Beschlussvorlage - 0639/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl Naturschutzbeirat 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.11.2020
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Beschlussvorschlag
A.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bildung eines Beirats gemäß § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S.193, 214) in Verbindung mit §§ 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) vom 22. Oktober 1986 (GV. NW S. 683), zuletzt geändert am 15. November 2016 (GV. NRW S. 934, 955).
B.
Der Rat der Stadt Hagen wählt gemäß § 70 (4) und (5) LNatSchG NRW in den Naturschutzbeirat der Stadt Hagen
- als Vertreterinnen oder Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU),
Mitglieder: Stellvertretungen:
Joachim Freier Ishana Kumbruch
Dr. Christian Hülsbusch Lisa Külpmann
Timothy Drane Christoph Rossa
- als Vertreterinnen oder Vertreter des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU)
Mitglieder: Stellvertretungen:
Gunnar Seidel Monika Raschke
Fabian Gärtner Frank Munzlinger
- Vertreterinnen oder Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND)
Mitglieder: Stellvertretungen:
Antje Selter Ingrid Klatte
Dr. Jens Rosenbaum-Mertens Ria Tommack
- als Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. (SDW)
Mitglied: Stellvertretung:
Thomas Kämmerling Silke Krüger
- als Vertreterinnen oder Vertreter des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes
Mitglieder: Stellvertretungen:
Christoph Külpmann Gerd Rüggeberg
Dirk Hüsecken Stefan Rüsing
- als Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e. V.
Mitglied: Stellvertretung:
Olaf Bühren Sebastian Lietz
- als gemeinsame Vertreterin oder gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.
Mitglied: Stellvertretung:
Nic Bullerjahn Sebastian Dierssen
- als gemeinsame Vertreterin oder gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger
Mitglied: Stellvertretung:
Olaf Riegel Ulrich Alda
- als Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
Mitglied: Stellvertretung:
Olaf Rubelt Dr. Rainer Hagemeyer
- als Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V.
Mitglied: Stellvertretung:
Wilhelm Bögemann Petra Buchholz
- als gemeinsame Vertreterin oder gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
Mitglied: Stellvertretung:
Bernd Boeker Bianca Schulze
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen schreibt die Einrichtung von Naturschutzbeiräten bei den Kreisen und den kreisfreien Städten zur Beratung vor. Die Beiräte setzen sich aus 16 Mitgliedern verschiedener vorschlagsberechtigter Vereinigungen zusammen. Die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt wählt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Auf Vorschlag der v. g. Vereinigungen legt die Verwaltung dem Rat der Stadt Hagen eine Liste zur Besetzung des Naturschutzbeirats Hagen vor. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Liste zur Besetzung des Naturschutzbeirats Hagen zu beschließen.
Begründung
A) Aufgaben des Beirats:
Gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (LNatSchG NRW) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der entsprechenden Verordnung zur Durchführung des Naturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) in den jeweils geltenden Fassungen, ist zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hagen ein Beirat zu bilden. Er soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
- den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
- Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegentreten.
Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde nach Maßgabe des Naturschutzgesetzes zu hören.
B) Zusammensetzung des Beirats:
Gemäß § 70 (4) LNatSchG NRW besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen, aus:
- acht Vertreterinnen oder Vertretern der nach § 67 LNatSchG NRW anerkannten Vereine, davon je zwei
Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU), drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU) und einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V. (SDW),
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,
- einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Landesvereinigung der Jäger,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen e. V. und
- einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
C) Bildung des Beirats:
Nach Ablauf der Amtszeit des alten Beirats ist nunmehr ein neuer Beirat für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft zu wählen. Die Rechtsgrundlagen für die Wahl ergeben sich aus dem LNatSchG NRW und der DVO-LNatSchG.
Die Mitglieder des Beirats werden aufgrund der Vorschläge der oben aufgeführten Vereinigungen von der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt gewählt. In die Beiräte sollen nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Naturschutzbehörde haben. Bedienstete des Kreises oder der kreisfreien Stadt dürfen dem Beirat nicht angehören.
Für die Wahl der Mitglieder und Ihrer Stellvertretungen wurden hier von den Vereinigungen die folgenden Personen in der dargestellten Reihenfolge vorgeschlagen:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.:
Mitglieder Stellvertretungen Reserve
Antje Selter Ingrid Klatte Ruth Saure
Dr. J. Rosenbaum-Mertens Ria Tommack Antonius Warmeling
Naturschutzbund Deutschland e. V.:
Mitglieder Stellvertretungen Reserve
Gunnar Seidel Monika Raschke Stefan Sallermann
Fabian Gärtner Frank Munzlinger Jochen Lipps
Andreas Welzel
Barbara Ritz
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V.:
Mitglieder Stellvertretungen Reserve
Joachim Freier Ishana Kumbruch
Dr. Christian Hülsbusch Lisa Külpmann Daniel Röttgers
Timothy Drane Christoph Rossa Ute Steinbach
Die vorgeschlagene Frau Clara Hülsbusch wird zur Verhinderung von Interessenkonflikten mit ihrem Amt als Naturschutzwächterin nicht zur Wahl aufgestellt.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Nordrhein-Westfalen e. V.:
Mitglied Stellvertretung Reserve
Thomas Kämmerling Silke Krüger Philipp Kämmerling
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V.:
Mitglieder Stellvertretungen Reserve
Christoph Külpmann Gerd Rüggeberg Ernst Sirringhaus
Dirk Hüsecken Stefan Rüsing Sven Rafflenbeul
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V.:
Mitglied Stellvertretung Reserve
Olaf Bühren Sebastian Lietz
Der vom Verband vorgeschlagenen Herr Wilfried Hausmann wird aufgrund seines Wohnsitzes in Breckerfeld nicht zur Wahl aufgestellt.
Landesverband Gartenbau NRW e. V.:
Mitglied Stellvertretung Reserve
Nic Bullerjahn Sebastian Dierssen Dirk Heimhard
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.:
Mitglied Stellvertretung Reserve
Olaf Riegel Ulrich Alda Uwe Benner
Der vorgeschlagene Herr Jürgen Blasberg wird zur Verhinderung von Interessenkonflikten mit seinem Amt als Naturschutzwächter nicht zur Wahl aufgestellt.
Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.:
Mitglied Stellvertretung Reserve
Olaf Rubelt Dr. Rainer Hagemeyer Karl-Heinz Nogge
LandesSportBund Nordrhein-Westfalen e. V.:
Mitglied Stellvertretung Reserve
Wilhelm Bögemann Petra Buchholz Reinhard Kellner
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V.:
Mitglied Stellvertretung Reserve
Bernd Boeker Bianca Schulze Lars Quicker
D) Entschädigung der Mitglieder:
Die Regelungen über Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und Ersatz des Verdienstausfalls für die Mitglieder des Naturschutzbeirats entsprechen der Gemeindeordnung und der Entschädigungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
E) Wahl der Mitglieder und Stellvertretungen, Amtsdauer:
Gem. § 2 (1) DVO-LNatSchG wählt die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt die Mitglieder des Beirats für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft. Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirats auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gem. § 50 (2) der Gemeindeordnung statt. Für jedes Mitglied des Beirats ist dann gem. § 2 (2) DVO-LNatSchG nach den für seine Wahl geltenden Vorschriften in einem besonderen Wahlgang eine Stellvertretung zu wählen.
Die Verwaltung folgt den Vorschlagslisten der Vereinigungen und empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Liste zur Besetzung des Naturschutzbeirats Hagen gem. § 2 (1) DVO-LNatSchG zu beschließen.
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