Beschlussvorlage - 0878/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Verwaltungsrats des Wirtschaftsbetriebs Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (WBH AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.11.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt in den Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR):
als ordentliche Mitglieder: als stellvertretende Mitglieder:
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als Vertreter der Beschäftigten: Stellvertreter/in:
- Thomas Köhler Andreas Gleim
- Bettina Schwerdt Frank Brockhaus
- Maximilian Reineke Britta Stein
- Stefan Arnold Ralph Westerhoff
- Kai Gockel
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 06.11.2020.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach der am 13.09.2020 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR) erforderlich, da die Amtszeit des derzeitigen Verwaltungsrates abgelaufen ist.
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR) besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und vierzehn übrigen Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder bestellt der Rat stellvertretende Mitglieder.
Nach § 114a Abs. 8 GO NRW führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz des Verwaltungsrates, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Der WBH ist dem Bereich des Technischen Beigeordneten Henning Keune sowie dem Bereich des Stadtkämmerers Christoph Gerbersmann zugeordnet. Da Herr Keune Mitglied des Vorstands des WBH ist, führt Herr Gerbersmann den Vorsitz.
Fünf der übrigen Mitglieder entsendet der Rat gemäß § 114a Abs. 8 i. V. m. § 108a Abs. 3 GO NRW aus einer von der Versammlung der Beschäftigten des Kommunalunternehmens gewählten Vorschlagsliste. Da die Wahlen der Arbeitnehmervertreter bislang noch nicht durchgeführt wurden, wird vorgeschlagen zunächst die bisherigen Arbeitnehmervertreter erneut zu bestellen.
Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebs Hagen (AöR) erfolgt nach dem in § 114 a Abs. 8 S. 5 i. V. m. § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.
Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen die fünf von der Versammlung der Beschäftigten zu besetzenden Sitze nicht teil, so dass noch neun Sitze zu verteilen sind.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz
Oberbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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