Beschlussvorlage - 0965/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird ermächtigt 7 Elektrofahrzeuge mit einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von insgesamt ca. 285.000 € zu beschaffen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Der Masterplan „Nachhaltige Mobilität“ sieht in der Maßnahme 3.3 die Elektrifizierung der städtischen Einsatzfahrzeuge vor. Die städtische Fahrzeugflotte legt zu einem Großteil kurze Strecken zurück, die vielfach auch mit Elektrofahrzeugen zurückgelegt werden können. Um auf den Dienstfahrten Emissionen einzusparen, wird das Ziel der sukzessiven Umrüstung der Fahrzeugflotte der auf Elektrofahrzeuge angestrebt.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bewilligte durch Bescheid vom 24.10.2019 Beschaffungen mit einem Fördervolumen von 1,74 Mio. €, über die Bezirksregierung ist die Beantragung weiterer Fördermittel aus dem Landesprogramm progres.nrw möglich.

Die kumulative Nutzung beider Fördermöglichkeiten ist möglich. Aufgrund der Deckelung der Landesförderung (progres.nrw) auf eine maximale Fördersumme von 500.000 € für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Beschaffung von insgesamt ca. 35 E-Fahrzeugen aus dem genannten Fördertopf realistisch. Nachdem in einem ersten Schritt bereits 10 Fahrzeuge beschafft wurden, soll nun die Beschaffung weiterer Fahrzeuge vorangetrieben werden.

 

Die aufgeführten Preise und Modelle sind lediglich beispielhaft zu verstehen, da die Ausschreibung produktneutral erfolgen soll.

 

Pos

Fahrzeug

Fahrzeug Preis (vorauss.)

Bundes-förderung

Landes-förderung

vorauss. Eigenanteil

1

Peugeot e2008

37.475

12.000

14.990

10.485

2

Peugeot e2008

37.475

12.000

14.990

10.485

3

Peugeot e2008

37.475

12.000

14.990

10.485

4

Peugeot e2008

37.475

12.000

14.990

10.485

5

Citroen eJumpy M50

45.148

10.413

18.059

16.675

6

Citroen eJumpy M50

45.148

10.413

18.059

16.675

7

Citroen eJumpy M50

45.148

10.413

18.059

16.675

 

Summe:

285.344 €

79.239 €

114.137

91.965

 

Die Fahrzeugpreise beziehen sich auf vorliegende, unverbindliche Angebote, die für die Beantragung der Fördergelder erforderlich waren und somit im Laufe des Ausschreibungsverfahrens noch geringfügig variieren können.

Die in den Positionen 1 bis 4 genannten Fahrzeuge sollen dem Außendienst des Fachbereich 32 zur Verfügung gestellt werden und die aktuell noch im Einsatz befindlichen Opel Combo ersetzen, die zum Teil aufgrund der hohen Beanspruchung extrem reparaturbedürftig sind.

 

Die Positionen 5 bis 7 sind als Werkstattfahrzeuge für die Fachbereich 65 und 49 vorgesehen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1114

Bezeichnung:

Personal- und Organisationsmanagement

Finanzstelle:

5800333

Bezeichnung:

Ankauf von Fahrzeugen und Zubehör

Finanzposition:

681000

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Bund

 

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

 

783100

Bezeichnung:

Ausz. f. Erw. Vermögensgegenst.> 800 EUR

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

681000

-79.239

0

-79.239

0

0

0

Einzahlung (-)

681100

-114.137

 

-114.137

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

285.344

0

285.344

0

0

0

Eigenanteil

91.968

0

91.968

0

0

0

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Anschaffungskosten werden aktiviert. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren lt. Abschreibungstabelle entsteht ein jährlicher Aufwand von 28.534,40 €.

 

Passiva:

Bundesförderung:

Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag von 7.923,90 €.

Landesförderung:

Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem jährlichen Ertrag von 11.413,70 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

1.379,48 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

28.534,40 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

19.337,60 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

9.196,80 €

 

  1.                Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

gez.

 

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen