Beschlussvorlage - 0916/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord stimmt der Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße – 1. Änderung für das folgende Vorhaben zu:

 

Anbau an eine Großbäckerei und Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Schwerter Straße 57“

 

Der Stadtentwicklungsausschuss bzw. stellvertretend der HFA nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Damit ein Bauantrag zur Errichtung des Anbaus der Großbäckerei und der Stellplätze erteilt werden kann, ist eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre erforderlich. Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung für den Stadtbezirk ist hier die Bezirksvertretung Hagen-Nord Beschlussgremium. Der Stadtentwicklungsausschuss/ stellvertretend der HFA wird zur Information eingebunden.

 

 

Begründung

 

Anlass

Der Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:

 

-          Errichtung eines Anbaus und von Stellplätzen  auf dem Grundstück Schwerter Straße 57, Gemarkung Boele, Flur 20, Flurstück 572

-          Befreiungsantrag gem. § 31 Abs. 2 BauGB

-          Das Vorhaben wird unter dem Aktenzeichen 3/63/BA/0067/20 geführt.

 

Zum Planungsrecht

Das Grundstück liegt im Gebiet I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße – 1. Änderung, dessen Einleitung der Rat in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen hatte. Zur Sicherung der Planung für den zukünftigen Planbereich besteht seit dem 07.09.2019 eine Veränderungssperre. Auf Grundlage dieser Veränderungssperre können der Planung entgegenstehende Vorhaben, die die Durchführung dieser unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden, verhindert werden. Nach § 3 Absatz 2 der Satzung kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 14 Abs. 2 BauGB). Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung für den Stadtbezirk ist zur Erteilung des Vorbescheides die Zustimmung der Bezirksvertretung Hagen-Nord zu der Ausnahme von der Veränderungssperre erforderlich.

 

Zu dem Antrag

Der Stadt Hagen liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an eine Großbäckerei und Errichtung von Stellplätzen vor. Da die Stellplätze zum Teil in dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan in der privaten Grünfläche errichtet werden sollen, wurde mit dem Bauantrag auch eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragt. Der Anbau bedarf keines Befreiungsantrags.

 

Für den Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans wurde ein Änderungsverfahren eingeleitet und zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre erlassen. Das beantragte Vorhaben entspricht den Zielen des aufgestellten Bebauungsplanänderungsverfahrens. In dem aktuellen Nutzungskonzept ist für den Bereich der Lagerhalle weiterhin ein Gewerbegebiet geplant. Der Bereich der aktuell festgesetzten privaten Grünfläche wird in dem Umfang nicht wieder aufgenommen, da es nicht den aktuellen Anforderungen entspricht. Die Stellplätze würden folglich im aktuellen Entwurf nicht mehr in der privaten Grünfläche liegen. Das geplante Vorhaben entspricht den Zielen und Erfordernissen der in Aufstellung befindlichen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/63 und unterstützt den Zweck der Sicherung und Ausweitung von Gewerbebetrieben im Geltungsbereich.

 

Beurteilung

Eine Ausnahmen von der Veränderungssperre kann erteilt werden, da

-          die mit dem sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele werden nicht beeinträchtigt;

-          überwiegende öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen stehen;

-          nicht zu befürchten ist, dass die Durchführung der Bauleitplanung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

 

Anlagen der Vorlage

- Übersicht: Bebauungsplangebiet / Veränderungssperre und Bauvorhaben

- Lageplan

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst aufgrund der in der Ratssitzung vom 05.11.2020 (Vorlage 0900/2020) beschlossenen Delegierung folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord stimmt der Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße 1. Änderung für das folgende Vorhaben zu:

 

Anbau an eine Großckerei und Errichtung von Stellplätzen auf dem Grundstück Schwerter Straße 57“

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

22

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0