Beschlussvorlage - 0813/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

A) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den außerordentlichen Hauptversammlungen der Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE) sowie der Mark-E AG die Wahl folgender Vertreter / Vertreterinnen der Stadt Hagen für die Aufsichtsräte der ENERVIE sowie der Mark-E AG vorzuschlagen:

1. Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

2. Herrn Christoph Köther (als Vertreter der HVG)

3. __________________________

4. __________________________

5. __________________________

6. __________________________

 

B) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dem Aufsichtsrat der ENERVIE die Bestellung von Herrn / Frau _____________________ in den Beirat der ENERVIE vorzuschlagen.

C) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn / Frau_________________________ als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen in die außerordentliche Hauptversammlung der ENERVIE am 25.01.2021 zu entsenden.

 

 

D) Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des/der unter C). bestellten Vertreters/der Vertreterin bestellt der Rat Herrn/Frau _______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter C) genannte Hauptversammlung.

E) Er/Sie wird beauftragt, die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen für den Aufsichtsrat der ENERVIE zu wählen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die kommunalen Aufsichtsratsmitglieder der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG sind vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen 2020 von den Hauptversammlungen der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG am 8. Juni 2020 für die Dauer bis zur Beendigung der ersten, noch zu terminierenden außerordentlichen Hauptversammlungen nach der Kommunalwahl 2020 in die Aufsichtsräte der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG gewählt worden. Diese ersten außerordentlichen Hauptversammlungen, dessen einziger Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung zur Neuwahl der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG sein wird, sind für Montag, 25.01.2021, terminiert.

 

Ferner ist ein Mitglied für den Beirat der ENERVIE vorzuschlagen.

 

Begründung

 

Zu A):

 

Nach § 11 Abs. 2 der Satzung der ENERVIE sowie der Satzung der Mark-E AG ist die Amtszeit der Mitglieder der Aufsichtsräte nicht deckungsgleich mit der Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 13.02.2020 wurden die kommunalen Aktionärsvertreter in den Aufsichtsräten der ENERVIE sowie der Mark-E in der Hauptversammlung am 08.06.2020 lediglich für eine verkürzte Amtszeit bis zu einer noch zu terminierenden außerordentlichen Hauptversammlung der ENERVIE nach der Kommunalwahl 2020 gewählt, um die geänderten Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt nach der Kommunalwahl auch in den Aufsichtsräten abzubilden.

 

Nach § 11 Abs. 1 der Satzung der ENERVIE AG sowie der Satzung der Mark-E AG besteht der Aufsichtsrat der ENERVIE AG sowie der Aufsichtsrat der Mark-E AG aus einundzwanzig Mitgliedern, von denen sechs auf Vorschlag der Stadt Hagen von der Hauptversammlung der ENERVIE sowie der Mark-E AG gewählt werden. Die übrigen Mitglieder der Aufsichtsräte werden von den anderen Aktionären der ENERVIE sowie der Mark-E AG gestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 06.05.2014 folgenden Beschluss gefasst: "Die Stadt Hagen wird zur rechtssicheren Umsetzung des bestehenden Treuhandverhältnisses mit der Neubildung des Aufsichtsrates nach der Kommunalwahl 2014 der HVG mindestens einen der ihr nach Maßgabe des Aktionärsvertrages zustehenden Aufsichtsratssitze mit einem von der HVG bestimmten Vertreter besetzen.". Daher wird Herr Geschäftsführer Christoph Köther in den Aufsichtsrat der ENERVIE und der Mark-E AG entsandt.

 

Nachrichtlich sei erwähnt, dass ein Drittel der Vertreter im Aufsichtsrat Arbeitnehmervertreter sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die beiden Aufsichtsräte personenidentisch zu besetzen.

 

Nach § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu vertreten.

 

Nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Für die Entsendung der Mitglieder in die Aufsichtsräte der ENERVIE AG sowie der Mark-E AG bedeutet dies, dass durch den Rat der Stadt Hagen noch vier Mitglieder zu benennen sind.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat. Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt dieser nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind dann noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Zu B):

 

Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der ENERVIE AG wird zur Beratung der Gesellschaft in wichtigen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Energieversorgung, ein Beirat gebildet. Er besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie aus je einem Vertreter der Aktionäre und derjenigen Konzessionsgemeinden, die nicht Aktionäre der Dachgesellschaft sind. Daher schlägt die Stadt Hagen den Aufsichtsrat der ENERVIE neben dem Oberbürgermeister ein weiteres Beiratsmitglied vor. Die Wahl des neuen Beiratsmitgliedes erfolgt in der ersten Arbeitssitzung des Aufsichtsrates nach der Hauptversammlung, in der der Aufsichtsrat neu gewählt wird. Diese Aufsichtsratssitzung ist für den 12.04.2021 terminiert.

 

Zu C) bis E)):

 

In die zu der Wahl des Aufsichtsratsmitgliedes erforderliche Hauptversammlung der ENERVIE ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden. Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des Aufsichtsrates ist.

 

Die außerordentliche Hauptversammlung findet am 21.01.2021 statt.

 

 

Für die außerordentliche Hauptversammlung der Mark-E AG ist kein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden, da die Stadt Hagen nicht Aktionärin dieser Gesellschaft ist.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung / Unterschriften

 

Veröffentlichung

 

Ja

 

Nein, gesperrt bis einschließlich

 

 

 

 

Oberbürgermeister

 

 

Gesehen:

 

 

Stadtkämmerer

 

Stadtsyndikus

 

Beigeordnete/r

 

 

Amt/Eigenbetrieb:

 

 

 

Gegenzeichen:

VB2/S-BC

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an:

Amt/Eigenbetrieb:

 

Anzahl:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.11.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen