Beschlussvorlage - 0802/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses durch den Oberbürgermeister gem. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH folgende Beschlüsse gefasst werden:

 

1. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH

 

Herrn Christoph Köther und

Herrn Patrick Messerschmidt

 

als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH.

 

 

2. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH

 

Herrn Christoph Köther und

Herrn Patrick Messerschmidt

 

als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH.

 

 

3. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BSH gem. GmbH

 

Herrn Christoph Köther und

Herrn Patrick Messerschmidt

 

als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der BSH gem. GmbH.

 

 

4. Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Basis des Treuhandvertrages

 

Herrn Christoph Köther

 

als Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode der Aufsichtsräte der ENERVIE AG und der Mark-E AG.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 06.11.2020.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Auf Grundlage der Gesellschaftsverträge und des unter dem Beschluss zu 4. genannten Treuhandvertrages hat die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) das Recht, für die sich nunmehr aufgrund der Kommunalwahl neu konstituierenden Aufsichtsräte der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH gem. GmbH jeweils zwei Aufsichtsratsmitglieder sowie der Aufsichtsräte des ENERVIE AG und der Mark-E AG jeweils ein Aufsichtsratsmitglied zu entsenden.

 

Die Entsendung durch die HVG bedarf jedoch nach § 13 Abs. 5 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der HVG zuvor noch einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der HVG. Dies erfordert, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG zuvor einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst, der eine Umsetzung mittels eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses ermöglicht.

 

Da die Entsendung der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder in der Sitzung des Rates am 05.11.2020 stattfindet, ist es erforderlich, dass die Aufsichtsratsmitglieder der HVG ebenfalls in dieser Sitzung über einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss in die Aufsichtsräte der oben genannten Gesellschaften entsandt werden. So ist sichergestellt, dass die Aufsichtsräte gemäß den Gesellschaftsverträgen besetzt werden können.

Reduzieren

Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.11.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen