Beschlussvorlage - 0793/2020
Grunddaten
- Betreff:
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HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrats
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.11.2020
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1) Frau Margarita Kaufmann (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2)
3)
4)
5)
6)
7) Herrn Dr. Roland Bäcker
8) Herrn Horst Bach
9) Herrn Norbert Höhne
in den Aufsichtsrat der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH zu entsenden.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 06.11.2020.
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund der Kommunalwahl vom 13.09.2020 und des geänderten Gesellschaftsvertrages der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH sind die Mitglieder neu in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Begründung
Nach § 8 Abs. 2 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD werden neun Mitglieder des Aufsichtsrates von der Stadt Hagen und zwei Mitglieder von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH entsandt. Dabei endet die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit Ablauf der Wahlperiode des Rates.
Nach § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Dabei sind sie an Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
Gem. § 8 Abs. 2 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD GmbH hat die Stadt Hagen das Recht, neun Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Da die HaWeD GmbH als Schwestergesellschaft der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH mit dieser eng zusammenarbeitet, ist es sinnvoll, dass die Aufsichtsräte der beiden Gesellschaften personenidentisch besetzt werden. Daher ist mit dem Werkhof e. V. die mündliche Vereinbarung getroffen worden, dass dieser drei Mitglieder in den Aufsichtsrat der HaWeD GmbH entsenden darf, die jedoch vom Rat der Stadt Hagen zu benennen sind. Diesem Vorgehen hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 17.12.2009 (Vorlage 0902/2009) einstimmig seine Zustimmung gegeben.
Für die jetzt anstehende Neubesetzung des Aufsichtsrats der HaWeD GmbH soll ebenso verfahren werden. Vorgeschlagen sind:
Herr Dr. Roland Bäcker
Herr Horst Bach
Herr Norbert Höhne
Nach § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Für die Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der HaWeD bedeutet dies, dass durch den Rat der Stadt Hagen noch sechs Mitglieder zu benennen sind.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat. Nach der Vorschrift der § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt dieser nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind dann noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
