Beschlussvorlage - 0861/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A) Der Rat der Stadt Hagen wählt in den Jugendhilfeausschuss als stimm-

    berechtigte Mitglieder (gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII, § 4 Abs. 1 AG-KJGH)

 

I.   6 Mitglieder des Rates der Stadt Hagen

 

Ordentliche Mitglieder                                         Stellvertretende Mitglieder

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

II.   3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer und Frauen aller  

      Bevölkerungsschichten

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

III.   6 Frauen/ Männer der im Bereich des Jugendamtes wirkenden Träger der

       freien Jugendhilfe

 

Ordentliche Mitglieder                                         Stellvertretende Mitglieder

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

B)   Der Rat der Stadt Hagen wählt in den Jugendhilfeausschuss als beratende

       Mitglieder (gem. § 4 Abs. 3 Buchstaben h und i, Abs. 5 S. 3 Jugendamts-

       satzung)

 

auf Vorschlag der Jugendverbände (§ 4 Abs. 3 Buchstabe h)

 

________________________                            ________________________

 

auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände § 4 Abs. 3 Buchstabe i)

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

C)  Der Rat der Stadt Hagen nimmt zur Kenntnis, dass dem Jugendhilfeausschuss

      folgende Mitglieder kraft Gesetzes bzw. aufgrund der Jugendamtssatzung

      (§ 4 Abs. 3) als beratende Mitglieder angehören und von den in der Satzung des 

      Jugendamtes genannten Institutionen bestellt/benannt worden sind:

 

 Ordentliches beratendes  Mitglied                 Stellvertretendes beratendes Mitglied

 

________________________                            ________________________

als vom/von der  Oberbürgermeister/in bestellte/r Vertreter/in

(§ 4 Abs. 3 Buchstabe a)

 

_________________                            ________________________

Leiter/in  der Verwaltung des Jugendamtes oder sein/ihr Vertreter/Vertreterin

 (§ 4 Abs. 3 Buchstabe b)

 

 

 

________________________                            ________________________

Richter/Richterin des Vormundschaftsgerichtes/Familiengerichtes oder Jugendrichter/ Jugendrichterin (§ 4 Abs. 3 Buchstabe c)

 

________________________                            ________________________

Vertreter/in der Bundesagentur für Arbeit (§ 4 Abs. 3 Buchstabe d)

 

________________________                            ________________________

Vertreter/in der Schulen (§ 4 Abs. 3 Buchstabe e)

 

________________________                            ________________________

Vertreter/in der Polizei (§ 4 Abs. 3 Buchstabe f)

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

(je ein/e Vertreter/in der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinde § 4 Abs. 3 Buchstabe g)

 

________________________                            ________________________

 

________________________                            ________________________

2 Vertreter/innen der Hagener Jugendparlamente (§ 4 Abs. 3 Buchstabe j)

 

________________________                            ________________________

1 Vertreter/in des Jobcenters (§ 4 Abs. 3 Buchstabe k)

 

________________________                            ________________________

1 Vertreter/in des Integrationsrates (§ 4 Abs. 3 Buchstabe l)

 

________________________                            ________________________

1 Vertreter/in des Jugendamtselternbeirates (§ 4 Abs. 3 Buchstabe m)

 

________________________                            ________________________

1 Vertreter/in des Beirates für Menschen mit Behinderungen

(§ 4 Abs. 3 Buchstabe m)

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung ausgeführt.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Nach der Kommunalwahl muss der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen neu gebildet werden.

 

Im JHA sind einerseits die vom Rat zu wählenden Mitglieder (6 Ratsmitglieder, 3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Frauen und Männer aller Bevölkerungsschichten, 6 Frauen/Männer der im Bereich des Jugendamtes wirkenden Träger der freien Jugendhilfe = stimmberechtigte Mitglieder: 1 Vertreter/in auf Vorschlag der Jugendverbände, 2 Vertreter/innen auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände = beratende Mitglieder), andererseits die von den verschiedenen Institutionen direkt betellten (=beratende) Mitglieder vertreten.

 

Begründung

 

Gem. § 4 Abs. 2 AG-KJHG (Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) werden die 15 stimmberechtigten Mitglieder für die Dauer der Wahlzeit des Rates von diesem gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist ein persönlicher Vertreter zu wählen. Ebenso wählt der Rat die von den Jugend- und Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagenen beratenden Mitglieder.

 

Zur Zusammensetzung der Mitglieder legt § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII fest, dass 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder aus der Vertretungskörperschaft des Trägers oder aus in der Jugendhilfe erfahrenen Personen stammen muss. Eine Mischung in der vorgeschlagenen Art und Weise ist rechtlich zulässig. Die erforderliche „Erfahrung in der Jugendhilfe“ kann aufgrund beruflicher, persönlicher oder verbandlicher Kenntnisse erlangt sein.

 

§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO NRW, der eine Mehrheit der Ratsmitglieder für Ausschüsse zwingend vorsieht, findet im Bereich des JHA keine Anwendung, da das SGB VIII in Verbindung mit dem AG-KJHA NRW Spezialvorschriften enthält. Bei der Wahl sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind in Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen. Dies muss in einem Wahlgang geschehen.

 

Zu Punkt A I und II des Beschlussvorschlages:

Die Vorschläge erfolgen durch die Ratsfraktionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt A III) des Beschlussvorschlages

 

                                        Träger der freien Jugendhilfe

 

AWO Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis

Mitglied: Buchholz, Birgit

Stellvertretendes Mitglied: Lehmann, Antje Kirstin Lehmann

 

Caritasverband

Mitglied: Koslowski, Thomas

Stellvertretendes Mitglied: Gebauer, Michael

 

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

Mitglied: Hüsecken, Hannah

Stellvertretendes Mitglied: Rode, Nadine

 

                                        Jugendverbände

 

Die Mitgliedsverbände des Jugendrings Hagen haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses geeinigt:

 

1. Mitglied: Jugendring Hagen

Berger, Rebekka

Stellvertretendes Mitglied: BUNDjugend Hagen

Krüger, Silke

 

2. Mitglied: Ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen

Wessel, Markus

Stellvertretendes Mitglied: Ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen

Haßelberg, Kai

 

3. Mitglied: BDKJ Hagen

Schaub, Georg

Stellvertretendes Mitglied: Die Falken

Eiben, Inger

 

Die Altersvoraussetzungen und sonstigen notwendigen Eigenschaften der Vorgenannten zur Wahl zum stimmberechtigten Mitglied nach § 4 Abs. 2 Satz 4 AG KJHA NW wurden geprüft und liegen vor.

 

Zu Punkt B) des Beschlussvorschlages:

 

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gem. § 4 Abs. 3 Buchstaben h und i) der Satzung für das Jugendamt als beratende Mitglieder an:

 

-          1 Vertreter/in, der von den Jugendverbänden vorgeschlagen wird,

-          2 Vertreter/innen, die von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen werden.

 

Sie werden gem. § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung für das Jugendamt vom Rat der Stadt Hagen gewählt. Für alle beratenden Mitglieder ist gleichzeitig ein Vertreter zu wählen.

 

Vorschlag der Jugendverbände gem. Buchstabe h)

Mitglied:

Vorschlag: Grote, Ann-Christin

Stellvertretendes Mitglied

Vorschlag: Mindemann, Kristin

 

Vorschlag der Wohlfahrtsverbände gem. Buchstabe i)

Mitglied:

1. Vorschlag: Meng, Reinhard

2. Vorschlag: kein Vorschlag

Stellvertretendes Mitglied

1. Vorschlag: Broschat, Vanessa

2. Vorschlag: kein Vorschlag

 

Zu Punkt C) des Beschlussvorschlages:

 

Die weiteren beratenden Mitglieder werden direkt von den Institutionen, die in der Jugendamtssatzung aufgeführt sind, bestellt. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass diese Personen als beratende Mitglieder kraft Gesetzes bzw. aufgrund der Jugendamtssatzung angehören. Dabei handelt es sich im Einzelnen um:

 

a)  den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin oder einen von ihm/ihr bestellten

     Vertreter oder eine vor ihm/ihr bestellte Vertreterin

b)  der Leiter/die Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes oder sein/ihr Vertreter/

     oder seine/ihre Vertreterin

c)  ein Richter/eine Richterin des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerich-

     tes oder ein Jugendrichter/eine Jugendrichterin, der/die von dem Präsidenten/ der

    Präsidentin des Landgerichtes Hagen bestellt wird

d) ein Vertreter/eine Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, der/die von dem

    Direktor/der Direktorin der Bundesagentur für Arbeit bestellt wird

e)  ein Vertreter/eine Vertreterin der Schulen, der/die von der zuständigen örtlichen

     Stelle bestellt wird

f)   ein Vertreter/eine Vertreterin der Polizei, der/die von dem Polizeipräsidenten/ der

     Polizeipräsidentin Hagen bestellt wird

g)  je einen Vertreter/eine Vertreterin

        der Evangelischen Kirche

        der Katholischen Kirche

        - der jüdischen Kultusgemeinde,

     der/die von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt werden

h)  1 Vertreter/Vertreterin, der/die von den Jugendverbänden vorgeschlagen wird

i)   2 Vertreter/Vertreterinnen, die von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagen

     werden

j)   2 Vertreter/Vertreterinnen der Hagener Jugendparlamente, die im jährlichen

     Wechsel nach den Sommerferien von der Zusammenkunft der Hagener Jugend-

    parlamente zu benennen sind

k) 1 Vertreter/Vertreterin des Jobcenters, der/die von der Geschäftsführung des

    Job­centers bestellt wird

l)  1 Vertreter/Vertreterin des Integrationsrates, der/die vom Integrationsrat bestellt

     wird

m) 1 Vertreter/Vertreterin des Jugendamtselternbeirates, der/die vom Jugend-

     amtselternbeirat bestellt wird

n)  1 Vertreter/Vertreterin des Beirates für Menschen mit Behinderungen

 

Folgende Personen wurden benannt:

 

zu a)   Frau Beigeordnete Margarita Kaufmann

zu b)   Herr Reinhard Goldbach, Vertreter: Herr Axel Groening

zu c)   Herr Andreas Dittert (Richter),

           Vertreterin: Ulrike Radke-Schäfer (Richterin)

zu d)   Michael Stechele (Bundesbeamter),

           Vertreterin: Frau Regina Böhm (Bundesbeamtin)

zu e)   Vera Besser (Schulamtsdirektorin)

           Vertreterin: Dagmar Speckmann (Schulamtsdirektorin)

zu f)  Carsten Goldbach (Polizeibeamter),

           Vertreter: Thomas Genster (Polizeibeamter)

zu g)   evangelische Kirche:

           Michael Dahme  (Pfarrer), Vertreter: Dominik Eicher (Psychologe) 

           Katholische Kirche:

           Christian Peters, Vertreter: Thomas Wertz

          Jüdische Kultusgemeinde:

          Hagay Shmuel Feldheim, Vertreter/in: wird nachgereicht

 

zu j)   Namen der Vertreter/innen und der Stellvertreter/innen werden nachgereicht

 

zu k)  Holger Schmitz (Geschäftsführer)

          Vertreter: Michael Bus (Bereichsleiter)

zu l)   Namen des/der Vertreters/Vertreterin und des/der  Stellvertreters/ 

          Stellvertreterin werden nachgereicht  

zu m) Miriam Bloch

          Vertreterin: Claudia Lammert

zu n)  Namen des/der Vertreters/Vertreterin und des/der  Stellvertreters/ 

          Stellvertreterin werden nachgereicht  

 

Abschließend wird folgender Hinweis zur Wahl des/der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des JHA gegeben:

 

Der  Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des JHA ergeben sich aus den §§ 70 ff SGB VIII. Abweichend von § 58 Abs. 5 GO NRW werden der/die Vorsitzende bzw. Stellvertreter/in gem. § 4 Abs- 5 AG-KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses von den Mitgliedern, die dem Rat der Stadt angehören, gewählt.

Die Durchführung der Wahl richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist dabei nicht vorgesehen, dass der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter/in bereits in der konstituierenden Ratssitzung gewählt werden.

Es ist vielmehr vorgesehen, dass sie in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses vom JHA selbst gewählt werden. Zu konstituierenden Sitzung lädt der bisherige Vorsitzende ein, da es sich beim JHA um ein „permanentes  Verfassungsorgan“ handelt, dass solange bestehen bleibt, bis sich der neue JHA konstituiert hat.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

gez. in Vertretung

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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05.11.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen