Beschlussvorlage - 0886/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt beschließt die Ersatzbeschaffung von vier Krankentransportwagen einschließlich Funkausstattung zu einem geplanten Auftragswert von rd. 630.000 €.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rettungsdienst ist nach Überschreitung der Nutzungsdauer die Ersatzbeschaffung von vier Krankentransportwagen (KTW) erforderlich.

 

Mit dieser Vorlage wird der Haupt- und Finanzausschuss um Zustimmung zur Einleitung des Vergabeverfahrens gebeten.

 

Begründung

 

Gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.

 

Gemäß Rettungsdienstbedarfsplan (RDBPl.) KAP V Durchführrung des Rettungsdienstes, Ziff. 5.6 ist die Nutzungsdauer des Rettungsmittels KTW auf sieben Jahre festgesetzt.

 

Zur Durchführung des Krankentransportdienstes unterhält das Amt für Brand- und Katastrophenschutz insgesamt sechs Krankentransportwagen (KTW). Davon werden vier KTW durch die Hagener Hilfsorganisationen (HiOrg ASB, DRK, JUH) und ein KTW durch die Berufsfeuerwehr (BF) besetzt; ein Fahrzeug wird als technische Reserve (TR) vorgehalten.

 

Nunmehr sollen folgende KTW ersatzbeschafft werden:

 

HA -

Erstzu-

lassung

KM-Stand

Rettungswache Standort IST

Rettungswache

Standort SOLL

FW 185

21.04.08

rd. 200.000

TR , FRW Ost

Ausmusterung

FW 186

28.01.10

rd. 300.000

RD-Wache Evang. Krankenhaus Haspe“

Ausmusterung

FW 1851

23.04.14

rd. 155.000

RD-Wache JUH, Schillerstr.

TR, FRW Ost

FW 1852

23.04.14

rd. 180.000

FRW Mitte, Bergischer Ring

temporäre TR, FRW Ost

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist die Vorhaltung von technischen Reservefahrzeugen festgelegt worden (RDBPl. KAP V Durchführung des Rettungsdienstes, Ziff. 3.11).

 

Entsprechend der Einsatzstrategie des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz sind KTW des Typs A 2 nach DIN EN 1789 zu beschaffen. Alle KTW sind mit Roll-In-Krankentragen, Notfallkoffer, Schaufeltrage und Vakuummatratze auszustatten (RDBPl. KAP V Durchführung des Rettungsdienstes, Ziff. 5.2).

 

 

 

Über die Anforderungen der DIN hinaus sind folgende Ausstattungmerkmale geplant:

      automatischer externer Defibrillator inkl. Überwachungsfunktion, um das Fahrzeug für Verlegungsfahrten zur Entlastung des Regelrettungsdienstes einsetzen zu können

      10-L-Sauerstoffflasche, so dass das Fahrzeug beim Massenanfall von Verletzten genutzt werden kann

      zusätzliche Haltevorrichtungen für den Transport von medizinisch notwendigen Rollstühlen der Patienten

      Klimaanlage zur Sicherstellung des schonenden Patiententransportes, insbesondere bei Kreislauferkrankungen sowie hohen Außentemperaturen

 

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sieht darüberhinaus die strategische Anpassung der technischen Ausstattung des KTW-Fahrgestells als notwendig an. Daher wurde eine erweiterte sicherheitstechnische Ausstattung des Fahrzeuges (hier: Spurhalteassistent, Notbremsassistent, LED-Scheinwerfer, Kopf-, Thorax- und Knie-Airbag) bei der Planung zu Grunde gelegt. Darüberhinaus bietet die Umstellung auf ein längeres Fahrgestell die Optimierung der Behandlungsmöglichkeiten im Patientenraum.

 

Das Trägerfahrzeug ist zur Patienten- und Personalsicherheit sowie wegen der erheblich reduzierten Reparaturanfälligkeit standardmäßig mit Vollautomatikgetriebe zu beschaffen.

 

Durch die Planung mit einem veränderten Fahrgestell sowie der Preissteigerungen der Fahrgestellhersteller durch Modellwechsel kann der im Rettungsdienstbedarfsplan 2017 kalkulierte Preis i. H. v. 130.000 € je Fahrzeug nicht mehr gehalten werden. 

 

Nach aktuellen Preisinformationen erwartet das Amt für Brand- und Katastrophenschutz ein Ausschreibungsergebnis von rd. 157.500 € je KTW mit der obene beschriebenen Ausstattung einschließlich Funkausstattung.

 

Unter Berücksichtigung der Laufzeiten des Vergabeverfahrens und der aktuellen Lieferzeiten wird die Auslieferung der Fahrzeuge im Jahre 2022 erwartet.

 

Im Haushalt 2020 sind Investitionsmittel in Höhe von 630.000 € für die Ersatzbeschaffung der KTW eingeplant.

 

Die Abschreibungsraten für diese Investitionen sind nach dem Kommunalabgabengesetz kalkulationsfähig, so dass eine Refinanzierung über die Krankentransportgebühren gewährleistet ist.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Verbesserung der Auswirkung auf den Klimaschutz bedingt durch die verbesserten bzw. höherwertigen Abgasnormen sowie die geringeren Kraftstoffverbrauchswerte und die daraus einhergehenden verringerten und verminderten Abgasausstöße.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

1.  Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1  Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Finanzstelle:

5000005

Bezeichnung:

Erwerb von Krankenkraftwagen und Zubehör

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Ausz. für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 Euro

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

630.000 €

630.000 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1. Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Bezeichnung

Fahrzeug

Anschaffungs- und

Herstellungskosten

Nutzungsdauer lt.

Städtischer AfA-

Tabelle

Jährliche Abschreibung

1 KTW

157.500 €

7 Jahre

22.500 €

1 KTW

157.500 €

7 Jahre

22.500 €

1 KTW

157.500 €

7 Jahre

22.500 €

1 KTW

157.500 €

7 Jahre

22.500 €

Gesamtbeträge

630.000 €

 

90.000 €

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Herstellungs-kosten in der Bilanz zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 90.000 €, welche einen Aufwand in der Ergebnisrechnung darstellt.

 

 

 

  1. Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

9.450 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

90.000 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

99.450 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

99.450 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen