Beschlussvorlage - 0878/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen wählt in den Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR):

als ordentliche Mitglieder:               als stellvertretende Mitglieder:

  1. _________________________      _________________________
  2. _________________________      _________________________
  3. _________________________      _________________________
  4. _________________________      _________________________
  5. _________________________      _________________________
  6. _________________________      _________________________
  7. _________________________      _________________________
  8. _________________________      _________________________
  9. _________________________      _________________________

 

als Vertreter der Beschäftigten:       Stellvertreter/in:

  1. Thomas Köhler                                Andreas Gleim
  2. Bettina Schwerdt                             Frank Brockhaus
  3. Maximilian Reineke                         Britta Stein
  4. Stefan Arnold                                   Ralph Westerhoff
  5. Kai Gockel

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 06.11.2020.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach der am 13.09.2020 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR) erforderlich, da die Amtszeit des derzeitigen Verwaltungsrates abgelaufen ist.

 

Nach § 8 Abs. 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR) besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und vierzehn übrigen Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder bestellt der Rat stellvertretende Mitglieder.

 

Nach § 114a Abs. 8 GO NRW führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz des Verwaltungsrates, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Der WBH ist dem Bereich des Technischen Beigeordneten Henning Keune sowie dem Bereich des Stadtkämmerers Christoph Gerbersmann zugeordnet. Da Herr Keune Mitglied des Vorstands des WBH ist, führt Herr Gerbersmann den Vorsitz.

 

Fünf der übrigen Mitglieder entsendet der Rat gemäß § 114a Abs. 8 i. V. m. § 108a Abs. 3 GO NRW aus einer von der Versammlung der Beschäftigten des Kommunalunternehmens gewählten Vorschlagsliste. Da die Wahlen der Arbeitnehmervertreter bislang noch nicht durchgeführt wurden, wird vorgeschlagen zunächst die bisherigen Arbeitnehmervertreter erneut zu bestellen.

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR) erfolgt nach dem in § 114 a Abs. 8 S. 5 i. V. m. § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.

 

Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen die fünf von der Versammlung der Beschäftigten zu besetzenden Sitze nicht teil, so dass noch neun Sitze zu verteilen sind.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen