Beschlussvorlage - 0956/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Europaweite Ausschreibung zur Vergabe des Beförderungsauftrages für den Schülerspezialverkehr zur Förderschule Gustav-Heinemann (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Primarstufe und Sekundarstufe)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Speil
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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03.12.2020
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für das Schuljahr 2021/2022 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Schuljahr für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 wird beschlossen.
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages für die Förderschule Gustav-Heinemann (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in der Primarstufe und Sekundarstufe):
Zusätzliche Route: Wohngebiete Wehringhausen – Bahnhof – Höing - Landgericht – Eppenhausen – Markt – Oberhagen mit 2 Bussen.
Sachverhalt
Begründung
Der Schulträger hat gemäß § 97 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) in Verbindung mit § 14 der Verordnung zur Ausführung des § 97 IV SchulG (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO) für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den Wohngebieten Geweke, Kipper und Kuhlerkamp zur Städtischen Förderschule Gustav-Heinemann (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) einen Schülerspezialverkehr eingerichtet:
Für das lfd. Schuljahr werden für ca. 45 zusätzliche Schülerinnen und Schüler aus den Wohngebieten: Wehringhausen – Bahnhof – Höing - Landgericht – Eppenhausen – Markt – Oberhagen 2 weitere Busse benötigt.
Da es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, ist es zwingend notwendig, zeitnah auf Veränderungen in den Schülerzahlen zu reagieren.
Nach vorsichtigen Schätzungen sind für die Beförderungsleistungen jährliche Kosten in Höhe von etwa 160.000,00 € (einschließlich Mehrwertsteuer) zu erwarten und im Haushalt 2021 eingeplant. Die Kosten ab 2022 werden dem Rat in der Haushaltsplanberatung vorgelegt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Es werden Schülerinnen und mit im einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ von ihrer Wohnung zu ihrem schulischen Förderort befördert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
-entfällt- |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2121 | Bezeichnung: | Förderschulen |
Auftrag: | 1212140 | Bezeichnung: | Schulträgeraufgaben FÖS |
Kostenart: | 527200 | Bezeichnung: | Schülerbeförderungskosten |
| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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Aufwand (+) | 527200 |
| 66.667,00 | 160.000,00 | 160.000,00 | 93.333,00 |
Eigenanteil |
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| 66.667,00 | 160.000,00 | 160.000,00 | 93.333,00 |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Die Finanzierung ist im laufenden Budget gedeckt. Die weiteren Kosten sind ab 2022 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt. |
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
