Beschlussvorlage - 1006/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Frauenbeirat der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen:

 

1. Frau Sabine Garmann zur Schriftführerin und

2. Frau Sabine Michel zur stellvertretenden Schriftführerin.

 

Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgt sofort.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Niederschrift über die im Frauenbeirat gefassten Beschlüsse von der Vorsitzenden des Frauenbeirates und einer vom Frauenbeirat zu bestellenden Schriftführerin zu unterzeichnen.

 

Aufgrund der neuen Legislaturperiode ist eine Bestellung der Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführerin für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen vorzunehmen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

 

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27.11.2020 - Frauenbeirat