Beschlussvorlage - 0936/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Hagen zum Sachlichen Teilplan "Regionale Kooperationsstandorte" zum Regionalplan Ruhr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- HAGEN.AGENTUR GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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03.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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10.12.2020
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen ist aufgefordert, zum Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr Stellung zu nehmen. In der Vorlage werden die, aus Sicht der Verwaltung, wesentlichen Punkte für die Stadt Hagen erläutert und dazu eine Position formuliert.
Begründung
Der Regionalplan Ruhr
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat am 06.07.2018 beschlossen, den Regionalplan Ruhr zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.
Mit der Aufstellung des Regionalplans Ruhr werden die für das Verbandsgebiet geltenden Regionalpläne für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster und der Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr abgelöst. Zum Verbandsgebiet gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Kreise Recklinghausen, Unna, Wesel und der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Der Regionalplan als einheitlicher, flächendeckender und fachübergreifender Plan berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung wie den demographischen Wandel, den Struktur- und Klimawandel sowie die Chancengleichheit.
Vom 27.08.2018 bis einschließlich 27.02.2019 bestand die Möglichkeit, die Unterlagen des ersten Entwurfes einzusehen und Anregungen vorzubringen. Die Stellungnahme der Stadt Hagen ist fristgerecht mit Schreiben vom 25.02.2019 erfolgt (siehe auch Vorlage: 1255/2018).
Aufgrund unterschiedlicher Erfordernisse und Rahmenbedingungen (z. B. Änderungen der landesplanerischen Vorgaben während des Erarbeitungsprozesses, sehr hohe Zahl der eingegangenen Stellungnahmen) dauert das Verfahren zur Aufstellung des gesamten Regionalplans Ruhr weiter an. Im September 2021 ist die zweite öffentliche Auslegung vorgesehen und es wird erneut die Gelegenheit geben, Stellung zu nehmen. Der Abschluss des Verfahrens ist nicht vor 2022 zu erwarten.
Der Sachliche Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“
Um dennoch zeitnah wichtige Investitionen in der Planungsregion zu ermöglichen, hat die Verbandsversammlung des RVR die Regionalplanungsbehörde mit Beschluss vom 13.12.2019 beauftragt, den Erarbeitungsbeschluss für einen Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ vorzubereiten.
Mit einem Sachlichen Teilplan wird ein bestimmter Themenbereich aus dem Gesamtplan ausgeklammert und in einem separaten Planverfahren behandelt. Sachliche Teilpläne können beispielsweise für „Erneuerbare Energie“, „Windenergienutzung“ oder auch für „Regionale Kooperationsstandorte“ aufgestellt werden.
Der Sachliche Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ wird daher dem Gesamtplan des Regionalplans Ruhr vorgezogen.
Mit dem Wissen um die Knappheit entsprechend geeigneter Standorte soll mit dem vorgezogenen Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ für flächenintensive gewerbliche Ansiedlungsvorhaben mit einem Grundstücksbedarf ab 5 ha entsprechende Flächenvorsorge für die Gesamtregion getroffen werden. Daher werden 24 in der gesamten Metropole Ruhr verteilte Regionale Kooperationsstandorte in einer Größenordnung von insgesamt 1.260 ha planerisch festgelegt. Der maximale Bedarfsrahmen für diese Ausweisungen beruht auf der monitoringgestützten Bedarfsermittlungsmethode für Gewerbeflächen im Rahmen der Siedlungsflächenbedarfsermittlung Ruhr.
Die Ausgestaltung des Instrumentes Sachlicher Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ erfolgte in einem dem Regionalplanverfahren vorangegangenen kooperativen Prozess im Rahmen des Arbeitskreises Regionaler Diskurs, in dem u. a. Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Kreise sowie der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, der Landwirtschaftskammer und der Wirtschaftsförderung teilgenommen haben. Eine Berücksichtigung unterschiedlicher thematischer und regionaler Interessen sollte somit sichergestellt werden. Aufgrund der Vielzahl der am Regionalen Diskurs beteiligten Akteure und damit einhergehender Interessen konnte nicht in allen Fragen ein Konsens erzielt werden. Jedoch gab es einen breiten Austausch von lokalem Wissen und fachlichen Hinweisen, wodurch im Vorfeld Erkenntnisse für eine sachgerechte Abwägungsentscheidung gewonnen werden konnten.
2015 wurden die Kommunen und Kreise vom RVR aufgefordert, anhand des folgenden Kriterienkataloges Vorschläge für potenzielle Standorte zu entwickeln und der Regionalplanungsbehörde vorzulegen:
- Standortgröße i. d. R. mindestens 30 ha
- Gute Erreichbarkeit (möglichst bi- oder trimodale Anbindung)
- Möglichst restriktionsfreier Standort, geringe Neuinanspruchnahme unversiegelter Fläche (geringe Konflikte mit Natur- und Artenschutz, Hochwasserschutz, möglichst Entwicklung von Brachflächen, etc.)
- Siedlungsstrukturelle Lage (u. a. unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange / Abstände gem. Abstandserlass)
- Möglichst kurzfristige Entwicklungsperspektive (bzgl. Planungsrecht, Eigentumsverhältnissen, Altlasten, etc.); jedoch höchstens 15 Jahre
Die Stadt Hagen hat dem RVR mit Schreiben vom 27.08.2015 mitgeteilt, dass sie über keine Flächen, die den Anforderungen für einen Regionalen Kooperationsstandort entsprechen, verfügt, jedoch das Interesse bekundet, als Kooperationspartner in benachbarten Kommunen zu fungieren.
Aktueller Anlass
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat in ihrer Sitzung am 15.06.2020 beschlossen, den vorgezogenen Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen. Die Stadt Hagen wurde vom RVR aufgefordert, bis zum 30.11.2020 dazu Stellung zu nehmen. Angesichts der Neukonstituierung der Gremien nach der Kommunalwahl wird für die Abstimmung der Stellungnahme mit der Politik ein längerer Zeitraum benötigt. Von daher hat sich die Stadt Hagen dem Fristverlängerungsersuchen der betroffenen Kommunen angeschlossen.
Da auf Hagener Stadtgebiet kein Regionaler Kooperationsstandort verortet werden konnte und die Stadt Hagen an keinem Standort der Nachbarkommunen beteiligt ist, besteht keine direkte Betroffenheit. Die nächstgelegenen Standorte befinden sich im Bereich Wetter/Voerdere Heide und Gevelsberg/Auf der Onfer (siehe Anlage 2 Blatt 7).
Kritisch zu beurteilen ist die Reduzierung des lokalen Gewerbeflächenbedarfs bei Kommunen, in denen kein Regionaler Kooperationsstandort festgelegt werden wird.
Im Zuge der Herleitung der Mindestgröße der flächenintensiven Betriebe und des Flächenbedarfs für Regionale Kooperationsstandorte wurden zunächst Ansiedlungsfälle über 10 ha brutto bzw. 8 ha netto dem Bedarfskonto der Regionalen Kooperationsstandorte zugeordnet. Im Rahmen des Arbeitskreises Regionaler Diskurs, der an der Erarbeitung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte beteiligt war, wurde seitens der Kommunen die Ansiedlungsschwelle von 8 ha als zu hoch erachtet.
Mit Blick auf die Marktgängigkeit der Standorte hat sich eine Reduzierung der Ansiedlungsschwelle auf 5 ha netto ergeben. In der Konsequenz führt dies allerdings dazu, dass die Kommunen statt 19 % (8 ha Schwelle) nun 26 % (5 ha Schwelle) des lokalen Bedarfes in das regionale Konto einspeisen und dadurch die lokalen Bedarfe sinken. Für Hagen bedeutet dies konkret ein Absinken des lokalen Bedarfs von 128,5 ha um 13,7 ha auf 114,8 ha.
Die Stadt Hagen hatte zusätzlich zu den bereits im Regionalplanentwurf enthaltenen Flächen
- Böhfeld
- Sauerlandstraße
- Kuhweide,
die Flächen
- Haßley
- Erweiterung Röhrenspring
- Gut Herbeck
- Auf dem Hühnerkamp
- Grundschötteler Straße (inkl. Erweiterung)
zur Aufnahme in den Regionalplan vorgeschlagen.
Nach Auskunft des RVR ist grundsätzlich vorgesehen, die Flächenvorschläge der Stadt Hagen bis auf die Erweiterung Röhrenspring zu berücksichtigen. Da dieser Flächenvorschlag nur ein geringes Flächenpotential bei gleichzeitig hohem Eingriffsrisiko in den Grünzug Fleyer Bach beinhaltet, ist das Gesamtergebnis aus Sicht der Verwaltung durchaus vertretbar.
Mit der Berücksichtigung dieser Flächenvorschläge wird der durch den regionalen Anteil reduzierte lokale Gewerbeflächenbedarf vollständig ausgeschöpft. Weitere Flächenvorschläge für Gewerbeansiedlungen können somit nicht mehr eingebracht werden. Zum einen, da die umfassende Flächenprüfung im Rahmen der ersten Beteiligung keine weiteren „geeigneten“ Flächen ergeben hat (siehe auch Vorlage: 1255/2018). Zum anderen stehen sie derzeit nicht zur Diskussion, da sie den lokalen Bedarf übersteigen und angesichts des fortgeschrittenen Planungsstands vor der zweiten Offenlage ohnehin keine Berücksichtigung mehr finden würden.
Fazit:
Kritisch ist daher zu betrachten, dass Kommunen wie Hagen, die über keine Ansiedlungsmöglichkeit für Großbetriebe verfügen, einerseits Flächenanteile abgeben müssen, andererseits von Ansiedlungen in der Region nur mittelbar profitieren können.
Das System der regionalen Kooperationsstandorte in der im Regionalplanentwurf enthaltenen Form erzeugt nicht unerhebliche Disparitäten. Kommunale Kooperation ist nur dann sinnvoll, wenn alle beteiligten Kommunen Vorteile haben. Dies muss sich nicht zwangsläufig und ausschließlich pekuniär niederschlagen. Ein Vorteil ist auch, wenn von einer Betriebsansiedlung an einem regionalen Kooperationsstandort positive Effekte auf den Arbeitsmarkt aller jeweils beteiligten Kommunen entstehen. Diese Effekte schrumpfen aber proportional zur Distanz zum Kooperationsstandort. Daran ändert auch die Bildung und Betrachtung von Teilregionen nichts. So mögen sich zwar für die gesamte (Teil)Region positive Effekte ergeben, für einzelne Kommunen erhöht sich das Risiko nachteiliger Entwicklungen, nicht zuletzt Bevölkerungsverlust durch Abwanderung von Arbeitskräften. Die - auch nur als Grundsatz - in den Regionalplan aufgenommene kommunale Kooperation ist zur Lösung des Problems nicht ausreichend, da Landes-, Regional- und Stadtplanung nicht das geeignete Instrumentarium bieten, den Umgang mit insbesondere ökonomischen Disparitäten zu regeln und diese auszugleichen. Hierzu bedarf es weiterer Kooperationsmodelle, um die Kosten und Nutzen gewerblicher Flächenentwicklungen gerecht zu verteilen. Die Stadt Hagen fordert den RVR dazu auf, ggf. über die Business Metropole Ruhr (BMR) solche Kooperationsmodelle zu initiieren und zu begleiten. Ohne solche Kooperationsmodelle ist es wenig zielführend, die lokalen Bedarfe der Kommunen ohne regionalen Kooperationsstandort pauschal zu reduzieren, ohne die ökonomisch/räumlichen Verflechtungen mit den Kooperationsstandortkommunen der Teilregion intensiv zu betrachten. Es fehlen hinreichend verbindliche Regelungen zum Ausgleich der oben erwähnten Nachteile in den Fällen, in denen diese Verflechtungen nur schwach oder gar nicht ausgeprägt sind.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Henning Keune Technischer Beigeordneter |
Anlagen
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