Beschlussvorlage - 0792/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

1. Frau Margarita Kaufmann (als Vertreterin nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

2. __________________________

3. __________________________

4. __________________________

5. __________________________

6. __________________________

7. Ulf Koelsch (als Arbeitnehmervertreter nach § 108 a GO NRW)

8. Daniel Meyer (als Arbeitnehmervertreter nach § 108 a GO NRW)

9. Astrid Weiß (als Arbeitnehmervertreter nach § 108 a GO NRW)

10. Günter Brandau (als Arbeitnehmervertreter nach § 108 a GO NRW)

 

in den Aufsichtsrat der Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH (BSH) zu entsenden

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 06.11.2020.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Aufgrund der Kommunalwahl vom 13.09.2020 sind die Mitglieder neu in den Aufsichtsrat zu entsenden.

 

Begründung

 

Nach § 8 Abs. 2 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der BSH werden sechs Mitglieder des Aufsichtsrates von der Stadt Hagen entsandt und zwei von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH. Die übrigen vier Mitglieder entsenden die Arbeitnehmer. Dabei endet die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit Ablauf der Wahlperiode des Rates

 

Der Betriebswahlvorstand des BSH hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 02.10.2020 das Ergebnis der am 01.10.2020 durchgeführten Wahl einer Vorschlagsliste zur Entsendung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat des BSH bekanntgegeben. Es wird vorgeschlagen, dem Wahlergebnis entsprechend, die vier Vertreter/Vertreterinnen mit den meisten Stimmen in den Aufsichtsrat zu bestellen.

Nach § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Dabei sind sie an Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

 

Nach § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Für die Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der BSH bedeutet dies, dass durch den Rat der Stadt Hagen noch fünf Mitglieder zu benennen sind.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat. Nach der Vorschrift der § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt dieser nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind dann noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los

 

 

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. in Vertretung Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

gez. Christoph Gerbersmann
Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2020 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen