Berichtsvorlage - 0959/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt.

 

 

Begründung

Mit der Vorlage 0286/2016 beschloss der Rat die Haushaltskonsolidierungs-maßnahme „Lehrerparkplätze“ auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten, trotz deutlich geschilderter und im Vorfeld absehbarer Probleme (vgl. Drucksachen Nr. 1176/2017/HFA und Nr. 0106/2018)

In Umsetzung dieses Beschlusses wurde 2017 auch der Parkplatz auf Emst in die Bewirtschaftung einbezogen. Da die meisten Lehrer keinen Parkplatz anmieteten, sondern in der Umgebung parken, führt dies zu Problemen, die auch Gegenstand von Diskussionen in der Bezirksvertretung Mitte waren und sind.

 

Zur Entspannung dieser Situation wurden für den Parkplatz neben der GS Emst bereits verschiedene Maßnahmen getroffen (sh. 0152/2018). Hierzu gehört u. a. die Freigabe des Parkplatzes für die Öffentlichkeit

- wochentags ab 16:00 bis 07:00 Uhr

- ganztägig an Wochenenden, Feiertagen und während der Schulferien

- ganztägig donnerstags (Markttag)

Zudem wurde die Schulbushaltestelle zur Schaffung von Parkraum verlegt.

Unter Beachtung der Zielsetzung des Rates wurden alle der Verwaltung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um eine Entspannung der Parkplatzsituation zu erreichen.

Eine unentgeltliche Überlassung der Parkplätze an die Lehrkräfte ist nach dem bestehenden Ratsbeschluss keine Option.

Mit dem Beschluss der BV Mitte vom 27.08.2020 (Vorlage 0701/2020) soll der Parkdruck im Wohnumfeld der Grundschule Emst dadurch gemindert werden, dass eine konsequente Vermietung des an die Schule angrenzenden Lehrerparkplatzes an die Lehrer erfolgt. Die Parkflächen lassen sich jedoch nicht in nennenswerter Zahl vermieten, da im ganzen Umfeld der Schule genügend Parkfläche als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Dadurch haben die Anwohner aber weniger Parkmöglichkeiten. Eine rechtliche Verpflichtung für Lehrkräfte zur Anmietung von Stellplätzen gibt es nicht.

Eine Prüfung, wie mehr Parkflächen an die Lehrer vermietet werden können, so dass sie nicht wie bisher die Parkflächen der Anwohner belegen, gab es in verschiedene Richtungen.

Es wurde geprüft, wie erreicht werden kann, dass ein Parken auf dem Marktplatz für Schüler des Rahel- Varnhagen- Kollegs und Lehrer beider Schulen erschwert werden kann, z. B. mit einer Parkscheibenpflicht von 2 Stunden. Diese Maßnahme wird vom Fachbereich 32 abgelehnt, da auch das Parken für die Anwohner eingeschränkt würde. Weiterhin ist dies auch im Hinblick auf regelmäßig notwendige Kontrollen durch den Fachbereich 32 nicht realisierbar, da dieser sich aus personellen Gründen auf die Kontrolle der Parkscheibenpflicht im Innenstadtbereich beschränken muss. Zudem bestünde für alle Parker die Möglichkeit die Parkscheibe nach 2 Stunden „weiterzudrehen“.

Im Ergebnis wird also keine Lösungsmöglichkeit gesehen, die mit dem Grundsatzbeschluss des Rates kompatibel ist.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.11.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen