Beschlussvorlage - 0886/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung von vier Krankentransportwagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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03.12.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rettungsdienst ist nach Überschreitung der Nutzungsdauer die Ersatzbeschaffung von vier Krankentransportwagen (KTW) erforderlich.
Mit dieser Vorlage wird der Haupt- und Finanzausschuss um Zustimmung zur Einleitung des Vergabeverfahrens gebeten.
Begründung
Gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
Gemäß Rettungsdienstbedarfsplan (RDBPl.) KAP V Durchführrung des Rettungsdienstes, Ziff. 5.6 ist die Nutzungsdauer des Rettungsmittels KTW auf sieben Jahre festgesetzt.
Zur Durchführung des Krankentransportdienstes unterhält das Amt für Brand- und Katastrophenschutz insgesamt sechs Krankentransportwagen (KTW). Davon werden vier KTW durch die Hagener Hilfsorganisationen (HiOrg ASB, DRK, JUH) und ein KTW durch die Berufsfeuerwehr (BF) besetzt; ein Fahrzeug wird als technische Reserve (TR) vorgehalten.
Nunmehr sollen folgende KTW ersatzbeschafft werden:
HA - | Erstzu- lassung | KM-Stand | Rettungswache Standort IST | Rettungswache Standort SOLL |
FW 185 | 21.04.08 | rd. 200.000 | TR , FRW Ost | Ausmusterung |
FW 186 | 28.01.10 | rd. 300.000 | RD-Wache „Evang. Krankenhaus Haspe“ | Ausmusterung |
FW 1851 | 23.04.14 | rd. 155.000 | RD-Wache JUH, Schillerstr. | TR, FRW Ost |
FW 1852 | 23.04.14 | rd. 180.000 | FRW Mitte, Bergischer Ring | temporäre TR, FRW Ost |
Im Rahmen der Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist die Vorhaltung von technischen Reservefahrzeugen festgelegt worden (RDBPl. KAP V Durchführung des Rettungsdienstes, Ziff. 3.11).
Entsprechend der Einsatzstrategie des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz sind KTW des Typs A 2 nach DIN EN 1789 zu beschaffen. Alle KTW sind mit Roll-In-Krankentragen, Notfallkoffer, Schaufeltrage und Vakuummatratze auszustatten (RDBPl. KAP V Durchführung des Rettungsdienstes, Ziff. 5.2).
Über die Anforderungen der DIN hinaus sind folgende Ausstattungmerkmale geplant:
automatischer externer Defibrillator inkl. Überwachungsfunktion, um das Fahrzeug für Verlegungsfahrten zur Entlastung des Regelrettungsdienstes einsetzen zu können
10-L-Sauerstoffflasche, so dass das Fahrzeug beim Massenanfall von Verletzten genutzt werden kann
zusätzliche Haltevorrichtungen für den Transport von medizinisch notwendigen Rollstühlen der Patienten
Klimaanlage zur Sicherstellung des schonenden Patiententransportes, insbesondere bei Kreislauferkrankungen sowie hohen Außentemperaturen
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz sieht darüberhinaus die strategische Anpassung der technischen Ausstattung des KTW-Fahrgestells als notwendig an. Daher wurde eine erweiterte sicherheitstechnische Ausstattung des Fahrzeuges (hier: Spurhalteassistent, Notbremsassistent, LED-Scheinwerfer, Kopf-, Thorax- und Knie-Airbag) bei der Planung zu Grunde gelegt. Darüberhinaus bietet die Umstellung auf ein längeres Fahrgestell die Optimierung der Behandlungsmöglichkeiten im Patientenraum.
Das Trägerfahrzeug ist zur Patienten- und Personalsicherheit sowie wegen der erheblich reduzierten Reparaturanfälligkeit standardmäßig mit Vollautomatikgetriebe zu beschaffen.
Durch die Planung mit einem veränderten Fahrgestell sowie der Preissteigerungen der Fahrgestellhersteller durch Modellwechsel kann der im Rettungsdienstbedarfsplan 2017 kalkulierte Preis i. H. v. 130.000 € je Fahrzeug nicht mehr gehalten werden.
Nach aktuellen Preisinformationen erwartet das Amt für Brand- und Katastrophenschutz ein Ausschreibungsergebnis von rd. 157.500 € je KTW mit der obene beschriebenen Ausstattung einschließlich Funkausstattung.
Unter Berücksichtigung der Laufzeiten des Vergabeverfahrens und der aktuellen Lieferzeiten wird die Auslieferung der Fahrzeuge im Jahre 2022 erwartet.
Im Haushalt 2020 sind Investitionsmittel in Höhe von 630.000 € für die Ersatzbeschaffung der KTW eingeplant.
Die Abschreibungsraten für diese Investitionen sind nach dem Kommunalabgabengesetz kalkulationsfähig, so dass eine Refinanzierung über die Krankentransportgebühren gewährleistet ist.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Verbesserung der Auswirkung auf den Klimaschutz bedingt durch die verbesserten bzw. höherwertigen Abgasnormen sowie die geringeren Kraftstoffverbrauchswerte und die daraus einhergehenden verringerten und verminderten Abgasausstöße.
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
1. Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Finanzstelle: | 5000005 | Bezeichnung: | Erwerb von Krankenkraftwagen und Zubehör |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Ausz. für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 Euro |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 783100 | 630.000 € | 630.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
x | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Bezeichnung Fahrzeug | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Nutzungsdauer lt. Städtischer AfA- Tabelle | Jährliche Abschreibung |
1 KTW | 157.500 € | 7 Jahre | 22.500 € |
1 KTW | 157.500 € | 7 Jahre | 22.500 € |
1 KTW | 157.500 € | 7 Jahre | 22.500 € |
1 KTW | 157.500 € | 7 Jahre | 22.500 € |
Gesamtbeträge | 630.000 € |
| 90.000 € |
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Herstellungs-kosten in der Bilanz zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 90.000 €, welche einen Aufwand in der Ergebnisrechnung darstellt. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 9.450 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 90.000 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 99.450 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 99.450 € |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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