Beschlussvorlage - 0938/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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02.12.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2021/2022 in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.
2. Der Finanzierung der Eigenanteile freier Träger wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzliche Plätze durch Überbelegung durch Vereinbarungen mit den Trägern zu akquirieren. Die Zusatzplätze werden durch die Ausbauprojekte baldmöglichst abgebaut.
4. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2021 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren auf stadtweit 38 % festgelegt wurde. Trotz der Aus- und Neubauprojekte der vergangenen Jahre, kann die U3-Ausbauquote aufgrund der seit 2014 weiterhin anwachsenden Anzahl der Kinder in den relevanten Altersgruppen nicht erreicht werden und liegt für das nächste Kindergartenjahr bei 32,6 % (inklusive Kindertagespflege). Die von den Trägern der Kindertageseinrichtungen beantragten Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile sind auf Grundlage des neuen KiBiz berechnet, das am 01.08.2020 in Kraft getreten ist.
Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 1.656.247 € gestellt (siehe Anlage).
Des Weiteren beinhaltet die Vorlage einen Vorschlag der Verwaltung zur Gewinnung weiterer Zusatzplätze, was zu Kosten in Höhe von rund 44.000 € führt.
Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2022 kassenwirksam und daher in der Haushaltsplanung für 2022 entsprechend veranschlagt.
Begründung
Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen.
Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege im U3-Bereich ist trotz der weiteren Einrichtung von Großtagespflegestellen im laufenden Kindergartenjahr mit 28 % unverändert (von 100 bei 38 % Betreuungsquote U3). Insgesamt werden dem Landesjugendamt 550 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und 50 Betreuungsplätze für Kinder von drei bis sechs Jahren gemeldet.
U3-Ausbau Projekte
Wie bereits in der Fortschreibung des Aktionsplans dargestellt, werden im Kindergartenjahr 2021/2022 keine neuen Kindertageseinrichtungen fertig gestellt. Bei drei bestehenden Einrichtungen wird es einen Ausbau um jeweils eine Gruppe geben.
- Anbau für eine Gruppe Typ I in der städtischen Kita Franzstraße
- Umbau des angrenzenden Schwesternwohnheims für eine Gruppe Typ II in der katholischen Kita Knüwenstraße
- Anbau für eine Gruppe Typ I in der evangelischen Kita Dümpelstraße
Für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden in den Hagener Sozialräumen nach derzeitigem Stand insgesamt nachfolgende Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:
Sozialraum | Plätze < 3 | Plätze 3 bis 6 |
Westerbauer/ Hasper- Bachtal | 80 | 321 |
Spielbrink/ Geweke/ Tücking | 42 | 131 |
Haspe-Zentrum | 86 | 363 |
Hestert/ Kückelhausen- Süd | 0 | 0 |
Haspe | 208 | 815 |
Kuhlerkampviertel | 32 | 80 |
Wehringhausen-Ost/West/Villa Post | 74 | 365 |
Altenhagen/ Eckesey- Süd | 173 | 680 |
Emst/ Boloh | 70 | 272 |
Fleyerviertel/ Fachhochschule | 35 | 156 |
Zentrum/ Remberg | 196 | 760 |
Mitte | 580 | 2313 |
Vorhalle-Nord/Süd | 51 | 183 |
Eckesey- Nord | 28 | 136 |
Boelerheide | 34 | 155 |
Boele/ Kabel/ Bathey | 74 | 319 |
Helfe/ Fley | 48 | 181 |
Garenfeld | 0 | 0 |
Nord | 235 | 974 |
Halden/ Herbeck | 22 | 73 |
Berchum | 5 | 40 |
Henkhausen/ Reh | 50 | 133 |
Elsey | 52 | 240 |
Hohenlimburg- Süd | 59 | 235 |
Hohenlimburg | 188 | 721 |
Eilpe/ Delstern/ Selbecke | 92 | 315 |
Dahl/ Priorei/ Rummenohl | 32 | 103 |
Eilpe | 124 | 418 |
Gesamt | 1335 | 5241 |
Aus den dargestellten Gründen ergibt sich im Vergleich zur Kindergartenbedarfs-planung 2020/2021 nur ein geringer Zuwachs an Betreuungsplätzen und darüber hinaus gelegentliche Verschiebungen im Platzangebot zwischen den beiden Altersgruppen.
Die Übersicht enthält bereits die Überbelegungen, die seit 2016 von den Trägern wiederkehrend zur Verfügung gestellt werden. Die Zustimmung der Träger zu den Mehrplätzen erfolgte im Rahmen der Bedarfsabfrage für das neue Kindergartenjahr.
Die Problemlage in den Kindertageseinrichtungen ist somit nicht kleiner geworden.
- Wie bereits in der letzten Kindergartenbedarfsplanung dargestellt, sind weitere Mehrplätze zur Versorgung der Kinder nur noch vereinzelt möglich, da die jahrelange Zurverfügungstellung von Zusatzplätzen bei einigen Kindertageseinrichtungen schon zu einer dauerhaften Überbelegung der Gruppen führt.
- Der Ausbau der Inklusion führt vor dem Hintergrund des Anstiegs der Kinder mit besonderem Förderbedarf zudem zu Beschränkungen in den Gruppengrößen.
- Die Bevölkerungsprognose für die nächsten Jahre zeigt einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen in den hier relevanten Altersgruppen auf.
Um die Vorgabe einer Betreuungsquote im U3-Bereich in Höhe von 38 % realisieren zu können, fehlen trotz des erfolgreichen Ausbaus der Kindertagespflege noch rund 400 Plätze. Im Bereich der U3-Betreuung ist die Tagespflege zwar ein flexibles Betreuungsangebot, das von den Familien auch immer besser angenommen wird, erhöht aber zwangsläufig auch den Bedarf nach Betreuungsplätzen ab dem dritten Lebensjahr. Hintergrund ist, dass das Angebot der Kindertagespflege für die Eltern die Gewährleistung beinhaltet, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Platz in einer benachbarten Kindertageseinrichtung bekommen werden. Folglich muss mit dem Ausbau der Kindertagespflege auch ein Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahre einhergehen. Für das Kindergartenjahr 2021/2022 fehlen für die Altersgruppe der Drei-bis Sechsjährigen insgesamt aber ebenfalls rund 400 Plätze. Hier hat sich der Fehlbedarf gegenüber der Darstellung in der Fortschreibung des Aktionsplans nochmals um ca. 50 Plätze erhöht, da der Neubau der Kita Jungfernbruch voraussichtlich erst zum Kindergartenjahr 2022/2023 fertig gestellt sein wird.
Um dem Fehlbedarf, der sich basierend auf der Bevölkerungsprognose in den nächsten Jahren ansonsten immer weiter erhöhen wird, begegnen zu können, sind die geplanten Neubaumaßnahmen zwingend umzusetzen und der weitere Ausbau zu intensivieren.
Versorgungsquoten 2021/2022
Die U3-Versorgungsquote liegt im Kindergartenjahr 2021/2022 bei 32,6 %, womit sie gegenüber dem Vorjahr aufgrund des Ausbaus der Kindertagespflege um 0,2 % gestiegen ist. In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen ist die Versorgungsquote aufgrund der Jahrgangsstärken hingegen um stadtweit 2,4 % gesunken.
Grundlage der Berechnung sind aktuelle Stichtagsdaten zum 15.10. 2020.
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| nur Kindertageseinrichtungen | mit Tagespflege |
U- 3 | Anzahl Kinder | 5.778 | 5.778 |
Anzahl Plätze | 1.335 | 1.885 | |
Quote | 23,1 % | 32,6 % | |
3 – 6 | Anzahl Kinder | 5.756 | 5.756 |
Anzahl Plätze | 5.241 | 5.291 | |
Quote | 91,1 % | 91,9 % |
Um den erkennbar steigenden Bedarf an Betreuungsplätze befriedigen zu können, sind die in der Fortschreibung des Aktionsplans genannten Neubauprojekte wie geplant umzusetzen. Eine weitere zeitliche Verzögerung ist auch vor dem Hintergrund der Versorgung insbesondere der Kinder mit besonderem Förderbedarf nicht akzeptabel.
Wie bereits dargestellt, ist auch in den nächsten Jahren mit regelmäßig steigenden Kinderzahlen zu rechnen.
Bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen handelt es sich auch in Bezug auf die abschließende Anzahl der zur Verfügung stehenden Zusatzplätze um erste Planzahlen, die im Anmeldeverfahren im Januar dem Bedarf der Eltern entsprechend noch veränderbar sind.
Die abschließende Belegung für das Kindergartenjahr 2021/2022 wird im Vorfeld des Meldestichtages (15.03.2021) im JHA dargestellt.
Freiwillige Leistungen
Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“
Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für das Anmeldeverfahren 2021/2022 sind, wurden die Träger im September gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen.
Die Berechnungen in der beigefügten Übersicht sind auf Grundlage des neuen KiBiz erfolgt, dass am 01.08.2020 in Kraft getreten ist.
Insgesamt wurden Anträge in Höhe von 1.656.247 € gestellt (siehe Anlage).
Aufgrund der Absprache mit den freien Trägern, die eine Zahlung der Förderbeiträge immer erst im Januar des geförderten Kindergartenjahres vorsehen, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2022 kassenwirksam.
Der Zuschuss darf nicht zur Finanzierung anderer Einrichtungen des Trägers oder zur Bildung von KiBiz-Rücklagen verwendet werden. Zuschüsse, die nicht zur Finanzierung der Kita, für die der Zuschuss beantragt wurde, benötigt werden, sind zurückzuzahlen.
Um dem eklatanten Fehlbedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zumindest geringfügig zu mildern, schlägt die Verwaltung darüber hinaus ein weiteres Verfahren zur Gewinnung von Betreuungsplätzen vor.
Zusätzlich zu den von den Trägern der Kindertageseinrichtungen bereits genannten Zusatzplätzen wird für jeden weiteren Platz zusätzlich zu dem pflichtigen kommunalen Betriebskostenanteil auch der Trägeranteil für diesen Platz übernommen.
Hierbei ist selbstverständlich die Gruppengrößenbeschränkung im Bereich der integrativen Betreuung, wie auch eine bestehende Beschränkung im Raumprogramm aufgrund der Betriebserlaubnis zu berücksichtigen.
Dieser Vorschlag ist unter Qualitätsgesichtspunkten kritisch und wird daher baldmöglichst durch neue Einrichtungen wieder abgebaut. Anderseits darf nicht vergessen werden, dass es sich bei der Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen um einen gegenüber der Stadt Hagen einklagbaren Rechtsanspruch handelt.
Nach Prüfung aller Belegungslisten wäre die Schaffung von weiteren 50 Plätzen, hälftig für Kinder unter drei Jahren und für Drei-bis Sechsjährige, theoretisch möglich.
Der Vorschlag, der im Januar mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen diskutiert und im Konsens beraten werden soll, würde aufgrund einer Durchschnittsberechnung (50 Plätze Typ I- durchschnittliche Betreuungszeit von 35 Stunden/Woche und durchschnittlicher Trägeranteil in Höhe von 10,3 %) zu Kosten in Höhe von insgesamt rund 44.000 € führen.
Seitens der Kommune werden zusätzlich 14 U3-Plätze und 18 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren vorgehalten.
Die Mehrplätze sollen in erster Linie für Familien vorgehalten werden, die einen Antrag gemäß § 24 SGB VIII -Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege- stellen.
Die Aufwendungen für 2022 sind nach Feststellung der tatsächlichen Belegung (15.03.2021) in der Haushaltsplanung für 2022 zu berücksichtigen und werden dem Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung vorgelegt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Freiwillige Leistungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Auftrag: | 1365041 | Bezeichnung: | Tagesbetreuung für Kinder |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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Kostenart: | 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
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| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Ertrag (-) |
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| 0 € |
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Aufwand (+) | 531800 |
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| 1.700.247 € |
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Eigenanteil |
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| 1.700.247 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
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X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. | gez. |
Erik o. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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(wie Dokument)
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24 kB
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