Beschlussvorlage - 0611-1/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 16 und umfasst die folgenden Flurstücke vollständig:

305

433

477

501

525

631

776

828

978

1114

306

434

478

502

526

633

777

830

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503

527

635

779

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528

636

780

833

981

1130

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481

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865

1063

 

402

452

488

512

564

685

801

869

1088

 

418

453

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513

565

686

802

870

1089

 

421

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490

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804

871

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515

567

688

805

898

1091

 

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516

571

689

807

899

1092

 

424

457

493

517

572

735

808

900

1103

 

425

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573

736

811

901

1105

 

426

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519

574

737

812

948

1106

 

428

460

496

520

579

738

814

960

1108

 

429

461

497

521

580

740

823

974

1109

 

430

462

498

522

581

741

825

975

1110

 

431

475

499

523

582

766

826

976

1112

 

432

476

500

524

627

775

827

977

1113

 

 

und die folgenden Flurstücke teilweise:

397

747

783

844

846

864

887

961

1014

1025

 

Das Satzungsgebiet befindet sich entlang der Lessingstraße westlich begrenzt durch die Sonntagsstraße. Des Weiteren liegen im Geltungsbereich die Straßen Malmkestraße, Adalbert-Stifter-Straße und die Gottfried-Keller-Straße.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die Unterrichtung der Öffentlichkeit zeitnah durchgeführt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgehoben werden.

 

In dieser Ergänzungsvorlage zur Vorlage 0611/2020 wurden klarstellende Textpassagen hinzugefügt und bisher fehlende Flurstücke ergänzt.

 

Begründung

Zu a)

Anlass und Ziel des Verfahrens

1984 wurde die Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße“ durch den Rat der Stadt Hagen am 27.06.1984 beschlossen, vom Regierungspräsidenten genehmigt und im Anschluss durch die Stadt Hagen am 03.09.1984 bekanntgemacht.

So wurden die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgelegt.

Dabei ist zu beachten, dass es sich aufgrund der vollständigen Einbeziehung der damals und bis heute unbebauten heutigen Flurstücke 979, 899, 808 (damalige Flurstücke 637, 642) nicht um eine reine Klarstellungssatzung handelt.

 

Bei der aufzuhebenden Satzung handelt es sich um eine Verbindung aus Klarstellungs- und Abrundungssatzung.

In einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 2 BBauG in der Fassung von 1979 konnten einzelne Grundstücke im angrenzenden Außenbereich zur Vereinfachung der Grenzziehung zwischen Außen- und Innenbereich in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen werden. Voraussetzung waren eine Einfügung in die Eigenart der näheren Umgebung unter Berücksichtigung der für die Landschaft charakteristischen Siedlungsstruktur, eine gesicherte Erschließung und Einklang mit sonstigen öffentlichen Belangen.

 

Aufgrund der gängigen Rechtsprechung wird die Satzung aus dem Jahr 1984 als fehlerhaft bewertet. Flächen, die erschlossen wurden und im Zusammenhang des Ortsteils liegen, wurden bis auf einzelne frei gebliebene Baulücken bereits bebaut. Dagegen sind für große Flächen im Außenbereich die Voraussetzungen für eine Abrundung des Ortsteils nicht gegeben. Dies gilt insbesondere für die Arrondierung der nördlich gelegenen Abschnitte des Geltungsbereichs.

Der Grenzverlauf stellt keine Abrundung dar. Ein großzügiges Hinausschieben des Innenbereichs in den Außenbereich konnte nicht durch eine Abrundungssatzung ermöglicht werden. Eine Vereinfachung der Grenzziehung zwischen Außen- und Innenbereich ist aufgrund des „treppenartigen“ Versatzes durch die Festsetzung des Geltungsbereichs nicht erfolgt. Die Grenzziehung ist nicht durch topographische Verhältnisse gerechtfertigt. Die damaligen Flurstücke 637 und 642 hätten nicht vollständig Teil des Geltungsbereichs werden dürfen. In der Satzung wurden die damaligen Flurstücke 400, 251, 19, 637, 642 vollständig in den Geltungsbereich einbezogen. Eine pauschale Orientierung des Geltungsbereichs an Flurstücksgrenzen ist in Gerichtsurteilen und Gesetzeskommentaren nicht als Vereinfachung der Grenzziehung genannt. Aus diesem Grund würde die Grenzziehung des Geltungsbereichs einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

 

Maßnahmen der Innenentwicklung und Nachverdichtung durch Lückenschließung im Zusammenhang der bestehenden Bebauung bleiben auch nach Aufhebung der Satzung weiterhin möglich. Jedoch wird durch Aufhebung der Satzung eine weitere Flächeninanspruchnahme an den Rändern des Ortsteils verhindert und die vorhandenen Freiräume werden geschützt. Bezüglich der Abgrenzung des Innenbereichs sowie zum Schutz des Freiraums soll durch Aufhebung dieser Satzung Klarheit geschaffen werden.

Daher ist das Ziel des Verfahrens die Aufhebung der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße“. Hierzu wird ein Aufhebungsverfahren eingeleitet. Dem Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen wird durch Aufhebung der Satzung Rechnung getragen, in dem Bebauung der zusammenhängenden Freifläche nördlich der Bebauung an der Lessingstraße nicht mehr nach § 34 BauGB erfolgen kann.

 

Gegenwärtiger Zustand der Fläche

Mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Fläche im nördlichen Teilbereich der Satzung ist das Gebiet durch Wohnbebauung geprägt. Es findet sich eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhäusern. Vereinzelt sind Baulücken vorhanden.

Im Norden schließt sich ein Waldgebiet und eine Kleingartenanlage an.

 

Planungsrechtliche Vorgaben

 

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen) stellt den Bereich als „Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)“ dar. Der derzeitige Entwurf des Regionalplans Ruhr stellt den Bereich als „Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)“ dar.

 

Landschaftsplan

Der Geltungsbereich der Satzung liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans schließt sich direkt an den Geltungsbereich der Satzung nach § 34 Abs. 2 BBauG an.

 

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Satzungsgebiet z. T. als Wohnbaufläche und z. T. als Grünfläche dargestellt.

 

Fluchtlinienplan

Für das Gebiet existiert der Fluchtlinienplan „Gelände zwischen Sonntag- u. Malmkestr. Gemarkung Boele Flur 16“.

 

Zu b)

Zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens trägt bei, dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verzichtet werden kann (Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im weiteren Verfahren – im Rahmen der öffentlichen Auslegung – ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB).

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

(Oberbürgermeister)

(Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich Lessingstraße/Malmkestraße“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 16 und umfasst die folgenden Flurstücke vollständig:

305

433

477

501

525

631

776

828

978

1114

306

434

478

502

526

633

777

830

979

1124

358

436

479

503

527

635

779

832

980

1128

359

437

480

504

528

636

780

833

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486

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559

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1056

399

447

487

511

560

684

800

865

1063

 

402

452

488

512

564

685

801

869

1088

 

418

453

489

513

565

686

802

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1089

 

421

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422

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899

1092

 

424

457

493

517

572

735

808

900

1103

 

425

458

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518

573

736

811

901

1105

 

426

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495

519

574

737

812

948

1106

 

428

460

496

520

579

738

814

960

1108

 

429

461

497

521

580

740

823

974

1109

 

430

462

498

522

581

741

825

975

1110

 

431

475

499

523

582

766

826

976

1112

 

432

476

500

524

627

775

827

977

1113

 

 

und die folgenden Flurstücke teilweise:

397

747

783

844

846

864

887

961

1014

1025

 

Das Satzungsgebiet befindet sich entlang der Lessingstraße westlich begrenzt durch die Sonntagsstraße. Des Weiteren liegen im Geltungsbereich die Straßen Malmkestraße, Adalbert-Stifter-Straße und die Gottfried-Keller-Straße.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die Unterrichtung der Öffentlichkeit zeitnah durchgeführt.

 

Beschlussfassung:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

3

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

 

Zusatz der BV-Nord:

Zu C)

Die Verwaltung wird beauftragt, den von ihr aufgezeigten Weg einer verträglichen Innenbereichsbebauung im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

-

-

SPD

3

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

-

-

2

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

-

-

1

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

8

Dagegen:

0

Enthaltungen:

3

 

 

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03.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich Lessingstraße/Malmkestraße“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 16 und umfasst die folgenden Flurstücke vollständig:

 

305

433

477

501

525

631

776

828

978

1114

306

434

478

502

526

633

777

830

979

1124

358

436

479

503

527

635

779

832

980

1128

359

437

480

504

528

636

780

833

981

1130

360

438

481

505

529

643

791

834

982

1131

384

439

482

506

530

654

792

836

984

1132

385

440

483

507

531

680

793

842

985

1137

387

441

484

508

532

681

796

844

1055

1138

391

445

485

509

542

682

798

860

1056

 

398

446

486

510

559

683

799

861

1061

 

399

447

487

511

560

684

800

865

1063

 

402

452

488

512

564

685

801

869

1088

 

418

453

489

513

565

686

802

870

1089

 

421

454

490

514

566

687

804

871

1090

 

422

455

491

515

567

688

805

898

1091

 

423

456

492

516

571

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807

899

1092

 

424

457

493

517

572

735

808

900

1103

 

425

458

494

518

573

736

811

901

1105

 

426

459

495

519

574

737

812

948

1106

 

428

460

496

520

579

738

814

960

1108

 

429

461

497

521

580

740

823

974

1109

 

430

462

498

522

581

741

825

975

1110

 

431

475

499

523

582

766

826

976

1112

 

432

476

500

524

627

775

827

977

1113

 

 

und die folgenden Flurstücke teilweise:

 

397

747

783

844

846

864

887

961

1014

1025

 

Das Satzungsgebiet befindet sich entlang der Lessingstraße westlich begrenzt durch die Sonntagsstraße. Des Weiteren liegen im Geltungsbereich die Straßen Malmkestraße, Adalbert-Stifter-Straße und die Gottfried-Keller-Straße.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die Unterrichtung der Öffentlichkeit zeitnah durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

rger für Hohenlimburg

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

22

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Aufhebung der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich "Lessingstraße/Malmkestraße" ein neues Vorhaben bezogenes Planverfahren einzuleiten, um eine verträgliche Innenbereichsbebauung zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

1

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

FDP

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg

 

 

1

Die Linke

 

 

1

HAK

 

 

1

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

4

 

 

Reduzieren

10.12.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele, Flur 16 und umfasst die folgenden Flurstücke vollständig:

 

305

433

477

501

525

631

776

828

978

1114

306

434

478

502

526

633

777

830

979

1124

358

436

479

503

527

635

779

832

980

1128

359

437

480

504

528

636

780

833

981

1130

360

438

481

505

529

643

791

834

982

1131

384

439

482

506

530

654

792

836

984

1132

385

440

483

507

531

680

793

842

985

1137

387

441

484

508

532

681

796

844

1055

1138

391

445

485

509

542

682

798

860

1056

 

398

446

486

510

559

683

799

861

1061

 

399

447

487

511

560

684

800

865

1063

 

402

452

488

512

564

685

801

869

1088

 

418

453

489

513

565

686

802

870

1089

 

421

454

490

514

566

687

804

871

1090

 

422

455

491

515

567

688

805

898

1091

 

423

456

492

516

571

689

807

899

1092

 

424

457

493

517

572

735

808

900

1103

 

425

458

494

518

573

736

811

901

1105

 

426

459

495

519

574

737

812

948

1106

 

428

460

496

520

579

738

814

960

1108

 

429

461

497

521

580

740

823

974

1109

 

430

462

498

522

581

741

825

975

1110

 

431

475

499

523

582

766

826

976

1112

 

432

476

500

524

627

775

827

977

1113

 

 

 

und die folgenden Flurstücke teilweise:

 

397

747

783

844

846

864

887

961

1014

1025

 

Das Satzungsgebiet befindet sich entlang der Lessingstraße westlich begrenzt durch die Sonntagsstraße. Des Weiteren liegen im Geltungsbereich die Straßen Malmkestraße, Adalbert-Stifter-Straße und die Gottfried-Keller-Straße.

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt wird die Unterrichtung der Öffentlichkeit zeitnah durchgeführt.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Aufhebung der Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich "Lessingstraße/Malmkestraße" ein neues Vorhaben bezogenes Planverfahren einzuleiten, um eine verträgliche Innenbereichsbebauung zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

Herr König hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.