Beschlussvorlage - 0827/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen wählt

 

1. Hans-Joachim Bihs__________________________________________

 

2. __________________________________________________________

 

3. __________________________________________________________

 

4. __________________________________________________________

 

5. __________________________________________________________

 

6. __________________________________________________________

 

7. __________________________________________________________

 

8. __________________________________________________________

 

als Delegierte in die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die konstituierende Sitzung der 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes, in die die Stadt Hagen aufgrund ihrer vollen Beitragseinheiten 8 Delegierte entsenden kann, findet am 18.12.2020 statt. Zur Meldung der Personen hat der Ruhrverband den Termin 06.11.2020 gesetzt.

 

 

Begründung

 

Gem. § 13 Abs. 4 RuhrVG und § 3 Abs. 3 der Satzung für den Ruhrverband beträgt die Amtszeit der Delegierten der zurzeit laufenden 6. Verbandsversammlung 5 Jahre und endet mit der Konstituierung der 7. Verbandsversammlung am 18.12.2020.

 

Der Ruhrverband teilte mit, dass die Meldung der einzelnen Delegierten bis spätestens 06.11.2020 erfolgen muss und diese Frist unbedingt einzuhalten ist.

 

Die einzelnen Mitglieder des Verbandes entsenden ihre Delegierten entweder unmittelbar (für volle Beitragseinheiten) oder sie wählen sie über den Zusammenschluss zu Stimmgruppen (für Beitragsteileinheiten).

 

Aufgrund der vollen Beitragseinheiten ist das Mitglied Stadt Hagen berechtigt, 8 Delegierte unmittelbar in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Bei der Auswahl der Delegierten weist der Ruhrverband auf folgende gesetzliche Vorgaben hin:

 

Delegierte(r) kann nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder den Organen des Mitgliedes angehört ( § 13 Abs. 1 RuhrVG).

 

Ein Mitglied darf nicht durch eine(n) Delegierte(n) vertreten werden, die oder der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht ( § 13 Abs. 2 Satz 1 RuhrVG). Dies gilt nicht für Delegierte der Stimmgruppen (§ 13 Abs. 2 Satz 2 Ruhr VG). Die Entsendung der Delegierten hat für fünf Jahre zu erfolgen (§ 13 Abs. 4 Satz 1 RuhrVG).

 

Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden. Mindestens die Hälfte aller Delegierten der Kreise, Städte und Gemeinden muss einer Vertretung der Gebietskörperschaften angehören. Das gilt auch für die Bildung von Stimmgruppen gem. § 12 Abs. 3 (§ 13 Abs. 5 Satz 2 RuhrVG). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die hauptamtlichen Bürgermeister und Oberbürgermeister gem. §§ 62 f. GO NW i. V. m. Erlass des MURL vom 21.04.1995 als Vertreter der Verwaltung gelten.

 

Vom Ruhrverband wird außerdem darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht vorsehen, dass sich die Delegierten in den Sitzungen der Verbandsversammlung vertreten lassen können. Zur Ausübung des Stimmrechtes müssen sie daher persönlich erscheinen (§ 8 Abs. 4 der Satzung).

 

 

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW muss der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Beschäftigter zu den Vertretern der Gemeinde gehören, wenn mehr als ein Vertreter zu wählen ist. Von der Verwaltung wird in Wiederwahl Herr Hans-Joachim Bihs vorgeschlagen.

 

Als Delegierte gehören der 6. Verbandsversammlung an:

 

Hans-Joachim Bihs

Martin Erlmann

Stephan Treß

Muamer Andelija

Sven Söhnchen

Christa Stiller-Ludwig

Dr. Josef Bücker

Michael Grzeschista (für die ausgeschiedene Katrin Helling-Plahr)

 

Unabhängig von dieser unmittelbaren Delegiertenwahl kann sich die Stadt Hagen mit ihren Jahresbeiträgen, die über die vollen Beitragseinheiten hinausgehen (sog. Beitragsteileinheiten) an einer Stimmgruppe beteiligen, die dann die auf sie entfallende Anzahl von Delegierten wählt.

 

Die Beitragsteileinheit der Stadt Hagen, die über die 8 vollen Einheiten hinausgeht, beträgt 290.840,00 €.

 

Mit dieser Beitragsteileinheit kann sich die Stadt Hagen einer der drei folgenden Stimmgruppen anschließen:

 

a)     Kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte, Gemeinden

b)     rechtlich selbständige Wasserentnehmer, öffentliche und private

c)     gewerbliche Unternehmen und sonstige Anlagen

 

Die Stadt Hagen hat sich wie in den vorherigen Verbandsversammlungen dem Vorschlag des Ruhrverbandes angeschlossen, der eine Zuordnung zur Stimmgruppe a) vorgenommen hat.

 

Dem Rat der Stadt wird von dieser Zuordnung Kenntnis gegeben.

 

Außerdem wird der Rat der Stadt gebeten, die 8 Delegierten für die 7. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes zu wählen.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

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Beschlüsse

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05.11.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen