Beschlussvorlage - 0939/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
XXII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992Verlängerung des Entsorgungsvertrages mit der HEB GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Der XXII. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen vom 23. Dezember 1992 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0939/2020) ist.
Der Rat hat von der Gebührenbedarfsberechnung Kenntnis genommen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich der Entsorgungsvertrag mit der HEB GmbH nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum 31.12.2022 um weitere fünf Jahre verlängert, da auf eine bis zum 31.12.2020 vorzunehmende Kündigung verzichtet wird.
Realisierungstermin: 01.01.2021.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird dem Rat der Stadt Hagen hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gebührensatz für die Behälter steigt von 4,36 € je Liter in 2020 auf nunmehr 4,47 € je Liter in 2021. Die Gebührensätze für den Vollservice können leicht gesenkt werden.
Der zwischen der Stadt Hagen und der HEB GmbH geschlossene Entsorgungsvertrag könnte zum Ende der Laufzeit am 31.12.2022 fristgerecht bis zum 31.12.2020 gekündigt werden. Es ist vorgesehen den Vertrag nicht zu kündigen, so dass sich der Vertrag um weitere fünf Jahre, also bis zum 31.12.2027 verlängern wird.
Nähere Einzelheiten sind der Begründung zu entnehmen.
Begründung
Gebührenbedarfsberechnung
1. Anlass der Gebührenüberprüfung
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden zur Deckung der voraussichtlichen Kosten 2021 die Benutzungsgebühren entsprechend überprüft.
2. Einflussgrößen der Gebührenkalkulation
2.1. Durch Benutzungsgebühren zu deckende Kosten
2.1.1. Kosten für Leistungen der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb
Die Stadt Hagen hat ab 1998 durch Entsorgungsvertrag die HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) mit der Entsorgung der jeweils ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle beauftragt. Der HEB erhält von der Stadt Hagen für seine Leistungen im Voraus kalkulierte feste Entgelte, die jeweils zum 1. Januar jährlich neu zu vereinbaren sind.
Die Entgeltkalkulation hat den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Die der Stadt von HEB vorzulegende Entgeltkalkulation muss nach den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und nach den in den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten – Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953 (LSP) vorgesehenen einzelnen Kostenbestandteilen aufgeschlüsselt sein.
Für 2021 beläuft sich der mitgeteilte Bruttoaufwand der HEB GmbH auf 25.591.137 € (2020: 25.135.604 €; vgl. Zeile 29 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2021 (Behälter)).
2.1.2. Städtische Aufwendungen
Hier werden z. B. anteilige Personalkosten von städtischen Mitarbeitern angesetzt, die mit der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation sowie mit den Tätigkeiten im Bereich der Finanzbuchhaltung, mit der Überwachung der Abfallvorschriften im zentralen Außendienst und mit der Abfallberatung im Bereich des Umweltamtes beschäftigt sind. Die Personalkosten für die acht städtischen Waste-Watcher sind hier anteilig einkalkuliert. Ein 10%-iger Anteil dieser Kosten ist für den hoheitlichen Bereich (Verhängung von Verwarn- und Bußgeldern) in Abzug gebracht.
Für das Jahr 2021 sind insgesamt Kosten in Höhe von 1.336.499 € (2020: 1.093.451 €; vgl. Zeile 30 in Anlage 1 – Kalkulation der Abfallgebühren 2021 (Behälter)) zu berücksichtigen.
2.2. Berücksichtigung von Kostenüber-/ bzw. –unterdeckungen
Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
In der letztjährigen Gebührenkalkulation wurde der zum 31.12.2019 voraussichtlich verbleibende Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 634.278 € gebührenmindernd berücksichtigt. Des Weiteren wurde die Unterdeckung aus dem Jahresabschluss 2018 in Höhe von 114.128 € ausgeglichen (vgl. Zeile 1 der Anlage 1). Im Saldo wurden somit 520.150 € gebührenmindernd berücksichtigt.
Von dem zum 31.12.2020 nach vorläufiger Berechnung verbleibenden Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 408.623 € wird ein Betrag von 335.204 € gebührenmindernd berücksichtigt (vgl. Zeile 1 der Anlage 1), damit die Gebührensteigerung möglichst moderat ausfällt.
3. Gebührenmaßstab
Die Gebührenkalkulation 2021 erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Abfallbehältervolumens in den letzten Jahren und trägt gleichzeitig der voraussichtlich zukünftigen Entwicklung Rechnung. Der Gebührenmaßstab wird auf 5.950.000 Veranlagungsliter festgesetzt (2020: 5.900.000 l).
4. Erläuterungen zu einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen der Gebührenkalkulation (vgl. Anlage 1):
Zu Zeile 10 (Papiervermarktung + DSD Zahlungen):
Die Planveränderungen zum Ist 2019 sind zum einen durch die gesunkenen Papierpreise begründet. Zum anderen wurden die Zahlungen an die Systembetreiber im Bereich DSD neu verhandelt.
Zu Zeile 15 (Bezogene Leistungen):
Das Verbrennungsentgelt ist im Vorjahresvergleich bei 198 €/t konstant geblieben und die Verbrennungsmenge ist um 450 t gesunken. Die Steigerung basiert auf der Erhöhung der Kosten und Leistungen der HUI für die Papiersammlung und die Leerung der Unterflurbehälter (PPK und Restmüllgefäße). Neu enthalten sind in dieser Position auch die Betriebskosten für die Bringhöfe in Hohenlimburg und Haspe, deren Personal vom Werkhof gestellt wird.
Zu Zeile 16 (Personalaufwand):
Es sind Personalkostensteigerungen von 1,65 % eingeplant worden. Der aktuelle Tarifabschluss liegt im Rahmen der Planung.
5. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) sowie Beseitigung illegaler Müllablagerungen (vgl. Anlage 3 und 4)
5.1. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice)
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 ist ein Gebührenüberschuss entstanden, der in Höhe von 20.000 € anteilig verteilt auf die drei Kategorien bei Vollservice für Restabfall und Altpapier gebührenmindernd berücksichtigt wird. Unter Berücksichtigung des Aufwandes der HEB GmbH und städtischen Aufwandes ergeben sich die im Vergleich zum Vorjahr reduzierten Gebührensätze:
Gebühr Vollservice Restabfallbehälter
Kategorien | 2020 | 2021 |
Kategorie 1 | 34,08 € | 30,96 € |
Kategorie 2 | 53,76 € | 48,84 € |
Kategorie 3 | 94,56 € | 86,16 € |
Gebühr Vollservice Altpapierbehälter
Kategorien | 2020 | 2021 |
Kategorie 1 | 7,92 € | 7,08 € |
Kategorie 2 | 12,24 € | 11,28 € |
Kategorie 3 | 21,84 € | 19,80 € |
5.2. Gebührenkalkulation Beseitigung illegaler Müllablagerungen
Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kosten und Fallzahlen können die Mindestgebührensätze aus der Kalkulation 2020 unverändert bleiben. Sie sind daher nicht Bestandteil dieses Nachtrags der Gebührensatzung.
6. Verlängerung des Entsorgungsvertrages mit der HEB GmbH
Der zwischen der Stadt Hagen und der HEB GmbH geschlossene Entsorgungsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2022 und verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn er nicht spätenstens zwei Jahre vor seinem Auslaufen von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Da sich die Vertragsregelungen im Wesentlichen bewährt haben und das Auftragsverhältnis mit dem in Beteiligung der Stadt Hagen stehenden Betrieb grundsätzlich bestehen bleiben soll, ist beabsichtigt, keine Kündigung auszusprechen. Dadurch verlängert sich der Vertrag über den 31.12.2022 hinaus um weitere fünf Jahre bis zum 31.12.2027.
7. Redaktionelle Änderungen in der Abfallgebührensatzung
Mit Einführung der Gebühren „Vollservice“ und „Entsorgung illegale Müllablagerungen“ wurden zum 01.01.2019 die Gebührensätze in die Abfallgebührensatzung aufgenommen. Da sich die übrigen Regelungen der Satzung nur auf die regelmäßigen Behältergebühren beziehen, sollen zur Klarstellung einige Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden.
Anlagen:
- Kalkulation der Abfallgebühren 2021 (Behälter)
2. Ermittlung des Gebührensatzes 2021 (Behälter)
3. Gebührenkalkulation standplatzbezogene Abfallentsorgung (Vollservice) und
Beseitigung illegaler Müllablagerungen
4. Berechnung der Gebührensätze
5. Gebührenbedarf (Zusammenfassung)
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 5370 | Bezeichnung: | Abfallsammlung |
Auftrag: | 1537040 | Bezeichnung: | Abfallsammlung u. -transport |
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| Kostenart | Bezeichnung | Lfd. Jahr | 2021 |
Ertrag (-) | 432108 | Waste Watcher |
| 104.589 € |
Ertrag (-) | 432103 | Abfallbeseitigungsgebühr |
| 26.592.432 € |
Ertrag (-) | 432106 | Vollservice Restabfallbehälter |
| 149.798 € |
Ertrag (-) | 432107 | Vollservice Altpapierbehälter |
| 6.509 € |
Ertrag (-) | 438100 | Auflösung Sonderposten für den Gebührenausgleich |
| 335.204 € |
Summe Erträge (-) |
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| 27.188.532 € |
Aufwand (+) | 523500 | Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen |
| 25.790.782 € |
Aufwand (+) | 432106 | Städtischer Aufwand |
| 1.395.287 € |
Summe Aufwand (+) |
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| 27.186.069 € |
Kurzbegründung:
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2021 gesichert.
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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183,5 kB
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266,7 kB
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(wie Dokument)
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179,1 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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194,6 kB
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