Beschlussvorlage - 0913/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzungen zur Verleihung des Karl Ernst Osthaus-Preises und des Ernst Meister-Preises und Fortführung der Preisverleihungen auf der Grundlage privater Vereinbarungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Michael Fuchs
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. die Satzungen für die Verleihung des Karl Ernst Osthaus-Preises und des Ernst Meister-Preises aufzuheben,
2. die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit aktuellen und zukünftigen Förderern mit dem Ziel zu führen, die Durchführung der Preisverleihungen durch Dritte in Abstimmung mit der Stadt Hagen weiterhin als Preise "der Stadt Hagen" durchzuführen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach der Streichung der Mittel für die genannten Preise im Rahmen der Konsolidierung wurden die Preise zunächst nicht mehr vergeben. Die zugrundeliegenden Satzungen über die Verleihung und die Zusammensetzung der Jury sind nicht geändert oder formal aufgehoben worden. Dies ist nachzuholen.
Seit 2015 wird die Preisverleihung nach neuen Richtlinien der jeweiligen finanziellen Träger der Preise vergeben. Eine offizielle Beauftragung oder Ermächtigung dazu fehlt derzeit. Bezüglich des Ernst Meister-Preises bietet die Neue Ernst Meister Gesellschaft e. V. an, als unabhängiger Literaturverein den Preis im Jahr 2021 zu vergeben.
Es ist daher beabsichtigt, die bisherigen Regelungen durch Satzung aufzuheben, die Zuständigkeitsordnung zu korrigieren und die Fortsetzung der Preisverleihungen durch Vereinbarungen mit privaten Förderern sicherzustellen.
Begründung
Durch Ratsbeschluss vom 19.06.2008 (Vorlage 0450/2008) hatte der Rat der Stadt Hagen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts beschlossen, dass der Karl Ernst Osthaus-Preis und der Ernst Meister-Preis nur dann beibehalten werden, wenn das Preisgeld und die Mittel für die Ausschreibung und Verleihung durch einen privaten Sponsor getragen werden. Damit war die bestehende Satzung, die die turnusmäßige Preisvergabe, das Verfahren und die Finanzierung regeln, inhaltsleer geworden. Die bestehenden Satzungen sind daher aufzuheben.
In Ermangelung eines privaten Sponsors wurden der Karl Ernst Osthaus-Preis bis zum Jahr 2015 und der Ernst Meister-Preis bis zum Jahr 2018 nicht vergeben.
Zu beiden Preisen existiert jeweils eine eigene Satzung vom 20.11.2000. Die Satzung des Ernst Meister-Preis enthält noch einen I. Nachtrag vom 17.03.2003.
Danach sind beide Satzungen nicht mehr aktualisiert worden. Konsequenterweise hätten die Satzungen mit dem Ratsbeschluss 19.06.2008 (Vorlage 0450/2008), durch den sie ihre Gültigkeit verloren haben, aufgehoben werden müssen, da die Stadt Hagen sich als Stifter aus der Vergabe zurückgezogen hat.
Im Jahr 2015 konnte der Karl Ernst Osthaus-Preis durch das Engagement des Fördervereins "Freunde des Osthaus Museums e. V." beim Einwerben von Sponsorengeldern wiederbelebt und vergeben werden. Zugleich wurde durch den Förderverein eine neue Richtlinie zur Vergabe des Preises entwickelt. Diese Richtlinie sah neben anderen wesentlichen Änderungen (z. B. Ausschreibung, Preisgeld) insbesondere eine andere Juryzusammensetzung vor, als die bisherige (noch nicht aufgehobene) Satzung, zuletzt 2019 bestehend aus:
- Dr. Thomas Hirsch, Kunstkritiker
- Prof. Dr. Ulrich Krempel, Direktor Sprengel Museum a. D.
- Margarita Kaufmann, Beigeordneter für Kultur
- Christiane Bergfelder, Vorsitzende Freunde des Osthaus Museums e. V.
- Dr. Tayfun Belgin, FB-Kultur- Leiter
Ähnlich verhält es sich bei dem Ernst Meister-Preis, der mit Unterstützung von Sponsoren erneut ab dem Jahr 2018 vergeben werden konnte. Auch hier wurde eine andere Juryzusammensetzung gewählt, zuletzt 2018
- Margarita Kaufmann, Beigeordnete für Kultur
- Dr. Tayfun Belgin, Leiter FB-Kultur
- Prof. Dr. Michael Niehaus, Literaturwissenschaftler der Fern Universität Hagen
- Prof. Dr. Armin Schäfer, Literaturwissenschaftler der Ruhr Universität Bochum
- Frank Schablewski, Dichter
Die Preisvergaben seit dem Jahr 2015 konnte das Osthaus Museum Hagen bzw. der FB Kultur erfolgreich und für die Stadt kostenneutral durchführen, da jeweils Sponsoren/Förderer gefunden werden konnten. In Abstimmung mit den Beteiligten wurden die Preise weiterhin als Preise "der Stadt Hagen" verliehen.
Zur zukünftigen Durchführung des Ernst Meister-Preises hat kürzlich die Neue Ernst Meister Gesellschaft angeboten, die den Preis zukünftig und erstmals in 2021 unter ihrer Regie ausloben möchte. Der Fachbereich Kultur wird sich diesbezüglich mit der Neuen Ernst Meister-Gesellschaft abstimmen.
In der Sitzung des KWA vom 13.02.2019 bemängelten die Mitglieder des Kultur- und Weiterbildungsausschusses das Vorgehen des Fachbereichs 49 bei der Juryzusammensetzung zu den o. g. Preisverleihungen, da die Zuständigkeit beim Kultur- und Weiterbildungsausschuss liege.
"Lt. Zuständigkeitsordnung § 2 Abs. 4 Nr.2 Buchst. d) ist der Kultur- und Weiterbildungsausschuss u. a. entscheidungsbefugt bei::
(…)
d) Zusammensetzung der Preisgerichte für die Verleihung der Kulturpreise der Stadt im Rahmen ihrer Satzungen (Karl Ernst Osthaus-Preis und Ernst Meister-Preis),(..)."
Um die Differenzen zwischen Satzungsgrundlagen und aktueller Praxis aufzulösen gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
1. Die bestehenden Satzungen werden aufgehoben. Dies hätte konsequenterweise im direkten Zusammenhang mit dem Einsparbeschluss geschehen müssen.
Die Förderer/Sponsoren würden, ggf. aufgrund einer abzuschließenden Vereinbarung, die Preisverleihung in Absprache mit der Stadt in Eigenregie auf der Grundlage ihrer jeweiligen Richtlinien durchführen.
Folge: die Preisverleihungen werden weiterhin durchgeführt. Es handelt sich um Preise "der Stadt Hagen“ evtl. unter Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters
2. Die bestehenden Satzungen bleiben, ohne die konkrete Aufgabe wahrzunehmen, weiterhin unverändert bestehen. Dann würde sich die Stadt Hagen weiterhin zur Durchführung der Preisverleihungen bekennen und prinzipiell auch verpflichten, sie aber de facto, wenn die Mittel nicht wieder bereitgestellt werden, aufgrund des gegenläufigen Ratsbeschlusses nicht durchführen. Die aktuellen Förderer der Preise würden die Satzungen so nicht für sich übernehmen sondern weiterhin ihre eigenen Richtlinien zugrunde legen.
Folge: Die Satzungen sind inhaltslos und eine Einforderung der Beachtung durch die aktuellen Sponsoren führt zu deren Rückzug.
3. Die bestehenden Satzungen werden an die aktuelle Beschlusslage angepasst. Eine satzungsmäßige Einbindung von "Dritten" auf der Grundlage öffentlichen Rechts ist allerdings problematisch. Des Weiteren müssten nahezu alle bisherigen Regelungen einschließlich der Juryzusammensetzungen überarbeitet und angepasst werden. Folge: die Preisverleihungen könnten, wenn eine Einigung erzielt würde und eine Regelung mit Privaten per Satzung rechtlich möglich ist, weiter durchgeführt werden. Es handelt sich weiterhin um Preise "der Stadt Hagen".
Seitens der Verwaltung wird, auch wegen der dadurch gegebenen Handlungsfreiheit, die Variante 1 favorisiert. Eine bloße "Aussetzung" der Satzungen kommt nicht in Betracht.
Es wird daher vorgeschlagen, die betreffenden Satzungen aufzuheben und entsprechende Gespräche mit den Förderern auf der Basis privatrechtlicher Vereinbarungen zu führen, um die Verleihung dieser wichtigen Hagener Kulturpreise weiterhin zu ermöglichen.
Nach Aufhebung der Satzungen ist § 2 Abs. 4 Nr.2 Buchst. d) der Zuständigkeitsordnung zu streichen. Eine entsprechende Änderung wird von der Verwaltung im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Zuständigkeitsordnung nach der Kommunalwahl vorbereitet.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz | gez. in Vertretung Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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