Beschlussvorlage - 0805/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern / Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der HAGENagentur GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.11.2020
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der HAGENagentur GmbH zu entsenden:
- Herrn Oberbürgermeister Erik O. Schulz
- _____________________________________
- _____________________________________
- _____________________________________
- _____________________________________
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 06.11.2020.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach der am 13.09.2020 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der HAGENagentur GmbH erforderlich, da die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates abgelaufen ist.
Nach § 9 Abs 1 des Gesellschaftsvertrages der HAGENagentur besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Von der Stadt Hagen werden fünf Mitglieder entsandt, wovon einer der Oberbürgermeister sein muss. Die vier weiteren Mitglieder werden aus dem Kreis der übrigen Gesellschafter gewählt und abberufen.
Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der HAGENagentur erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.
Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch vier Sitze zu verteilen sind.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. in Vertretung Christoph Gerbersmann gez. Christoph Gerbersmann
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
