Beschlussvorlage - 0900/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat zieht gem. § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen sämtliche Entscheidungs- und Beratungszuständigkeiten der Ausschüsse, die zwischen der für den 03.12.2020 geplanten Haupt- und Finanzausschusssitzung und der für den 17.12.2020 geplanten Ratssitzung nicht mehr tagen, an sich und überträgt sie auf den Haupt- und Finanzausschuss am 03.12.2020.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss soll in der Sitzung am 03.12.2020 entsprechend beraten und/oder entscheiden.

 

Diese Regelung gilt ausdrücklich nur für die im genannten Zeitraum anstehenden Beratungen bzw. Entscheidungen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Wegen der Gefahr von COVID-19-Infektionen und der deswegen erforderlichen umfangreichen Hygienemaßnahmen ist das Tagen politischer Gremien nur in großen Räumlichkeiten möglich. Ausschüsse können daher grundsätzlich nur im Ratssaal tagen.

 

Bei der Vielzahl der gebildeten Ausschüsse ist es nicht möglich, eine vollständige Beratungsrunde, die alle Gremien erfasst, im Zeitraum zwischen Bildung der Ausschüsse und der geplanten Ratssitzung, die gegenüber der ursprünglichen Planung um eine Woche vorgezogen wird (vom 17.12. auf den 10.12.2020) zu organisieren.

 

Damit notwendige Entscheidungen gleichwohl noch in diesem Jahr getroffen werden können, ist es erforderlich, dass der Rat die Zuständigkeiten der der Ausschüsse, die nicht mehr tagen können, an sich zieht und zur Beratung und Entscheidung auf den Haupt- und Finanzausschuss überträgt.

 

Die Voraussetzungen des § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen  liegen vor. Nach wie vor besteht mit der CORONA-Pandemie eine für längere Zeit anhaltenden Großeinsatzlage bzw. Katastrophe im Sinne von § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Der Krisenstab der Stadt Hagen tagt weiterhin.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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05.11.2020 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat zieht gem. § 2a Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Hagen die Beratungs- und Entscheidungszusndigkeiten der Ausschüsse und Unterausschüsse in sämtlichen Angelegenheiten an sich, die nach der ursprünglich geplanten Sitzungsfolge bis zum 17.12.2020 (ursprünglich geplanter Termin der letzten Sitzung des Rates) zur Beratung oder Entscheidung anstehen.

 

Die bis zum 03.12.2020 zur Beratung und/oder Entscheidung anstehenden Angelegenheiten überträgt er an den Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und/oder Entscheidung am 03.12.2020.

 

Über die Angelegenheiten, die danach bis zum 17.12.2020 zur Beratung und/oder Entscheidung anstehen, berät bzw. entscheidet der Rat in seiner Sitzung am 10.12.2020.

 

Ausgenommen sind die Angelegenheiten, die aus zwingenden rechtlichen Gründen einem besonderen Ausschuss vorbehalten sind.

 

Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen