Beschlussvorlage - 0861/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubildung des Jugendhilfeausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.11.2020
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Beschlussvorschlag
A) Der Rat der Stadt Hagen wählt in den Jugendhilfeausschuss als stimm-
berechtigte Mitglieder (gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII, § 4 Abs. 1 AG-KJGH)
I. 6 Mitglieder des Rates der Stadt Hagen
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
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II. 3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer und Frauen aller
Bevölkerungsschichten
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III. 6 Frauen/ Männer der im Bereich des Jugendamtes wirkenden Träger der
freien Jugendhilfe
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
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B) Der Rat der Stadt Hagen wählt in den Jugendhilfeausschuss als beratende
Mitglieder (gem. § 4 Abs. 3 Buchstaben h und i, Abs. 5 S. 3 Jugendamts-
satzung)
auf Vorschlag der Jugendverbände (§ 4 Abs. 3 Buchstabe h)
________________________ ________________________
auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände § 4 Abs. 3 Buchstabe i)
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C) Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass dem Jugendhilfeausschuss
folgende Mitglieder kraft Gesetzes bzw. aufgrund der Jugendamtssatzung
(§ 4 Abs. 3) als beratende Mitglieder angehören und von den in der Satzung des
Jugendamtes genannten Institutionen bestellt/benannt worden sind:
Ordentliches beratendes Mitglied Stellvertretendes beratendes Mitglied
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als vom/von der Oberbürgermeister/in bestellte/r Vertreter/in
(§ 4 Abs. 3 Buchstabe a)
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Leiter/in der Verwaltung des Jugendamtes oder sein/ihr Vertreter/Vertreterin
(§ 4 Abs. 3 Buchstabe b)
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Richter/Richterin des Vormundschaftsgerichtes/Familiengerichtes oder Jugendrichter/ Jugendrichterin (§ 4 Abs. 3 Buchstabe c)
________________________ ________________________
Vertreter/in der Bundesagentur für Arbeit (§ 4 Abs. 3 Buchstabe d)
________________________ ________________________
Vertreter/in der Schulen (§ 4 Abs. 3 Buchstabe e)
________________________ ________________________
Vertreter/in der Polizei (§ 4 Abs. 3 Buchstabe f)
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(je ein/e Vertreter/in der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinde § 4 Abs. 3 Buchstabe g)
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2 Vertreter/innen der Hagener Jugendparlamente (§ 4 Abs. 3 Buchstabe j)
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1 Vertreter/in des Jobcenters (§ 4 Abs. 3 Buchstabe k)
________________________ ________________________
1 Vertreter/in des Integrationsrates (§ 4 Abs. 3 Buchstabe l)
________________________ ________________________
1 Vertreter/in des Jugendamtselternbeirates (§ 4 Abs. 3 Buchstabe m)
________________________ ________________________
1 Vertreter/in des Beirates für Menschen mit Behinderungen
(§ 4 Abs. 3 Buchstabe m)
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung ausgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach der Kommunalwahl muss der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen neu gebildet werden.
Im JHA sind einerseits die vom Rat zu wählenden Mitglieder (6 Ratsmitglieder, 3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Frauen und Männer aller Bevölkerungsschichten, 6 Frauen/Männer der im Bereich des Jugendamtes wirkenden Träger der freien Jugendhilfe = stimmberechtigte Mitglieder: 1 Vertreter/in auf Vorschlag der Jugendverbände, 2 Vertreter/innen auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände = beratende Mitglieder), andererseits die von den verschiedenen Institutionen direkt betellten (=beratende) Mitglieder vertreten.
Begründung
Gem. § 4 Abs. 2 AG-KJHG (Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) werden die 15 stimmberechtigten Mitglieder für die Dauer der Wahlzeit des Rates von diesem gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen. Ebenso wählt der Rat die von den Jugend- und Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagenen beratenden Mitglieder.
Zur Zusammensetzung der Mitglieder legt § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII fest, dass 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft des Trägers oder aus in der Jugendhilfe erfahrenen Personen stammen muss. Eine Mischung in der vorgeschlagenen Art und Weise ist rechtlich zulässig. Die erforderliche „Erfahrung in der Jugendhilfe“ kann aufgrund beruflicher, persönlicher oder verbandlicher Kenntnisse erlangt sein.
§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO NRW, der eine Mehrheit der Ratsmitglieder für Ausschüsse zwingend vorsieht, findet im Bereich des JHA keine Anwendung, da das SGB VIII in Verbindung mit dem AG-KJHA NRW Spezialvorschriften enthält. Bei der Wahl sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind in Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Dies muss in einem Wahlgang geschehen.
Zu Punkt A I und II des Beschlussvorschlages:
Die Vorschläge erfolgen durch die Ratsfraktionen.
Zu Punkt A III) des Beschlussvorschlages
Träger der freien Jugendhilfe
AWO Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis
Mitglied: Buchholz, Birgit
Stellvertretendes Mitglied: Lehmann, Antje Kirstin Lehmann
Caritasverband
Mitglied: Koslowski, Thomas
Stellvertretendes Mitglied: Gebauer, Michael
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
Mitglied: Hüsecken, Hannah
Stellvertretendes Mitglied: Rode, Nadine
Jugendverbände
Die Mitgliedsverbände des Jugendrings Hagen haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses geeinigt:
1. Mitglied: Jugendring Hagen
Berger, Rebekka
Stellvertretendes Mitglied: BUNDjugend Hagen
Krüger, Silke
2. Mitglied: Ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen
Wessel, Markus
Stellvertretendes Mitglied: Ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen
Haßelberg, Kai
3. Mitglied: BDKJ Hagen
Schaub, Georg
Stellvertretendes Mitglied: Die Falken
Eiben, Inger
Die Altersvoraussetzungen und sonstigen notwendigen Eigenschaften der Vorgenannten zur Wahl zum stimmberechtigten Mitglied nach § 4 Abs. 2 Satz 4 AG KJHA NW wurden geprüft und liegen vor.
Zu Punkt B) des Beschlussvorschlages:
Dem Jugendhilfeausschuss gehören gem. § 4 Abs. 3 Buchstaben h und i) der Satzung für das Jugendamt als beratende Mitglieder an:
- 1 Vertreter/in, der von den Jugendverbänden vorgeschlagen wird,
- 2 Vertreter/innen, die von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen werden.
Sie werden gem. § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung für das Jugendamt vom Rat der Stadt Hagen gewählt. Für alle beratenden Mitglieder ist gleichzeitig ein Vertreter zu wählen.
Vorschlag der Jugendverbände gem. Buchstabe h)
Mitglied:
Vorschlag: Grote, Ann-Christin
Stellvertretendes Mitglied
Vorschlag: Mindemann, Kristin
Vorschlag der Wohlfahrtsverbände gem. Buchstabe i)
Mitglied:
1. Vorschlag: Meng, Reinhard
2. Vorschlag: kein Vorschlag
Stellvertretendes Mitglied
1. Vorschlag: Broschat, Vanessa
2. Vorschlag: kein Vorschlag
Zu Punkt C) des Beschlussvorschlages:
Die weiteren beratenden Mitglieder werden direkt von den Institutionen, die in der Jugendamtssatzung aufgeführt sind, bestellt. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass diese Personen als beratende Mitglieder kraft Gesetzes bzw. aufgrund der Jugendamtssatzung angehören. Dabei handelt es sich im Einzelnen um:
a) den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm/ihr bestellten
Vertreter oder eine vor ihm/ihr bestellte Vertreterin
b) der Leiter/die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes oder sein/ihr Vertreter/
oder seine/ihre Vertreterin
c) ein Richter/eine Richterin des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerich-
tes oder ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin, der/die von dem Präsidenten/ der
Präsidentin des Landgerichtes Hagen bestellt wird
d) ein Vertreter/eine Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, der/die von dem
Direktor/der Direktorin der Bundesagentur für Arbeit bestellt wird
e) ein Vertreter/eine Vertreterin der Schulen, der/die von der zuständigen örtlichen
Stelle bestellt wird
f) ein Vertreter/eine Vertreterin der Polizei, der/die von dem Polizeipräsidenten/ der
Polizeipräsidentin Hagen bestellt wird
g) je einen Vertreter/eine Vertreterin
‑ der Evangelischen Kirche
‑ der Katholischen Kirche
- der jüdischen Kultusgemeinde,
der/die von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt werden
h) 1 Vertreter/Vertreterin, der/die von den Jugendverbänden vorgeschlagen wird
i) 2 Vertreter/Vertreterinnen, die von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen
werden
j) 2 Vertreter/Vertreterinnen der Hagener Jugendparlamente, die im jährlichen
Wechsel nach den Sommerferien von der Zusammenkunft der Hagener Jugend-
parlamente zu benennen sind
k) 1 Vertreter/Vertreterin des Jobcenters, der/die von der Geschäftsführung des
Jobcenters bestellt wird
l) 1 Vertreter/Vertreterin des Integrationsrates, der/die vom Integrationsrat bestellt
wird
m) 1 Vertreter/Vertreterin des Jugendamtselternbeirates, der/die vom Jugend-
amtselternbeirat bestellt wird
n) 1 Vertreter/Vertreterin des Beirates für Menschen mit Behinderungen
Folgende Personen wurden benannt:
zu a) Frau Beigeordnete Margarita Kaufmann
zu b) Herr Reinhard Goldbach, Vertreter: Herr Axel Groening
zu c) Herr Andreas Dittert (Richter),
Vertreterin: Ulrike Radke-Schäfer (Richterin)
zu d) Michael Stechele (Bundesbeamter),
Vertreterin: Frau Regina Böhm (Bundesbeamtin)
zu e) Vera Besser (Schulamtsdirektorin)
Vertreterin: Dagmar Speckmann (Schulamtsdirektorin)
zu f) Carsten Goldbach (Polizeibeamter),
Vertreter: Thomas Genster (Polizeibeamter)
zu g) evangelische Kirche:
Michael Dahme (Pfarrer), Vertreter: Dominik Eicher (Psychologe)
Katholische Kirche:
Christian Peters, Vertreter: Thomas Wertz
Jüdische Kultusgemeinde:
Hagay Shmuel Feldheim, Vertreter/in: wird nachgereicht
zu j) Namen der Vertreter/innen und der Stellvertreter/innen werden nachgereicht
zu k) Holger Schmitz (Geschäftsführer)
Vertreter: Michael Bus (Bereichsleiter)
zu l) Namen des/der Vertreters/Vertreterin und des/der Stellvertreters/
Stellvertreterin werden nachgereicht
zu m) Miriam Bloch
Vertreterin: Claudia Lammert
zu n) Namen des/der Vertreters/Vertreterin und des/der Stellvertreters/
Stellvertreterin werden nachgereicht
Abschließend wird folgender Hinweis zur Wahl des/der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des JHA gegeben:
Der Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des JHA ergeben sich aus den §§ 70 ff SGB VIII. Abweichend von § 58 Abs. 5 GO NRW werden der/die Vorsitzende bzw. Stellvertreter/in gem. § 4 Abs- 5 AG-KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses von den Mitgliedern, die dem Rat der Stadt angehören, gewählt.
Die Durchführung der Wahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist dabei nicht vorgesehen, dass der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in bereits in der konstituierenden Ratssitzung gewählt werden.
Es ist vielmehr vorgesehen, dass sie in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses vom JHA selbst gewählt werden. Zu konstituierenden Sitzung lädt der bisherige Vorsitzende ein, da es sich beim JHA um ein „permanentes Verfassungsorgan“ handelt, dass solange bestehen bleibt, bis sich der neue JHA konstituiert hat.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. in Vertretung Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
