Beschlussvorlage - 0844/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen wählt

 

1)  _________________________________________ als ordentliches Mitglied

 

     _________________________________________ als dessen Stellvertreter/in

 

2)  Herrn Erik O. Schulz, Oberbürgermeister                   als ordentliches Mitglied

 

     Herrn Henning Keune, Technischer Beigeordneter   als dessen Stellvertreter

 

in die Verbandsversammlung des Zweckverbundes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Wahlzeit der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) endet mit Ablauf der Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen, daher ist die Verbandsversammlung neu zu bilden. In diese sind vom Rat der Stadt Hagen zwei Mitglieder und zwei personenbezogene Stellvertreter zu wählen. Die Wahl sachkundiger Bürger ist nicht möglich.

 

Gem. § 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) und § 9 der Zweckverbandssatzung (ZVS) sind die Vertreter durch den Rat aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften der Verwaltung zu bestellen. Ist mehr als ein Mitglied zu wählen, muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Tarifbeschäftigter dazu zählen.

Nach § 15 Abs. 2 (GkG) üben die bisherigen Mitglieder bis zum Amtsantritt der neu bestellten Vertreter ihr Amt auch nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt worden sind, weiter aus.

 

Als Mitglieder aus dem Kreis „Ratsmitglieder“ gehören durch Beschluss des Rates vom 03.07.2014 Herr Martin Erlmann - als ordentliches Mitglied - und mit Beschluss des Rates vom 26.02.2016 Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Geiersbach als dessen Stellvertreter an.

 

Mit Beschluss des Rates vom 04.11.2014 wurde Herr Oberbürgermeister Erik O. Schulz als ordentliches Mitglied und mit Beschluss des Rates vom 11.07.2019 als Stellvertreter der Technische Beigeordnete Henning Keune gewählt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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05.11.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen