

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Sachverhalt

Begründung:

Lt. § 8 Abs. 1 der Satzung (siehe Anlage) des Vereins obliegt nach Maßgabe einer Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung der Bezirksvorsteherin bzw. des Bezirksvorstehers oder einer/einem der beiden stellvertretenden Bezirksvorsteher/-innen des Stadtbezirks Hohenlimburg der erste Vorsitz des Vorstandes.

Gegenwärtig im Vereinsregister eingetragen sind als 1. Vorsitzende, Frau Nigbur-Martini, als stellvertretender Vorsitzender, Herr Andreas Geitz, und als weiterer stellvertretender Vorsitzender Herr Michael Rabe. Frau Nigbur-Martini ist nach der konstituierenden BV-Sitzung aus dem Vorstand ausgeschieden, so dass der Verein aktuell nicht handlungsfähig ist. Die aktuelle Handlungsunfähigkeit ergibt sich aus § 7 Abs. 2 der Satzung. Danach bilden  der oder die Vorstandsvorsitzende und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden den Vorstand. Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Dabei ist zu beachten, dass eine Vertretung durch die zweite Stellvertretung nur stattfindet, wenn der oder die Vorstandsvorsitzende oder die erste Stellvertretung verhindert sind.

In Anbetracht der Tatsache, dass möglicherweise kurzfristig nach der Pandemie die Feierlichkeiten für die 60-Jahr-Feier zu veranlassen sind, besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

4nnnnn

Bezeichnung:

 

 

5nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Auftrag:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrertrag (-)

4nnnnn

 

 

 

Minderaufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

Finanzposition:

6nnnnn

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2020

2021

Mehrein- zahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

Minderaus-zahlung (+)

7nnnnn

 

 

 

 

 

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

Die Erträge sind umsatzsteuerpflichtig.

 

 

 

Es entstehen folgende ertragsteuerliche Auswirkungen:

 

 

Es entstehen zusätzliche Erträge im Rahmen eines bestehenden Betriebs gewerblicher Art (BgA).

 

 

Durch die Erträge entsteht ein neuer BgA.

 

 

Der potentielle Gewinn des BgA ist

 

 

körperschaftsteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

kapitalertragssteuerpflichtig (15,825 %).

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Beschlüsse

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25.11.2020 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen