Beschlussvorlage - 0894/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Europaweites Vergabeverfahren eines Vertrages zur Beschaffung von Schulmöbeln für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit der Option zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessika Szwed
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens durch die zentrale Vergabestelle für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Schuljahr bis einschließlich 2024/2025. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulmöbeln für die Hagener Schulen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Im Rahmen der Ausstattung von Hagener Schulen mit entsprechendem Mobiliar ist es notwendig, den zum Ende des laufenden Schuljahres endenden Rahmenvertrag europaweit neu auszuschreiben.
Für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 sind nach vorsichtigen Schätzungen für diese Leistungen Kosten in Höhe von ca. 150.000,- € pro Schuljahr inkl. MWSt. zu erwarten. Dieser Betrag ist Bestandteil der Mittel, die den Hagener Schulen in ihren Selbstverwaltungsetats zur Verfügung gestellt werden.
Die Aufteilung in konsumtive und investive Beschaffungen ist abhängig von den Bestellungen der Schulen und deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur äußerst grob zu schätzen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist abzuleiten, dass voraussichtlich entsprechend der seit 01.01.2020 getroffenen finanzwirtschaftlichen Regelung eine Aufteilung von 70 % konsumtiv (Anschaffungswert 0 bis 800,00 €) und 30 % investiv (Anschaffungswert > 800,00 €) verausgabt wird.
Ein konkreter Mittelabfluss wird aufgrund dieser Vorlage aber noch nicht begründet, da es sich erst um die Genehmigung des Vergabeverfahrens handelt. Erst wenn die Schulen mit Geldern Ihrer Selbstverwaltung Möbel anschaffen, wird ein Mittelabfluss im Rahmen der schon dafür eingeplanten Mittel der Schulen entstehen.
Der Auftrag kann daher über- oder unterschritten werden. Da die Vergabe mit einer Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt vier Jahre vorgesehen ist, ist der Bedarf europaweit auszuschreiben. Die Option der Verlängerung wurde gewählt, um den hohen Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich zu halten und einen günstigen Rabattsatz zu erzielen. Eine Verlängerung kann nicht erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Auftragnehmers nicht mehr gegeben ist bzw. wenn entsprechende finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen.
Als Grundlage für die Wertung wurden die Artikel gewählt, die am häufigsten bestellt werden. Es handelt sich hierbei um Tische, Stühle, Tafeln und Schränke in diversen Größen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot im Bezug auf die Kriterien Preis, Qualität und Service für Reparaturen.
Entsprechend den vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, die entsprechenden Bedarfe europaweit auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu können.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
-entfällt- |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2111-2131 | Bezeichnung: | Alle Schulformen |
Auftrag: | 1.21.11.40 - 1.21.31.40 | Bezeichnung: | Schulträgeraufgaben alle Schulformen |
Kostenart: | 414120 | Bezeichnung: | Ertrag aus der konsumtiven Verwendung der Zuwendungspauschalen vom Land |
| 527301 543140 | Bezeichnung: | Lehr- und Unterrichtsmittel für Schulen Erwerb GVG < 800 EUR |
| Kostenart | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ertrag (-) | 414120 | 27.083 € | 65.000 € | 65.000 € | 65.000 € | 37.917 € |
Aufwand (+) | 527301 543140 | 16.667 € 27.083 € | 40.000 € 65.000 € | 40.000 € 65.000 € | 40.000 € 65.000 € | 23.333 € 37.917 € |
Eigenanteil |
| 16.667 € | 40.000 € | 40.000 € | 40.000 € | 23.333 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2111-2131 | Bezeichnung: | Alle Schulformen |
Finanzstelle: | div. PSP | Bezeichnung: | Selbstverwaltung |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 EUR |
Finanzposition | Gesamt | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Auszahlung (+) 783100 | 180.000 € | 18.750 € | 45.000 € | 45.000 € | 45.000 € | 26.250 € |
Eigenanteil | 180.000 € | 18.750 € | 45.000 € | 45.000 € | 45.000 € | 26.250 € |
x | Die benötigten Mittel für die Jahre 2020 und 2021 sind im Haushaltsplan eingeplant. Die weiteren Kosten sind ab 2022 in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die Ausgaben für die Beschaffung der Schulmöbel in Höhe von insgesamt 180.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Entsprechend der Nutzungsdauer von 15 Jahren ist mit einer jährlichen Abschreibung von 12.000 € zu rechnen. |
Passiva:
Da die Finanzierung zu 100% aus der Bildungspauschale erfolgt, ist ebenfalls ein Sonderposten in Höhe von 180.000 € auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung und führt somit zu einem jährlichen Ertrag von 12.000 € in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 12.000,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 12.000,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -12.000,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 € |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Magarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
