Beschlussvorlage - 0865/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertreter/-innen der Stadt Hagen sowie der Arbeitnehmervertreter/-innen in den Aufsichtsrat der Theater Hagen gemeinnützige GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.11.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. Frau Margarita Kaufmann (als Vertreterin nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
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11. Alexander Schwalb (als Arbeitnehmervertreter nach § 108 a GO NRW)
12. Heiko Schäfer (als Arbeitnehmervertreter nach § 108 a GO NRW)
13. Jörn Hüsken (als Arbeitnehmervertreter nach § 108 a GO NRW)
14. Lisa Neumann (als Arbeitnehmervertreterin nach § 108 a GO NRW)
15. Peter Neuhaus (als Arbeitnehmervertreter nach § 108 a GO NRW)
in den Aufsichtsrat der Theater gem. GmbH zu entsenden
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 06.11.2020.
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund der Kommunalwahl vom 13.09.2020 sind die Mitglieder neu in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Begründung
Nach § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Theater Hagen gemeinnützige GmbH werden 10 Mitglieder des Aufsichtsrates von der Stadt Hagen entsandt und 5 Mitglieder werden als Arbeitnehmervertreter/ Arbeitnehmervertreterinnen nach den Regelungen des § 108a der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ebenfalls durch den Rat der Stadt Hagen bestellt.
Der Betriebswahlvorstand der Theater Hagen gemeinnützige GmbH hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 17.09.2020 das Ergebnis der am 15.09.2020 durchgeführten Wahl einer Vorschlagsliste zur Entsendung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Theater Hagen gemeinnützige GmbH bekanntgegeben. Es wird vorgeschlagen, dem Wahlergebnis entsprechend, die fünf Vertreter/Vertreterinnen mit den meisten Stimmen in den Aufsichtsrat zu bestellen.
Nach § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Dabei sind sie an Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Gem. § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Theater Hagen gemeinnützige GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern. Sie werden von der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat entsandt und abberufen.
Zu den von der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitgliedern zählt als geborenes Mitglied der Oberbürgermeister der Stadt Hagen oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat, die nicht hauptberuflich tätig sind. Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt dieser nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind dann noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. in Vertretung Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
| gez. Christoph Gerbersmann |
Anlagen
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(wie Dokument)
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37 kB
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