Beschlussvorlage - 0857/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss bestellt für die Wahlzeit des Rates zur Schriftführerin

 

Frau Sabine Hogrebe

 

und als

 

1. Vertreterin:  Frau Edith Holz

 

2. Vertreterin: Frau Martina Gleiß

 

Umsetzung: sofort 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach § 58 i.V.m. § 52 der Geschäftsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie § 8 i.V.m. § 25 der Geschäftsordnung des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse sind die Schriftführer sowie deren Stellvertreter/innen  vom jeweiligen Ausschuss selbst zu bestellen.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher als Schriftführerin

 

Frau Sabine Hogrebe

 

und als

 

1. Vertreterin: Frau Edith Holz

 

2. Vertreterin: Frau Martina Gleiß

 

vor.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

)

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordeter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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02.12.2020 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen