Mitteilung - 0895/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorbemerkungen:

 

Die Fraktion Hagen Aktiv hatte im Juli 2020 einen Antrag gem. §5 GeschO für die Sitzung der BV Nord am 16.09.2020 eingebracht.

Der Antrag hat einige Fragestellungen zu den Wegeverbindungen im Bereich der Grundschule Helfe zum Inhalt.

 

Leider konnte die Verwaltung zur Sitzung am 16.09. 2020 noch keine Stellung nehmen, daher ist diese Stellungnahme nunmehr für die Sitzung am 18.11.2020 vorgesehen.

 

 

Beantwortung der Fragen:

 

Frage 1 a:

 

Aus welchen Gründen wurde die damals wie heute vorhandene Wegesituation nie verändert, obwohl die Problematik bereits so konkret benannt war und eine so konkrete Lösung angedacht war?

 

Ab den 60er Jahren entstand in Hagen die „Gartenvorstadt Helfe“, das zugleich ein Demonstrativbauvorhaben der Bundesrepublik Deutschland war. Kern der Anlage waren Ein- und Zweifamilienhäuser – eingebettet in großzügige Grünanlagen und durch Fußwege erschlossen. Für Autos gab es Sammelanlagen. Der Bebauungsplan Nr. 13/78 (344) Gartenvorstadt Helfe Abschnitte A u. B Teil I (Rechtsverbindlichkeit: 08.04.1986) wurde aufgestellt als das Vorhaben fast abgeschlossen war und sollte u.a. die Grünflächen und Wegeverbindungen neu regeln bzw. an die aktuelle Situation anpassen. Trotz des eigenständigen und großzügigen Wegenetzes, war dies jedoch nur auf den Fußgängerverkehr beschränkt und Anlagen für den Radverkehr waren nicht vorhanden. In dem Bebauungsplan Nr. 13/78 wurden aus diesem Grund Querschnittserweiterungen und verkehrstechnische Maßnahmen vorgesehen. Durch die geänderten Festsetzungen sollte sowohl die stadtteilinterne Verkehrssituation verbessert als auch die Verknüpfung zu anderen Stadtteilen und Erholungspunkten erfolgen. Die Radwege sollten zugleich Radwegeverbindungen im Sinne des gesamtstädtischen Radwegenetzes werden.

 

Die für die Zeit sehr fortschrittliche Konzeptionierung wurde in Teilen nicht umgesetzt. Warum es nicht zur Realisierung der Festsetzungen in Gänze gekommen ist, lässt sich nur schwer beantworten. Zum einen können fehlende Flächenverfügbarkeiten oder finanzielle Aspekte eine Rolle gespielt haben. Zum anderen ist der Bebauungsplan Nr. 13/78 ein Angebotsplan, der lediglich Möglichkeiten aufzeigt. Ob diese und in welchem Umfang diese umgesetzt werden, ist vor allem auch von der Notwendigkeit abhängig. Möglich ist in diesem Zusammenhang, dass aufgrund des bestehenden und auch weitestgehend funktionierenden Wegenetzes kein unmittelbares Erfordernis gesehen wurde den Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen in Gänze auszunutzen.

 

 

 

 

Frage 1 b:

 

Spricht aus heutiger Sicht neben eventuellen finanziellen Aspekten etwas gegen eine Wegeverbreiterung in der Form, wie sie damals angedacht war?

 

Wie bereits in der Frage vermutet ist hauptsächlich die Finanz- wie aber auch die personelle Situation der Stadt Hagen die Ursache für die leider nicht mögliche Bearbeitung vieler wünschenswerter und sinnvoller Anregungen und Hinweise.

Bei der Betrachtung der in Rede stehenden Wegeverbindungen ist festzustellen, dass sich alle Wege in einem recht guten Zustand befinden und mit Breiten von 2,40 m bzw. 2,20 m auch „zumutbar“ nutzbar sind.

Das heutige Aufkommen von Radfahrenden hält sich hier z.Zt. in der „Parkanlage“ in Grenzen- Radfahrende sind hier auch in der Regel mit geringer Geschwindigkeit unterwegs.

Die Hauptnutzung der Wege erfolgt in erster Linie durch Fußgänger.

 

Natürlich würden nach heutigen Planungsansätzen die Wege mindesten 3,00 m breit ausgebaut werden- Hauptachsen evtl. sogar 4,00 m.

 

Aus o.g. Gründen wird in diesem Bereich – zumindest vorerst- keine Optimierung erfolgen können, da die zur Verfügung stehenden finanziellen sowie auch personellen Ressourcen an anderen Stellen dringender benötigt werden.

 

Frage 2 a:

 

Welche Bedeutung hat an dieser Stelle das beschlossene Radverkehrskonzept?

 

Das Radverkehrskonzept bezieht sich für den Bereich Helfe nur auf ein kleines Verbindungsstück am „Bickenstück“ als Netzlücke (Abschnitt 4.3, Seite 49).

 

Die grundsätzlich dargestellten Wegebreiten des Abschnitts 3.7.3 sind natürlich überall wünschenswert (in diesem Fall 3,50 m als gemeinsame Rad-Gehwegeführung). Auch hier müssen die finanziellen und personellen Ressourcen berücksichtigt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgen.

 

Frage 2 b:

 

Ist das möglicherweise als Ausschlusskriterium zu sehen, da man den Fokus damit bereits auf andere Bereiche gesetzt hat?

 

Diese Frage muss mit einem deutlichen „ja“ beantwortet werden. Es gibt tatsächlich dringendere Maßnahmen für den Rad-Fußverkehr im Gesamtstadtgebiet Hagen.

 

 

 

 

 

 

Frage 3:

 

Welche Maßnahmen für den Radverkehr wären aus Sicht der Verwaltung auf der Pappelstraße sowie im Kreuzungsbereich Hagener Straße kurz-/mittel-/langfristig umsetzbar?

 

An der Pappelstraße befindet sich heute auf der Westseite kein durchgängiger Gehweg, auf der Ostseite ein Gehweg, der im Grunde nur für den Fußverkehr ausreicht.

Von daher kann ein Radfahrender praktisch nur auf der Fahrbahn fahren. Da der Verkehrsraum auch keinen Spielraum für eine Querschnittsänderung zulässt, sieht die Fachverwaltung hier auch mittelfristig keine Handlungsmöglichkeiten.

 

Eine Alternative wäre ggf. die Verbindung zwischen Hagener Straße und Helfer Straße über das Stennesufer, wobei der Zugang von der Hagener Straße recht steil ist.

 

Von daher ist auch der Kreuzungsbereich nicht im Fokus von Planungsüberlegungen.

 

Hier ist nur für den Geradeausradfahrer auf der Hagener Straße eine Verbesserung der Querungen an der Kapellenstraße und Birkenstraße angedacht.

 

 

 

 

 

gez.

 

 

Henning Keune, Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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18.11.2020 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen